Verletztes Menschenrecht kostet 76 000 Euro

Frankreich ist nach der Türkei der zweite Staat, der wegen Folter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde. Der Strasbourger Gerichtshof gab in einem Urteil, das am Mittwoch letzter Woche bekannt wurde, dem Kläger Ahmed Selmouni recht. Selmouni, der die holländische und die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, und ein weiterer aus Marokko stammender Einwohner der Niederlande - Abdelmajid Madi - hatten 1992 Klage in Strasbourg erhoben. Die beiden, die derzeit in Frankreich eine 13jährige Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßen, waren im November 1991 fünf Tage lang auf der Polizeiwache der Pariser Trabantenstadt Bobigny festgehalten worden. Dabei waren sie mit Fäusten, Knüppeln und Baseballschlägern geschlagen und nach eigener Darstellung auch vergewaltigt worden. Ein ärztliches Gutachten wies Spuren der Schläge an allen Körperteilen nach, die Vergewaltigung blieb aber unbewiesen. Selmouni erhielt über 76 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, die vom französischen Staat zu zahlen sind. Die fünf beschuldigten Polizisten wurden im März in erster Instanz zu Haftstrafen verurteilt - teils ohne Bewährung.