Deutsches Haus

Bei einem Angriff zweier Deutscher auf fünf Männer aus afrikanischen Staaten wurde am 15. August im bayerischen Traunstein ein Mosambikaner lebensgefährlich verletzt. Auch die vier weiteren Männer erlitten erhebliche Verletzungen. Gegen einen der Angreifer, einen als rassistisch bekannten 31jährigen, sollte ein Haftbefehl wegen Mordversuches erwirkt werden, den zweiten setzten die Behörden wieder auf freien Fuß. Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl versuchen zahlreiche Ausländerbehörden den Beschluß der Innnenministerkonferenz zu unterlaufen, wonach traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina nicht abgeschoben werden dürfen. So wurde beispielsweise dem Ehepaar C., das 1993 während des Bosnienkrieges in die Bundesrepublik geflohen war, im vergangenen Jahr die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt und die Abschiebung angedroht, obwohl die Familie nach Untersuchungsergebnissen von Medizinern schwer traumatisiert ist. Ein Landesarzt habe dennoch in einem Ferngutachten festgeschrieben, daß zwar psychische Belastungen, aber keine traumatischen Erlebnisse vorlägen. Daß solche Fälle auf der Tagesordnung stünden, ist nach Einschätzung von Pro Asyl ein Problem, das in der gesetzlichen Definition von traumatisierten Patienten zu suchen ist. Traumatisiert kann demnach sein, wer sich mindestens seit dem 16. Dezember 1995 in ärztlicher Behandlung befindet. Für Pro Asyl ist diese Definition nicht akzeptabel. Zudem verstoße die Abschiebung mittels Ferndiagnose gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit. Schwere Verletzungen durch einen Messerstich erlitt am 15. August ein 23jähriger Libanese aus Berlin. Zuvor hatte er sich mit seinem 24jährigen Bruder aus bisher nicht bekannten Gründen mit zwei jungen Männern gestritten. Plötzlich zog einer der beiden ein Messer und stach es dem Libanesen in die linke Rückenseite. Der 17 bis 19 Jahre alte Täter und sein etwa gleichaltriger Begleiter konnten unerkannt flüchten. Berlins Sozialsenatorin Beate Hübner hat erneut das Sachleistungsprinzip, wie es im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen ist, verteidigt: Die Vollverpflegung sei eine Möglichkeit, Leistungsmißbrauch zu verhindern. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin kritisierte die aufgezwungene Vollverpflegung von Asylsuchenden als menschenunwürdig, zumal den Flüchtlingen auch das Taschengeld und die U-Bahn-Karte gestrichen werde. Zehn rechtsradikale Jugendliche haben am 13. August in Magdeburg zwei Asylbewerber angegriffen und verletzt. Die Gruppe von Deutschen schlug auf die beiden Männer ein, als diese sich auf dem Weg zum Hauptbahnhof der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt befanden. Bevor es zu schwereren Verletzungen kommen konnte, schaltete sich eine Zivilstreife der Poizei ein und nahm die 17- bis 23jährigen Angreifer fest.