Entschädigung light

Sollte es wirklich das vorletzte Treffen der beiden gewesen sein, wie der Berliner Tagesspiegel letzte Woche vermutete? Michael Witti jedenfalls, Münchener Rechtsanwalt, der bei den Entschädigungsverhandlungen die Interessen der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter vertritt, zeigte sich nach einem Treffen mit dem US-Verhandlungsführer Stuart Eizenstat vorsichtig optimistisch. So stand nach seinen Angaben kurz vor der entscheidenden Verhandlungsrunde diese Woche in Washington fest, dass die individuellen Entschädigungen doch etwas mehr als acht Milliarden Mark (bisher 7,7 Milliarden) betragen sollen. Da die deutsche Seite jedoch nicht daran denkt, mehr Geld beizusteuern, müssen andere Beiträge gekürzt werden: So soll der Fonds für Vermögensschäden von einer Milliarde auf 900 Millionen zusammengestrichen, der Zukunftsfonds auf 500 Millionen Mark halbiert werden. Vor allem die Vertreter der osteuropäischen Opfer fordern höhere individuelle Zahlungen. Sie werden nun auf die Entschädigungsverhandlungen mit Österreich verwiesen. Kritik gibt es weiterhin daran, dass nur die Arisierungsopfer Geld bekommen sollen, die »Vermögensschäden im Sinne des Wiedergutmachungsgesetzes« vorweisen können. Dieses Gesetz könnte man aber eher als Nicht-Wiedergutmachungsgesetz bezeichnen: Schließlich sind in den letzten 50 Jahren viele Anträge auf Wiedergutmachung mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden - z.B., weil Opfer nicht beweisen konnten, dass ihr arisierter Besitz in das alte Reichsgebiet gebracht wurde. »Viele Opfer, die auf späte Gerechtigkeit hofften, gehen damit leer aus«, meinte Witti.