Beschlüsse der Bischofskonferenz zur Homoehe

Schauet Gottes Antlitz

»Mit dieser Ankündigung zeigen die katholischen Bischöfe ihr wahres Gesicht.« Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) wählte in seiner Presseerklärung deutliche Worte. Nichts als »leeres Geschwätz« sei die Behauptung der geistlichen Würdenträger, Homosexuelle nicht diskriminieren zu wollen. Was um Gottes willen war da geschehen?

Der Grund für die berechtigte Wut des Verbandes liegt in einer Anfang des Monats veröffentlichten Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Entlassung all jener homosexuellen Beschäftigten in katholischen Einrichtungen wird angekündigt, die ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen.

Nicht zufällig wurde der bereits Ende Juni unterzeichnete Beschluss so spät an die Öffentlichkeit lanciert. Er kann als homophobe Antwort der katholischen Kirche auf den Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Monat betrachtet werden, der die so genannte Homoehe für grundgesetzkonform erklärt hatte. Sie, so ist von der Bischofskonferenz zu hören, verstoße gegen das katholische Arbeitsrecht und sei ein »schwer wiegender Loyalitätsverstoß«.

Die neuerliche Offensive der katholischen Fundamentalisten um ihren Vorsitzenden Kardinal Karl Lehmann erstreckt sich dabei keinesfalls nur auf »Beschäftigte im Verkündigungsdienst«. Sie gilt auch für Mitarbeiter der kirchlichen Sozialarbeit, 480 000 sind es allein bei der Caritas. Falls sie sich nicht fügen, kommt der Beschluss für einige von ihnen einem Berufsverbot gleich, da kirchliche Institutionen in manchen Bereichen ein Monopol haben.

Rechtlich ist dagegen nichts zu machen. Denn die Kirche beruft sich auf den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz, wonach sie keine Mitarbeiter beschäftigen muss, die ihrer Moral widersprechen. Dabei ist man sich vollkommen bewusst, dass sich auch Schwule und Lesben in den eigenen Reihen befinden. Doch, wie ein Sprecher des Berliner Erzbistums die Bigotterie auf die Spitze trieb, »wovon wir keine Kenntnis haben, da werden wir auch nicht tätig«.

Bereits vor zehn Jahren verteidigte die römische Glaubenskongregation die diskriminierende Politik der Kirche mit der biologistischen Argumentation, dass ja auch der Staat »im Falle von Menschen, die ansteckende Krankheiten haben oder geistig krank sind, die Ausübung von Rechten einschränken kann, um das Allgemeinwohl zu schützen«.

Martina Höhns, die Sprecherin der Bischofskonferenz hat noch mehr ideologisches Brimborium parat. So gab sie kürzlich der Berliner taz zu Protokoll, dass Kirchenbedienstete am Reich Gottes mitarbeiten. »Gottgewollt« sei aber nur die Ehe zwischen Frau und Mann.

Ganz im Einklang mit dieser Weltsicht nannte der Kölner Erzbischof Josef Meisner in einem Interview die Anschläge vom 11. September einen »Aufruf zur moralischen Aufrüstung«, denn Abtreibung und Homoehe bedeuteten »in den Augen vieler Muslime: Das sind doch keine Menschen mehr, das sind Tiere.«

Es stimmt also nicht, dass der Klerus, der sich so gern modern und weltoffen präsentiert, erst mit diesem Beschluss sein Antlitz zur Kenntlichkeit entstellt hat. Vielmehr verhält es sich wohl so, wie Kurt Tucholsky es in »Schloß Gripsholm«, seiner Hommage an Lust und Sinnlichkeit, ausgedrückt hat: »Man kann den Hintern schminken, wie man will, es wird kein ordentliches Gesicht daraus.«