Die Bilanzen zum Antidiskriminierungsgesetz

Armer Mann!

Vor zwei Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Derzeit wird bilanziert.

Die Welt ist nicht nur schlecht: » Eine Frauenberatungsstelle muss keinen Mann einstellen.« Zu diesem Ergebnis kam das Kölner Arbeitsgericht vor wenigen Tagen. Zwar stellte es die Diskriminierung des Klägers fest, doch sei diese wegen der besonderen Anforderungen zu vertreten. Bei der von der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (Agisra) ausgeschriebenen Stelle ging es um die Beratung von »Mädchen und jungen Frauen zwischen 16 und 27 Jahren, die von Gewalt im Namen der Ehre, speziell von Zwangsheirat bedroht bzw. betroffen sind«.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Meister, scheint unzählige solcher absurden Klagen zu kennen. Als »psychologisch verheerend« bezeichnete er das seit zwei Jahren geltende Antidiskriminierungsgesetz in der Berliner Zeitung. Es verunsichere die Unternehmen und zwinge sie, »extrem vorsichtig« bei Einstellungen zu verfahren.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete jedoch in zwei Jahren weniger als 2 300 Anfragen, die in der Mehrheit nicht zu einem Gerichtsverfahren führten. Zwar klagt nach einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins Impulse »rund die Hälfte« der mittelständischen Unternehmen über Kosten, die ihnen wegen des Gesetzes entstünden. Aber erstens jammern Unternehmen auch über den Kündigungsschutz, und zweitens sprachen nur 4,4 Prozent von »erheblichen« zusätzlichen Ausgaben. Die Kosten entstehen vor allem durch die Klagen von Mitarbeitern oder Bewerbern und durch Schulungen fürs Personal. Teuer wird es also vermutlich dann, wenn die Klagen berechtigt sind oder die gesamte Personalabteilung eines Unternehmens den Begriff »Diskriminierung« aus dem »Tatort« zu kennen meint.
Dazulernen schadet nichts, und das muss sogar die Bundesregierung. Die Europäische Kommission forderte sie im Januar zu einer Korrektur des Gesetzes auf, da es zum Beispiel nicht bei Kündigungen gelte, die Beschwerdefristen zu kurz seien und Behinderte nicht ausreichend geschützt würden. Auch erhielten manche Beschäftigte, die ohne Trauschein mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammenleben, gewisse Leistungen nicht.
Täglich kann man im Übrigen lernen, dass gegen die derzeit vielleicht effektivste Form der Diskriminierung kein Gesetz hilft. Eine aktuelle Nachricht, die stellvertretend für viele steht, lautete: 60 Prozent der Studierenden an deutschen Universitäten stammen aus Akademikerfamilien. 1993 waren es noch 49 Prozent.