Im Sinne des Mandanten

Anwältin Stolz. Von einer von der Sache überzeugten Anwältin vertreten zu werden, ist wünschenswert. Der verurteilte Holocaustleugner Ernst Zündel kann sich da keinesfalls beschweren. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung seiner Verteidigerin Sylvia Stolz wegen Volksverhetzung bestätigt. Sie hatte im Prozess gegen Zündel ebenfalls den Holocaust geleugnet und einen Beschwerdebrief mit »Heil Hitler« unterzeichnet. Lediglich das Straf­maß, bisher dreieinhalb Jahre Haft, muss erneut festgelegt werden. Das fünfjährige Berufsverbot bleibt bestehen. Angeklagte Holocaustleugner müssen sich vorerst nach einem anderen Rechtsbeistand umsehen.    mst