Einladung zur Auspeitschung

Die Strafe für das Verbrechen der »Unanständigkeit« liegt nach sudanesischer Sharia-Interpretation bei mindestens zehn Stockhieben und einer Geldstrafe – sofern die Angeklagte sich schuldig bekennt. Tut sie dies nicht, drohen ihr 40 Stockhiebe. Lubna Hussein war am 13. Juli in Khartoum zusammen mit 13 anderen Frauen festgenommen wurde, weil sie Hosen trug. Zehn Frauen wurden nach einem nicht öffentlichen Schnellverfahren bereits ausgepeitscht, doch Hussein verweigert ein Geständnis und bestand auf einer öffentlichen Verhandlung. Die sudanesische Journalistin will einen Präzedenzfall schaffen. »Natürlich schmerzen die Stockhiebe. Aber noch schlimmer ist die Beleidigung. Deswegen will ich das Gesetz verändern«, sagte Hussein in einem Interview. Dafür gab sie sogar ihren Job und damit ihre Immunität als Pressemitarbeiterin bei den Vereinten Nationen auf. Zugleich betont sie, ihr Handeln sei nicht politisch motiviert. Vielmehr gehe es ihr darum, aufzuzeigen, dass repressive Kleidungsvorschriften eine Fehlinterpretation der Sharia darstellen. Sie sei »Muslimin, und zwar eine gute Muslimin«. Unterstützung erhält Hussein nicht nur aus dem Westen, sondern auch von sudanesischen Aktivistinnen, die bei Protesten vor dem Gerichtsgebäude mit Tränengas beschossen wurden.
Es ist Lubna Hussein gelungen, internationale Aufmerksamkeit auf die Verhandlung zu ziehen. Selbst UN-Generalsekretär Ban Ki-moon ist nun »besorgt«. Hieraus erklärt sich wohl auch die relative Milde des am Montag gesprochenen Urteils, Hussein soll eine Geldstrafe von 200 Dollar zahlen. Sie hatte hunderte Einladungen zu ihrer Auspeitschung verschickt, die nun ausfällt. Da es sich allerdings bei dem Urteil trotzdem um einen Schuldspruch handelt, der zudem ohne die Anhörung von Zeugen der Verteidigung erfolgte, wird Hussein in Revision gehen. Die Geldstrafe will sie nicht zahlen, sie muss nun wohl für einen Monat ins Gefängnis.