Dominique Grisard im Gespräch über Frauen im Linksterrorismus 

Das brüchige »Wir« des männlichen Staatsbürgers

Dominique Grisard arbeitet als Historikerin am Zentrum für Gender Studies der Universität Basel. Pascal Jurt sprach mit ihr über ihre Studie »Gendering Terror«, in der sie mediale, juristische, polizeiliche und soziale Aspekte des Terrorismus aus geschlechterpolitischer Sicht untersucht.

Obwohl der hohe Frauenanteil im Linksterrorismus offensichtlich ist, habe es, so schreiben Sie, bisher kaum systematische Untersuchungen hierzu gegeben. Weshalb nicht?
Ich war selbst erstaunt darüber. So wurden etwa die Konzepte von Männlichkeit in der RAF, die Geschlechtertrennung im Sonderstrafvollzug oder die geschlechtlechterpolitischen Implikationen von Parlamentsdebatten und Medienberichten zum Terrorismus bisher nur unzureichend beleuchtet. Meine Arbeit ist deshalb auch als Kritik an einem Großteil der Forschung über den »sozialrevolutionären« Terrorismus zu verstehen. Diese Studien stufen Geschlechterfragen als zweitrangig ein. Wer eine Geschlechterperspektive einnimmt, setzt sich dem Vorwurf aus, von den tatsächlichen Konflikten abzulenken.
Liegt das vielleicht auch daran, dass die Terrorismusforschung insgesamt sehr genderresistent ist?
Klar. In den Standardwerken über den Terrorismus wird das Thema Geschlecht regelmäßig ausgespart. Zwar widmen sich ein paar Untersuchungen den Frauen in der RAF. Der fehlende Bezug auf Erkenntnisse der Geschlechterforschung zeugt jedoch von einem blinden Fleck. Außerdem reduzieren diese Untersuchungen das Geschlecht meist auf das Geschlecht der Akteurinnen und ziehen symbolische und institu­tionelle Geschlechterdimensionen nur am Rande in Betracht. Damit führen sie eine Tradition fort, die die Kategorie »Geschlecht« auf der personalen Ebene ansiedelt. Ich versuche dagegen, mediale, strafrechtliche, polizeiliche und sicherheitspolitische Aspekte des Phänomens aus einer foucaultschen Perspektive zu beleuchten.
Wurde nicht bereits in den siebziger Jahren in den Medien nach Erklärungen für den hohen Frauenanteil in der RAF gesucht? Und auch im Zuge der zweiten Frauenbewegung wurden unter dem Schlagwort der »Emanzipationsthese« Erklärungsansätze für Frauenkriminalität entwickelt.
Schon. Der damalige Verfassungsschutz-Chef Günther Nollau meinte, die Bundesrepublik habe es möglicherweise mit einem »Exzess der Befreiung der Frau« zu tun. Genau das, also die Tatsache, dass immer wieder die vielen Frauen in der RAF und anderen terroristischen Organisationen kommentiert, Geschlecht und Linksterrorismus aber nicht konsequent in ihrem Verhältnis zueinander untersucht wurden, hat mich bewogen, sowohl individuelle und symbolische als auch institutionelle Aspekte einzubeziehen. Die Frage, weshalb Frauen den »Weg in den Terror« wählten, bewegte die Gemüter stärker, als dies bei den männlichen Mitgliedern terroristischer Gruppierungen der Fall war. Dies verdeutlicht, wie zutiefst vergeschlechtlicht die Vorstellungen von Gewalt und Kriminalität sind.
Inwiefern ist denn das Geschlecht konstitutiv für den Linksterrorismus?
Die Geschlechterperspektive legt offen, dass das Terrorismusphänomen nicht nur als staatlicher Kontrollverlust erfahren wurde, sondern, insbesondere in der Schweiz, als Gefahr für die bürgerliche Zivilgesellschaft. Daher wurde der Terrorismus wohl auch an beiden »Fronten«, in der Öffentlichkeit und der Privatsphäre, bekämpft, durch den Ausbau staatlicher Sicherheitsvorkehrungen sowie durch die Rückbesinnung auf tradierte Lebensformen. Gleichzeitig wurde der Bürger als beschützender Ehemann und Vater in die »Sicherheitsverantwortung« genommen. Hier zeigt sich, dass für die Reproduktion der herrschenden Männlichkeit in einer Umbruchszeit, wie es die siebziger Jahre waren, geschlechtsspezifische Unterscheidungen zwischen Front und Heim sowie »staatsbürgerliche Tugenden« wie die Wehrpflicht und die Rolle des Pater Familias bedeutend waren. Erkennbar wird aber auch, welch großes Interesse gerade der föderalistische Schweizer Staat an der Stabilisierung dieser staatsbürgerlichen Männlichkeit hatte.
Der Terrorakt selbst war Ihrer Meinung nach für den Diskurs über Linksterrorismus weniger konstitutiv als die Medienberichterstattung und die staatlichen Maßnahmen?
Nicht weniger, aber genauso konstitutiv. Nur wird diesem Umstand bislang in der Forschung kaum Rechnung getragen. Wahrscheinlich, weil sie an einer bestimmten Zeitabfolge festhält – erst der Terrorakt, dann die Reaktion des Staates, schließlich die Berichterstattung der Medien. Demgegenüber definiere ich Terrorismus nicht nur als die terroristische Tat selbst. Neben den (Selbst-)Stilisierungen der Akteure wird das Phänomen durch strafrechtliche, politische und mediale Diskurse konstituiert. Dieses Verständnis von Terrorismus geht davon aus, dass das, was als Reaktion, als Maßnahme auf vorangegangene Terrorakte erscheint, maßgeblich daran beteiligt ist, den Terrorismus hervorzubringen.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Im Vergleich zu Deutschland war die Schweiz weit weniger von Terroranschlägen betroffen. Natürlich gab es Gruppierungen, die Anschläge auf Banken und Botschaften verübten oder gestohlene Militärwaffen an die RAF verkauften. Auch kam es zu Schießereien von Mitgliedern der RAF und der Bewegung 2. Juni. Diese Ereignisse – sofern sie medial vermittelt wurden – sind genauso zentral für unser Verständnis von Terrorismus wie nationale Gesetze oder internationale Abkommen. Keine Entführung eines einflussreichen Politikers, sondern das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus gab den Ausschlag, eine Entführung als terroristischen Akt neu zu definieren. Zuvor war das Delikt der Entführung im Schweizer Strafgesetzbuch der Entführung von Frauen und Kindern vorbehalten. Auch war es eng an den Tatbestand der Vergewaltigung geknüpft. Einer der wichtigen Schritte in der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus bestand darin, den Schutz vor Entführung auf Männer auszudehnen. Nun, da auch terroristisch motivierte Entführungen von Männern unter den Straftatbestand fielen, erachtete man die bisherigen Strafandrohungen für dieses Delikt als zu milde. Das Strafmaß wurde erhöht. Die Geschlechterperspektive macht also die Angewiesenheit des männlichen Bürgers auf den Schutz des Staates sichtbar.
Wann taucht das Deutungsmuster, weibliche Gewaltkriminalität als Kehrseite der Frauenemanzipation zu sehen, zum ersten Mal auf?
Das geschah in der Zeit um die Wende zum 20. Jahrhundert, als die Angst vor schwindenden Geschlechterdifferenzen wuchs. In dieser Zeit wurden die Emanzipation und eine damit einhergehende »Vermännlichung« der Frau zur Ursache der Frauenkriminalität erklärt. Die »Emanze« stellte eine »männliche«, sexuell freizügige Frau dar, die sich in traditionellerweise Männern vorbehaltenen Räumen bewegte. Diese Frauenfigur wurde auch für den Geburtenrückgang verantwortlich gemacht. Die Emanzipationsthese diente aber auch dazu, den Terrorismus als überhistorische Problematik der »widernatürlichen« weiblichen Männlichkeit darzustellen. So wurde häufig auf die »Zarenmörderinnen« Russlands um 1880 verwiesen, die wie die RAF-Terroristinnen mit emanzipatorischen Ambitionen und maskuliner Erscheinung für Aufmerksamkeit gesorgt hätten.
Im Vergleich zu Straftaten männlicher Terroristen zeigen Sie, dass das Handeln weiblicher Terroristen meist mit biographischen Motiven erklärt worden ist. Woher rührt diese unterschiedliche Bewertung?
An der Beurteilung der angeklagten Terroristen vor Gericht wird deutlich, wie stark die männliche Sozialisation mit einer akzeptierten, sogar erwarteten Politisierung verbunden war. Politisierung in der Jugend gehörte zur Mannwerdung dazu. Den jungen Männern wurde zugebilligt, ursprünglich politisch noble Absichten gehegt zu haben, während die Politisierung in der Jugendphase bei den Frauen keine Erwähnung fand. Bei diesen führte der Weg eher über psychologische Schlüsselereignisse in der Kindheit oder über ihre Beziehungen zu Männern. Ob Gerichte heute immer noch so geschlechter­stereotyp argumentieren, bezweifle ich. Man darf nicht vergessen, dass die Schweiz erst 1971 das Wahlrecht für Frauen eingeführt hat.
Im Film »Der Baader-Meinhof-Komplex« wird die politische Motivation von Terroristinnen grundsätzlich als private inszeniert. Ulrike Meinhofs Bruch mit dem bürgerlichen Leben wird dadurch begründet, dass sie Klaus Rainer Röhl beim Sex mit einer anderen Frau erwischt. Wieso hat sich diese Argumentation bis heute erhalten?
Das lässt sich vor allem damit erklären, wie die Medien Gewaltphänomene personalisieren und dekontextualisieren. Die Figur der Terroristin spielt dabei eine bedeutsame Rolle. Den Terrorismus als eine dem Wesen der Frau innewohnende Irrationalität – hier mit der rasenden Eifersucht Meinhofs – zu erklären, erlaubte es, die gesellschaftspolitische Situation auszublenden.
Sie beschäftigen sich vor allem mit dem Linksterrorismus in der Schweiz. Wie erklären Sie sich, dass der Staat sich legitimiert sah, die Terrorgesetzgebung zu verschärfen, obwohl dieses Land von Anschlägen weitgehend verschont geblieben war?
In der Schweiz gab es in den Siebzigern zwar keine Terrorgesetzgebung wie in Deutschland. Dennoch kam es zu einigen Gesetzesänderungen – neu eingeführt wurde der Tatbestand der Geiselnahme – und zu Forderungen nach der Todesstrafe für Terroristen. Noch erklärungsbedürftiger scheint mir der Umstand, dass Privatpersonen Archive über die Machenschaften der »linken Szene« anlegten und sich »im Namen des Schweizer Volks« mit Terrorbekämpfungsvorschlägen an die Polizei wandten. Ich erkläre mir das so, dass das »Wir« der männlichen Staatsbürger brüchig geworden war. Die Parlamentarier fühlten sich in ihrer Bewegungsfreiheit als Bürger eingeschränkt. Diese Einschränkung verknüpften sie mit ihrer bedrohten Rolle als Beschützer der Familie. Außerdem äußerten sie die Befürchtung, die Jugend würde durch linksextreme Ideologien verführt, eine Gefahr, die sie mit der Zunahme der Zahl von Wehrdienstverweigerern in Verbindung brachten. Dafür, dass junge Männer nicht mehr ihrer Bürgerpflicht nachkamen, wurde implizit die Figur der verführenden Terroristin verantwortlich gemacht. Es ging also auch darum, die in der direkten Demokratie der Schweiz besonders enge Verschränkung von Staatsbürgerschaft, Männlichkeit und Wehrtätigkeit zu erhalten.
Der von Julia Hummer im Film »Carlos – Der Schakal« dargestellten Gabriele Kröcher-Tiedemann von der Bewegung 2. Juni, die in der Schweiz im Gefängnis saß, widmen Sie ein Kapitel. Sie zeigen, wie ihr mit der Abkehr vom Bild des männlichen »bewaffneten Kämpfers« die Medien die Aufmerksamkeit entzogen.
Auch die Schweiz ging von der besonderen Gefährlichkeit Kröcher-Tiedemanns aus und ließ eigens ein Hochsicherheitsgefängnis für sie erbauen. Kröcher-Tiedemann sah sich veranlasst, bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte Beschwerde gegen die Schweiz wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen einzureichen. Während der zehn Jahre in Haft veränderte sich jedoch ihre Taktik, weg von Hungerstreiks und Gewaltrhetorik hin zu weniger konfrontativen Strategien. Mit dem Ablegen des maskulinen Stils des bewaffneten Kämpfers verloren aber auch die Massenmedien das Interesse an ihr. Nur noch einmal, Ende der Achtziger, bewegte sie die Öffentlichkeit: Es kursierte das Gerücht, sie wolle sich durch eine »Scheinehe« mit einem Schweizer Journalisten die Schweizer Staatsbürgerschaft erschleichen. Tatsächlich erhielten Ausländerinnen bis 1992 durch Heirat mit einem Schweizer das Schweizer Bürgerrecht. Die Hysterie um die »Scheinehe« zeugt auch von einer Verteidigung des bürgerlichen Ideals der Liebesheirat.
Selbstmordattentäterinnen aus dem Kaukasus wurden in der russischen Presse als »Schwarze Witwen« bezeichnet. Die Gründe für ihre Attentate wurden ebenfalls im Pri­vaten gesucht.
Eine Zeit lang habe ich die Darstellung von Selbstmordattentäterinnen in den Medien aufmerksam verfolgt. Bekannt wurde das Foto der Palästinenserin Rim al-Riyashi, die sich im Januar 2004 mit einem kleinen Jungen im einen Arm und einem Maschinengewehr im anderen ablichten ließ. Das Bild irritierte, weil es Weiblichkeitscodes in eine Nähe zu Männlichkeitscodes stellte. Ihre »bewaffnete Männlichkeit« ist nicht mehr so leicht zu vereinbaren mit der Vorstellung von Weiblichkeit als mütterlich und friedfertig. Möglich, dass westliche Medien gerade deshalb derart nachdrücklich am Bild der verführten Selbstmordattentäterin festhalten.

Dominique Grisard: Gendering Terror. Eine Geschlechtergeschichte des Linksterrorismus in der Schweiz. Campus Verlag, Frankfurt/New York, 2011, 345 Seiten, 39,90 Euro