Deutsches Haus

Die Bundespolizei darf Bahnreisende auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) in einem am 27. März veröffentlichten Urteil entschieden. Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht dienten, dürften Beamte »verdachtsunabhängig« kontrollieren. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die Auswahl dabei auch »nach dem äußeren Erscheinungsbild« vornehmen. Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen Beleidigung gegen den Kläger hatte ein Beamter ausgesagt, ein Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende wollte vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war. Die Identitätsfeststellung sei rechtmäßig gewesen, urteilten die Richter. Wie der Tagesspiegel am 27. März berichtete, wurde ein Schulklasse aus dem Berliner Bezirk Kreuzberg in rassistischer Weise beleidigt. Der Vorfall ereignete sich eine Woche zuvor am Berliner Ostbahnhof. Eltern der Schüler berichteten von einem Bahnmitarbeiter, der sich abfällig über die Schüler äußerte, die fast alle einen türkischen Migrationshintergrund haben. Die Schüler stiegen in einen Regionalexpress nach Brandenburg, als einige Eltern hörten, wie ein Zugbegleiter bei der Übergabe an seinen Kollegen sagte: »Da haste ’nen Zug voller Kanaken.« Dabei habe der Schaffner laut gelacht. Die Klasse war auf dem Weg zu einer antirassistischen Projektwoche auf Schloss Gollwitz, einer internationalen Begegnungsstätte für jüdische und nichtjüdische Jugendliche. Die Deutsche Bahn erklärte, dass sie den ­geschilderten Vorfall »sehr ernst« nehme. Der Mitarbeiter werde befragt, man versuche umgehend, den Sachverhalt intern aufzuklären. Knapp ein Jahr nach einem Angriff von Rechtsextremen auf Migranten in Winterbach (Baden-Württemberg) hat das Landgericht Stuttgart am 26. März zwei Angeklagte zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter sprach von einer »Hetzjagd«. Die angeklagten Männer im Alter von damals 20 und 21 Jahren hätten bei der Tat acht Menschen schwer verletzt. In der Nacht zum 10. April 2011 hatten rund zehn Rechtsextreme nach Auffassung des Gerichts eine Feier von jungen Männern aus türkischen und griechischen Einwanderer­familien angegriffen. Dabei wurde auch eine Gartenlaube angezündet, in der fünf der Angegriffenen Zuflucht gesucht hatten. Die Migranten wurden geschlagen und verletzten sich auf der Flucht schwer. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen. Wer die Gartenlaube anzündete und ob dazu auch Brandbeschleuniger benutzt wurde, konnte das Gericht nicht feststellen. Die beiden Angeklagten wurden für ihre Teilnahme an der Verfolgungsjagd verurteilt.    MM