Deutsches Haus

Das Amtsgericht Schwerin verurteilte am 16. August den NPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag Mecklenburg Vorpommerns, Udo Pastörs, wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung. Anlass war eine Landtagsrede im Jahr 2010. Pastörs hatte darin die Shoa geleugnet, indem er von der »Auschwitzprojektion« der Demokraten und einem »Sieg der Lüge über die Wahrheit« gesprochen hatte. Die Strafe beträgt acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem erhielt Pastörs eine Zahlungsauflage von 6000 Euro an die Stadtbibliothek. Dies berichtete der Nordkurier. Am Morgen des 12. August fand vor einer Diskothek in Vechta (Niedersachsen) eine Schlägerei mit rund 50 Beteiligten statt. Die Polizei vermutet »Fremdenfeindlichkeit« als Grund für die Ausein­andersetzung. Involviert waren Menschen osteuropäischer Herkunft sowie eine Gruppe, die angesichts ihrer kahlgeschorenen Schädel »vermutlich dem rechtsextremen Milieu« nahestehe. Die Besatzungen von 13 Streifenwagen wurden eingesetzt, um die Lage zu beruhigen. Am 11. August skandierte eine Gruppe Jugendlicher in Wineck (Nordrhein-Westfalen) fremdenfeindliche Parolen.Wie der Rhein-Sieg-Anzeiger berichtete, alarmierte ein Zeuge die Polizei, die die Personalien von sechs Personen feststellte. Der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Das niedersächsische Innenministerium teilte auf eine Anfrage der Fraktion der Linkspartei mit, dass es im ersten Halbjahr 2012 in diesem Bundesland zu 78 antisemitischen Straftaten kam, darunter waren drei Gewalttaten. Fremdenfeindlich motiviert seien 105 Straftaten gewesen, davon zwölf Gewalttaten. Dies berichtete das Hamburger Abendblatt am 10. August. Wie die Westdeutsche Zeitung am 9. August berichtete, beschimpfte eine Gruppe von vier Jugendlichen, die ein Plakat mit einem Nazi-Symbol mitführten, in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) drei Italiener mit fremdenfeindlichen Parolen und griffen sie mit Pfefferspray an. Zwei der Angegriffenen wurden leicht verletzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Am 9. August wurde der Neonazi Christian B. vom Amtsgericht Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) wegen verschiedener Delikte zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im März hatte der 24jährige auf dem Bahnhof in Wismar einen Mann, der mit seinen Kindern unterwegs war, in rassistischer Weise beleidigt und eine Flasche in ihre Richtung geworfen. Danach schlug und trat er den Mann. Passanten konnten ihn überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ein Mann beleidigte am Abend des 7. August ein Paar im Berliner Bezirk Friedrichshain in antisemitischer Weise und drohte, die beiden anzuzünden. Die alarmierte Polizei stellte die Personalien des Mannes fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ein.   KS