Immer mehr Haushalte ohne Strom

Teelichter statt Strom

Rund 312 000 Privathaushalten und Unternehmen wurde 2011 der Strom abgestellt. Dieses Jahr dürften es noch mehr werden.

Wenn im Dezember gegen 16 Uhr die Sonne untergeht, ist spätestens der Zeitpunkt gekommen, das Licht anzuschalten. In den Genuss dieser zivilisatorischen Errungenschaft kommt in Deutschland allerdings nicht jeder: Kürzlich berichtete die Taz, der der Entwurf des Monitoring-Berichts 2012 der Bundesnetzagentur vorliegt, von rund 312 000 Privathaushalten und Unternehmen, denen im vergangenen Jahr wegen Zahlungsschwierigkeiten zumindest zeitweise der Strom abgestellt wurde. Hierfür wurden zum ersten Mal alle Stromlieferanten und Netzbetreiber in Deutschland befragt. Noch beeindruckender ist die Anzahl der Mahnverfahren, in denen säumigen Kunden eine Stromsperre immerhin angedroht wurde: Satte sechs Millionen dieser Verfahren wurden 2011 eingeleitet. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Bevölkerung ist demnach von dem Entzug eines der elementarsten Güter bedroht.

Wie sich die Zahl der Personen, die ihre Stromrechnungen nicht mehr oder kaum noch begleichen können, in den vergangenen Jahren genau entwickelt hat, ist unbekannt. Denn im Unterschied zu Frankreich oder Großbritannien existiert der Begriff Energiearmut in Deutschland lediglich als politisches Schlagwort, genau erfasst worden ist das Problem bisher nicht. Es spricht jedoch einiges dafür, dass die Zahl steigt.
Einen Anhaltspunkt für das wachsende Ausmaß von Energiearmut liefert die Entwicklung der Energiekosten und der Armutsrisikoquote: Während letztere in den Jahren 2000 bis 2011 von zehn auf 15,8 Prozent gestiegen ist, dürften sich die Strompreise von 2000 bis 2013 sogar fast verdoppeln. Wie mehrere Verbraucherportale berichten, haben mehr als 500 Stromanbieter bereits angekündigt, ihre Preise ab dem nächsten Jahr um durchschnittlich zwölf Prozent zu erhöhen.
Jenseits der psychosozialen Folgen, die der fehlende Zugang zu Elektrizität nach sich zieht, zeigen zwei Unglücksfälle aus den vergangenen Monaten, was bei einer Stromsperre in letzter Konsequenz einzukalkulieren ist: Im thüringischen Otterstedt starb Ende Oktober ein Vater mit seinen drei Kindern an den giftigen Abgasen eines Notstromaggregats. Und in Saarbrücken kostete ein Wohnungsbrand Ende August vier Kindern zwischen drei und sieben Jahren das Leben. Ausgelöst hatte das Feuer eine brennende Kerze. Eine Woche zuvor war der Fa-milie von dem lokalen Versorger Energie Saarlorlux der Strom abgestellt worden. Dass in der Wohnung eine siebenköpfige Familie wohnte, will das Unternehmen nicht gewusst haben.

Unter welchen Umständen Energieunternehmen ihren Kunden die Stromversorgung kappen dürfen, ist in Paragraph 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Eine Sperre ist nicht zulässig, wenn »die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen«. Dieser Passus gewährt immerhin Haushalten, in denen sich unter anderem Kranke, Behinderte, Schwangere oder – wie in den beiden Unglücksfällen – Kinder befinden, einen gewissen Schutz. Allerdings muss sich der Stromversorger nicht eigenständig hiernach erkundigen.
Doch selbst wenn den Unternehmen diese Tatsachen bekannt sind, werden sie häufig »großzügig ignoriert«, wie Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher im Gespräch mit der Jungle World betont. Der Verein betreibt eine »Dokumentationsstelle für Energieunrecht« und macht besonders perfide Fälle publik. Im vergangenen Jahr beispielsweise haben die Stadtwerke Kassel einem sehbehinderten Familienvater den Strom abgestellt, obwohl sie über die Lebenssituation der Familie genau informiert waren.
Wehren kann man sich zumindest in solchen Fällen mit einer einstweiligen Verfügung. Der Bund der Energieverbraucher hat hierfür Formschreiben online gestellt und bietet im Notfall auch Beratungen an. Gilt man nicht als »Härtefall« und hat der Versorger keine formalen Fehler gemacht – eine Stromsperre muss vier Wochen vorher angekündigt werden, und drei Werktage vor der Sperre ist eine zusätzliche Warnung nötig –, besteht noch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung vorzuschlagen. Denn theoretisch sind die Unternehmen laut StromGVV dazu verpflichtet, eine Sperre zu unterlassen, sofern der »Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt«. Das liegt allerdings im Ermessen des Anbieters.
Hartz-IV-Bezieher haben noch die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen, das als sogenannte »Kann-Regelung« in aller Regel auch bewilligt wird. Hierdurch wird das Problem jedoch nur vertagt, denn das Darlehen wird in den folgenden Monaten vom Hartz-IV-Satz wieder abgezogen, mit dem ja die zukünftigen Abschläge bezahlt werden müssen. Wem finanziell ohnehin das Wasser bis zum Hals steht, der dürfte sich damit schwertun. Kaum zu bezahlen sind auch die Gebühren, wenn einem der Strom letztlich gesperrt wird: Einige Unternehmen berechnen ihren Kunden zusätzlich zu den Mahnkosten eine aberwitzige Sperr- und Entsperrgebühr von mehreren Hundert Euro.
Angesichts der steigenden Strompreise wurden auf lokaler Ebene in den vergangenen Monaten bereits einzelne behelfsmäßige Modellprojekte gegen Energiearmut initiiert. Gegen die hohen Preise richten sich jene allerdings nicht, stattdessen möchte das Bundesland Nordrhein-Westfalen – ähnlich wie Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) mit seinem »Stromsparcheck«,  – einkommensschwache Haushalte dazu bewegen, mehr zu sparen, und bietet in fünf Städten eine kostenlose Energieberatung an. Und im Stadtverband Saarbrücken will man nun, nach der Brand­tragödie, die Abstimmung zwischen Stromversorger und Sozialbehörden verbessern.
Der Antrag der Linkspartei im saarländischen Landtag, Stromsperren in Privathaushalten gesetzlich zu verbieten, wurde jedoch abgelehnt. Die Linkspartei fordert auch auf Bundesebene ein Verbot der Sperren. Ihre verbraucherpolitische Sprecherin, Caren Lay, kritisierte nach der Ver­öffentlichung der Zahlen der Bundesnetzagentur, dass Stromsperrungen in Deutschland »gesetzlich unterreguliert« seien, und forderte einen besseren Schutz für Verbraucher.

Auch den Stromversorgern selbst scheint die immer häufigere Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden mittlerweile Sorgen zu bereiten. Derzeit ­erprobt man in Deutschland neue Erlösmodelle, die an südafrikanische Townships erinnern: In einigen Städten stellen Stromanbieter ihren säumigen Kunden nun Prepaid-Stromzähler zur Verfügung – selbstverständlich als soziale Maßnahme. Die Stadtwerke im saarländischen Völk­lingen bauen derzeit tausend dieser Stromzähler ein. Zuvor habe man bereits 400 Kunden die Stromversorgung kappen müssen, was nun verhindert würde, wie der Geschäftsführer gegen­über der Lokalpresse mitteilte. Außerdem könne so garantiert werden, dass den Haushalten Strom zur Verfügung stehe, wenn er dringend benötigt werde – zum Beispiel, wenn ein Säugling im Haus­halt sei.