Protest gegen die Einschränkungen des Streikrechts

Wer streikt, hat Recht

Bald finden die ersten Lesungen des Tarifeinheitsgesetzes im Bundestag statt. Unter dem Motto »Hände weg vom Streikrecht« planen Gewerkschafter den Protest gegen das Gesetz.

Im November konnte man den Eindruck gewinnen, Deutschland stehe kurz vor einer Revolution. Zumindest, wenn man die Reaktionen vieler Medien und konservativer Politiker zum Maßstab nahm, als das in der Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer (GDL) organisierte Bahnpersonal für einige Tage die Arbeit niedergelegt hatte. Kaum zeigt ein Streik Wirkung, wird hierzulande vor einem Missbrauch des Streikrechts gewarnt und nach dem Gesetzgeber gerufen. Nach dem Ende des GDL-Streiks geht das gesetzliche Prozedere zur Einschränkung des Streikrechts, das unter dem Namen Tarifeinheit schon lange vor dem Streik des Bahnpersonals auf den Weg gebracht wurde, weiter. Anfang März ist die erste Lesung des geplanten Gesetzes zur Tarifeinheit im Bundestag vorgesehen. Für den 23. März ist die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss »Arbeit und Soziales« geplant. Kurz darauf sollen bereits die zweite und dritte Lesung stattfinden.
Ende Januar trafen sich in Kassel etwa 50 linke Gewerkschafter und Unterstützer zu einer Konferenz, die unter dem Motto »Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!« stattfand. In den Redebeiträgen der Teilnehmer wurde vor allem betont, dass das Streikrecht ein Grundrecht sei und es sich bei jeder Einschränkung um eine Grundrechtsverletzung handele. Diese Argumentation findet sich auch in dem Aufruf »Juristen gegen das Tarifeinheitsgesetz«, der von dem Hamburger Rechtsanwalt Rolf Geffken initiiert wurde. Im Aufruf wird festgestellt, dass mit dem Tarifeinheitsgesetz gleich mehrere Grundrechte verletzt werden. Eine solche Argumentation mag bei einer Prüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht wichtig sein, zur Mobilisierung von Widerstand, um dieses Gesetz zu verhindern, trägt der Verweis auf das Grundgesetz aber wohlkaum bei. Da wäre eine transnationale Solidarität der Gewerkschaften in Europa, die sich von Standortnationalismus und Sozialpartnerschaft abgrenzt, wohl der bessere Weg. Auf der Konferenz in Kassel wurde die transnationale Dimension des Angriffs auf das Streikrecht angesprochen. »Was aktuell in der Bundesrepublik noch in der Planungsphase ist, ist in anderen westeuropäischen Ländern teilweise schon Realität«, sagte ein Konferenzteilnehmer.

Das Streikrecht und die Zulässigkeit anderer Protestformen werden insbesondere für Basisgewerkschaften immer mehr eingeschränkt. Damit würden Grundlagen für die Kriminalisierung und die politische Verfolgung geschaffen, hieß es auf der Konferenz. Als Beispiel wurde das in Spanien im Dezember vorigen Jahres in Kraft getretene Gesetz »zur Sicherheit der Bürger« genannt, das von der Opposition als »ley mordaza« (Knebelgesetz) bezeichnet wird, weil es das Recht auf freie Meinungsäußerung auf der Straße stark einschränkt. Mitte Januar wurden fünf Bergarbeiter aus Asturien nach diesem Gesetz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie wurden beschuldigt, im vorigen Jahr mit militanten Streikaktionen gegen die Schließung der Bergwerke protestiert zu haben. Ebenfalls Mitte Januar erhielt in Spanien der 21jährige Gewerkschafter Alfonso Fernández Ortega eine Haftstrafe von vier Jahren. Er wurde beschuldigt, auf dem Weg zum Generalstreik in einem Rucksack Explosivstoffe mitgeführt zu haben. Alfon, wie der Angeklagte von der Solidaritätsbewegung genannt wird, bestreitet die Vorwürfe, seine Fingerabdrücke wurden nicht auf dem Rucksack gefunden. Bereits vor einem Jahr wurden in Spanien Gewerkschafter zu Haftstrafen verurteilt, weil sie beim Generalstreik im März 2012 als Streikposten tätig waren.
Auf der Konferenz wurde auch deutlich, wie gespalten der DGB in der Frage der Tarifeinheit mittlerweile ist. Das kann man schon als Erfolg der Gegner des Gesetzes werten, schließlich ging die erste Initiative für eine Tarifeinheit im Jahr 2011 aus der Kooperation des DGB mit dem Bund Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hervor. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi distanzierte sich wegen des Protests der Basis als erste DGB-Gewerkschaft von der Tarifeinheitsinitiative. Sie begründete diesen Schritt auch damit, dass Verdi in manchen Betrieben mittlerweile die Minderheitsgewerkschaft darstellt und sich damit selbst schwächen würde. Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass nur noch die Gewerkschaft, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat, Tarifverträge aushandeln darf.

Der Vorstand der IG Metall propagiert hingegen weiterhin das Tarifeinheitsgesetz. »Gewerkschaftskonkurrenz schwächt nicht nur die betriebliche Interessenvertretung – sie schwächt die Gewerkschaftsbewegung insgesamt. Deshalb unterstützt die IG Metall den vorgelegten Gesetzentwurf zur Tarifeinheit«, heißt es auf der Homepage der IG Metall. Als Negativbeispiel wird das Agieren von Verdi angeführt, die Dienstleistungsgewerkschaft konkurriert in einigen Branchen mit der IG Metall um Mitglieder. Auch zwischen anderen DGB-Gewerkschaften wie der IG Bau und der IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) ist ein Kampf um die Mitglieder entbrannt. Dass DGB-Gewerkschaften nun den Gesetzgeber einschalten, um die Konkurrenz durch andere, unter dem Dach des DGB organisierte Gewerkschaften klein zu halten, ist ein Novum. Zur innergewerkschaftlichen Solidarität dürfte es kaum beitragen.
Allerdings wurde auf der Konferenz in Kassel deutlich, dass der Kurs der IG Metall auch von einigen ihrer Mitglieder abgelehnt wird. Vertreter dieser Opposition innerhalb der IG Metall waren auch in Kassel vetreten. Sie beklagten, dass die Kritiker des Tarifeinheitsgesetzes es schwer hätten, sich in der Organisation Gehör zu verschaffen. So übe die Leitung der IG Metall Druck auf Bildungssekretäre und Funktionäre aus, in keiner Betriebsversammlung und in keinem Bildungsseminar das Tarifeinheitsgesetz zur Debatte zu stellen. Bei der Delegiertenversammlung der IG Metall in Köln sei es gelungen, über das Gesetz zu diskutieren. Eine mehrheitliche Ablehnung durch die Delegierten sei die Konsequenz gewesen, berichteten sie in Kassel.

Im März plant das Solidaritätskomitee mehrere Aktionen für die Erhaltung des Streikrechts, etwa eine zentrale Veranstaltung in Berlin oder rund um die »Blockupy«-Aktionstage in Frankfurt. In den kommenden Wochen soll es entsprechende Plakate, Flugblätter und Aufrufe unter dem Motto »Hände weg vom Streikrecht – für die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit« geben. Mehrere Konferenzteilnehmer kündigten an, ihre Arbeit auch fortzusetzen, wenn es nicht gelinge, das Tarifeinheitsgesetz zu verhindern. Man wolle sich in diesem Fall darauf konzentrieren, die Umsetzung des Gesetzes zu verhindern. Angesichts der geringen Solidarität für Gewerkschafter, die in Ländern wie Spanien von Repression und Kriminalisierung betroffen sind, kann man bei solchen Ankündigungen skeptisch bleiben. Auch die Einschränkungen gewerkschaftlicher Grundrechte, die es hierzulande bereits ohne das Tarifeinheitsgesetz gibt, haben bisher keine großen Proteste zur Folge gehabt. Das muss derzeit die Basisgewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) erfahren. Sie vertritt seit mehreren Wochen acht rumänische Bauarbeiter, die beim Bau der Mall of Berlin mitgearbeitet hatten und weiterhin auf ihren Lohn warten. Der ehemalige Generalunternehmer der Mall of Berlin, Andreas Fettchenhauer, setzte eine einstweilige Verfügung gegen die FAU-Berlin durch. Die darf nun nicht mehr behaupten, mit seiner Firma in einem Arbeitskampf zu stehen. Bei Zuwiderhandlung droht der FAU ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft für den Gewerkschaftssekretär.