Carsten Ilius im Gespräch über die mögliche Strategie hinter Zschäpes Aussage

»In weiten Teilen absolut unglaubwürdig«

Carsten Ilius ist Rechtsanwalt in Berlin und vertritt im NSU-Verfahren vor dem OLG München Elif Kubaşık, die Witwe des am 4. April 2006 vom NSU in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık. Die Jungle World sprach mit Ilius über die Frage, welche Strategie Beate Zschäpe mit ihrer Aussage verfolgt.
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Beate Zschäpe hat ihr Schweigen gebrochen. Was war Ihre Erwartung als Anwalt der Nebenklage an diese Aussage?

Unsere Erwartungen waren von vorneherein sehr gering. Wir haben in keiner Weise erwartet, dass die Aussage einen Umbruch im Prozess darstellen würde. Wir hatten gedacht, dass möglicherweise Beate Zschäpe Teile des NSU-Netzwerkes, die sie als Verräter wahrnimmt, offenbaren würde, aber auch das ist nicht passiert. Insofern sind unsere ohnehin niedrigen Erwartungen von der Aussage selbst noch unterboten worden. Was meinen Sie mit unterboten? Die Aussage hat sich ausschließlich auf die Anklageschrift und die dort aufgeführten Tatsachen bezogen.

Neue Tatsachen wurden von Zschäpe nicht eingeführt.

Sie hat sich so eng an die Anklageschrift gehalten, dass sie nicht einmal den Bombenanschlag in Nürnberg von 1999 einbezogen hat, der ja erst während der Hauptverhandlung durch die Aussage von Carsten S. dem NSU zugeordnet wurde. Es ging nur darum, im juris­tischen Sinne zu versuchen, ihren eigenen Tatbeitrag herunterzuspielen, insbesondere die subjektiven Elemente, also das, was sie wusste und wollte.

Welche Erwartungen hatte Ihre Mandantin an die Aussage?

Meine Mandantin hatte im Prinzip überhaupt keine Erwartung an sie. Sie ist gekommen, wie auch andere Angehörige, um mitzubekommen, wenn Beate Zschäpe sich äußert, wie sie es tut.

Wie hat sie auf die Aussage reagiert?

Sie war wütend über die Aussage und zwar insbesondere darüber, dass auf Grundlage einer solchen Aussage Beate Zschäpe die Unverschämtheit besitzt, sich auch noch bei den Angehörigen zu »entschuldigen«. Darüber war sie extrem wütend. Aber auch, weil Zschäpe vor und während der Anhörung die Angehörigen defacto ausgeschlossen hat. Die Aussage lag vorher in schriftlicher Form vor. Sie wurde in dieser Form dem Gericht, den anderen Angeklagten und der Generalbundesanwaltschaft ausgehändigt, aber nicht den Nebenklägern und ihren Anwälten. Sie wurden also ausgeschlossen. Darüber hinaus hat Zschäpe angekündigt, keine Fragen der Nebenklage beziehungsweise ihrer Anwälte zu beantworten. Was die Angehörigen interessierte, spielte in der Aus­sage keine Rolle – nämlich wer noch an den Morden beteiligt war, wie die Opfer ausgesucht wurden, welche Helfer es an den Tatorten gab. Zu all dem, was die Angehörigen wissen wollten, sagte Beate Zschäpe nichts. Daher ist diese Aussage für die Angehörigen nichts wert. Im Gegenteil, die vorhin beschriebenen Umstände sowie die abschließende Entschuldigung stellen eine absolute Unverschämtheit dar und sind eine Beleidigung der Angehörigen. So hat meine Mandantin das wahrgenommen.

Hat die Aussage überhaupt irgendwelche neuen Erkenntnisse über den NSU-Komplex gebracht?

Nein. Sie hat deswegen keine neuen Erkenntnisse gebracht, weil Beate Zschäpe offensichtlich vollkommen solidarisch zum NSU-Netzwerk, zu ihren Kameradinnen und Kameraden steht. Sie hat keinerlei Aussage gemacht zu den Mitgliedern des Netzwerkes, auch nicht zu den Angeklagten im Verfahren. Der einzige, der von ihr belastet wurde als V-Mann – in einer Art und Weise, die dem Verfahren ohnehin schon bekannt war –, ist Tino Brandt, der ehemalige V-Mann und Organisator des Thüringer Heimatschutzes.

Welche Strategie vermuten Sie hinter der ­Aussage?

Es ist der verzweifelte Versuch, die Tatbeiträge im juristischen Sinne herunterzuspielen, möglicherweise auf eine Bestrafung wegen Beihilfe zu setzen, möglicherweise oder vor allem der besonderen Schwere der Schuld etwas entgegenzusetzen. Eine besondere Schwere der Schuld würde bedeuten, dass sie mehr als die normale lebenslängliche Strafe von 15 Jahren bekommen könnte. Das versucht sie offensichtlich zu vermeiden. Insgesamt ist diese Aussage aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme, auf der ihre Tatbeiträge und die Organisationsbeiträge weitgehend erwiesen worden sind, als Verzweiflungstat zu werten. Das heißt, Sie halten das nicht für erfolgversprechend? Wir halten diese Strategie für gescheitert. Die Aussage war inhaltlich in sich widersprüchlich. Sie widersprach in Teilen dem, was aus der Beweisaufnahme als Kenntnisse vorliegen. Und sie ist auch ansonsten in weiten Teilen absolut unglaubwürdig gewesen.

Gab es Überraschungen bei den Aussagen, die sie gemacht hat?

Es gibt ja die Vermutung, dass ihre Aussage auf einen möglichen Deal mit dem Gericht oder eine Kooperation mit der Generalbundesanwaltschaft hinweist. Inhaltlich war interessant, dass sie versucht, die Geheimdienste von jedem entfernten Verdacht der Beteiligung reinzuwaschen. Das wird besonders deutlich an zwei Punkten. Zum einen wissen wir, dass ihr Mobiltelefon am 4. November 2011, dem Tag, als die beiden Uwes in Eisenach tot aufgefunden wurden und Zschäpe das Feuer in der gemeinsamen Wohnung legte, mehrfach aus dem sächsischen Innenministerium angerufen wurde. Sie sagt dazu, dass sie keinen Anruf empfangen habe. Zum anderen gibt es eine Aussage aus dem Familienkreis Malajeri – das ist die Familie, die Opfer des Bombenanschlages in der Kölner Probsteigasse im Jahr 2001 war. Daraus geht hervor, dass der Mann, der die Bombe dort abgelegt hat, einem gewissen ­Johannes H. stark geähnelt habe. H. war V-Mann in der Kölner rechten Szene.

Beate Zschäpe sagte aus, Uwe Böhnhard habe die Bombe abgelegt, und versucht damit auch diesen Verdacht zu zerstreuen. Es ist tatsächlich sehr auffällig, dass sie in ihren Aussagen ganz gezielt versucht, Sicherheitsbehörden aus dem möglichem Verdacht einer Kollusion herauszuhalten. Es gab ja noch eine dritte Auffälligkeit: Sie hat auch zum Kiesewetter-Mord in Heilbronn ausgesagt. Da hängt die Frage nicht unmittelbar an der ­V-Mann-Beteiligung. Aber auch hier gibt es Unsicherheiten. Im Fall Kiesewetter ist eigentlich völlig unklar, wie der Tatablauf wirklich gewesen sein soll und wo das Motiv wirklich liegen mag. Dazu sagt Zschäpe, nur Böhnhard und Mundlos hätten die Tat begangen – auch daran herrschen massive Zweifel – und sie seien auch nur an den Pistolen der beiden Polizisten interessiert gewesen, um endlich gut funktionierende Waffen zu besitzen. Auch das scheint in dem Kontext, wie wir ihn von dem Kiesewetter-Mord kennen, extrem unglaubwürdig. Ein Ziel der Nebenklage war es auch, an dem Konstrukt des »Trios« zu kratzen, an das Netzwerk und mögliche Hintermänner heranzukommen. Zschäpe streitet dies alles ab. Dass es ein Netzwerk gab, ist inzwischen eindeutig nachgewiesen. Allerdings nicht der Umfang des Netzwerkes und der Grad der Beteiligung. Zschäpe versucht, alles auf Mundlos und Böhnhard als die beiden Haupttäter zu schieben. Sich selbst inszeniert sie auf absurde Art und Weise als Opfer dieser ganzen Serie. Sie versucht, alle Verweise auf das NSU-Netzwerk, alle Verbindungslinien abzuschneiden. Sie versucht sogar, den Täterkreis noch mehr zu reduzieren, als es inzwischen sogar die Generalbundesanwaltschaft tut, indem sie sich weitgehend herausnimmt.

Welche anderen Mittel jenseits des Strafprozesses wären nötig, um eine Aufklärung des NSU-Komplexes im Sinne der Angehörigen zu leisten?

In Hinblick auf den Verfassungsschutz wäre es sicher notwendig, über eine wirklich unabhängige Untersuchungskommission nachzudenken, wie wir sie aus Nordirland oder England in vergleichbaren Konstellationen kennen. Insbesondere im nordirischen Kontext gibt es eine ganze Reihe von sehr effektiven unabhängigen Untersuchungen zu der Verwicklung von Polizeibehörden in Taten der Paramilitärs in Nordirland. Das wäre ein möglicher Ansatz. Ähnliches gilt für die Frage des strukturellen Rassismus der Polizeibehörden. Auch da wäre es an der Zeit, entsprechende fest installierte unabhängige Untersuchungskommissionen zu schaffen, die sich mit Rassismus in den Polizeibehörden beschäftigen. So etwas gibt es bereits in Schweden, in Holland, in Großbritannien – hier aber nicht. Das wäre ein mögliches neues Rechtsinstrument, mit dem die Geschädigten und die Familien der Mord­opfer und die durch den NSU Verletzten möglicherweise der Wahrheit näherkommen könnten.

Welche Erwartungen haben Sie an den neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundes?

Ein Fokus des Untersuchungsauftrags des neuen Ausschusses ist vollkommen gerechtfertigt – das Bundesamt für Verfassungsschutz. In absoluter Leugnung der Realität behauptet dessen derzeitiger Präsident Maaßen, dass es keine Verbindung zwischen seinem Amt und dem NSU gegeben habe. Derselbe Maaßen, der überraschenderweise vor Wochen schon die für die Vefassungsschutzbehörden klärende Aussage Zschäpes angekündigt hatte. Hier ist es die Aufgabe des Ausschusses, weiter aufzuklären, welche Kontakte es gab, warum und wie die Aktenvernichtungen in der Art und Weise insbesondere 2011 abgelaufen sind, wie da die Verantwortlichkeiten waren, mit anderen Worten, was das Bundesamt zu verbergen hatte und hat. Hinsichtlich der Effektivität des Ausschusses ist eine gewisse Skepsis angebracht, denn die Zeit für den Ausschuss ist sehr knapp bemessen. Die Frage bleibt zudem natürlich, ob diesem Ausschuss wirklich all die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die er zur effektiven Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.

Sehen Sie noch andere Möglichkeiten, um jenseits von Strafprozess und Untersuchungsausschüssen der Wahrheit näherzukommen?

Eine Möglichkeit wäre und ist der Rückgriff auf internationale Menschenrechtsinstitutionen. Wir denken darüber nach, ob die Möglichkeit besteht, die staatliche Verwicklung in den NSU-Komplex, besonders die Rolle von Geheimdiensten darin, vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen zu lassen. Und zwar in Hinblick auf die Frage des effektiven Schutzes des Lebens.