Keine Gnade für RAF-Gefangene

Sieglinde Hofmann bleibt mindestens noch anderthalb Jahre in Haft. Wegen "Schwere der Schuld" lehnte das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) eine Strafaussetzung der seit 1980 einsitzende RAF-Gefangene ab. Damit hält sich der Staatsschutzsenat exakt an die Vorgaben, die Generalbundesanwalt Kay Nehm im November letzten Jahres vorgeschlagen hat. Sollte das OLG den weiteren Wünschen des obersten Strafverfolgers ebenso folgen, wird auch Adelheid Schulz mindestens 19 Jahre, Christian Klar gar 26 Jahre hinter Gittern verbringen müssen. Über die verbleibende Haftdauer der beiden RAF-Gefangenen wird in den nächsten Wochen entschieden.

Dem RAF-Gefangene Helmut Pohl gewährte die Bundesanwalt derweil Haftunterbrechung für eine Operation an der Halswirbelsäule und die anschließende Rehabilitation. Für den schwerkranken Pohl, der seit 1984 einsitzt, startete Mitte letzten Jahres eine Angehörigengruppe eine Kampagne zur sofortigen Freilassung. Er selbst hatte vor einem Jahr ein Gnadengesuch an Bundespräsident