Deutsches Haus

Zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Bernau (Brandenburg) am 3. November einen 25jährigen Mann, der Ende August einen Vietnamesen mit einem Kantholz krankenhausreif geschlagen hatte. Erstmals seit Februar 1998 will das Land Niedersachsen wieder Flüchtlinge nach Algerien abschieben: Trotz einer warnenden Stellungnahme des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) an den Landkreis Emsland droht einer Familie mit fünf Kindern die Abschiebung in den nordafrikanischen Staat. Der Familienvater befindet sich bereits seit Mitte September in Abschiebehaft, seine Frau ist im fünften Monat schwanger und wegen der drohenden Zwangsrückführung in ärztlicher Behandlung. Einer Weisung des Landkreises, den Mann aus der Abschiebehaft zu entlassen, wenn sich seine Frau untersuchen lasse, kam das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht nach. Unbekannte haben am Abend des 7. November in Neuruppin (Brandenburg) einen Asylbewerber schwer verletzt. Der 34jährige Türke wurde mit einem Schlag auf den Hinterkopf niedergestreckt und danach von mehreren Personen geschlagen und getreten. Einen ausländerfeindlichen Hintergrund wollte die Polizei nicht ausschließen. Eine ungewöhnliche Methode des Münchner Ausländeramts hat Anfang November das bayerische Verwaltungsgericht abgesegnet: Weil es nicht sein dürfe, daß ein Ausländer nach verlorenem Asylverfahren die Rückführung behindere, indem er seinen Paß vernichte und das Herkunftsland verschweige, sei dieser zur Mitwirkung verpflichtet, so die Richter. Die sieht im Fall eines jungen Schwarzafrikaners nun folgendermaßen aus: Nachdem sich die Botschaft Liberias geweigert hatte, dem Mann Papiere auszustellen, forderte das Ausländeramt ihn auf, sich umgehend bei der nigerianischen Botschaft zu melden. Sollte er sie auch dort nicht bekommen, würden Zwangsvorführungen bei den Vertretungen Kameruns und Ghanas folgen. Der Afrikaner wollte sich vor dem Gericht gegen die Botschaftstour wehren, scheiterte aber. Begründung: Da der Antragsteller "ersichtlich Schwarzafrikaner ist", sei eine Vorführung bei diversen schwarzafrikanischen Botschaften nur logisch. Keinen Anspruch auf Asyl haben Tamilen in Deutschland. Einem Grundsatzurteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zufolge gibt es in Sri Lanka keine willkürlichen Verhaftungen von Tamilen, obwohl es 1996 noch zu zahlreichen Menschenverletzungen gekommen sei. Die Regierung Sri Lankas, so die Richter in ihrem Urteil vom 11. November, bemühe sich, rechtswidrige Polizeigewalt zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die mangelnde Sachaufklärung von Gerichten bei Asylverfahren gerügt. In dem am 12. November veröffentlichten Beschluß korrigierten die obersten Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster: Ein zehn- und ein 13jähriges kurdisches Mädchen hatten auf Asyl geklagt und waren während des Verfahrens durch ihren Vormund vertreten worden. Das Gericht hatte das Nichterscheinen der Kinder als "Untertauchen" und Desinteresse am Asylverfahren gewertet. Eine solche Annahme sei nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Urteil - das Lüneburger Gericht muß nun erneut über den Fall entscheiden. Bereits in der Woche zuvor hatten die Verfassungsrichter ein Urteil des Arnsberger Verwaltungsgerichts zur Abschiebung eines Iraners als willkürlich gerügt.