Beweise von der Stasi

Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerilla-Gruppe Ela will der griechische Staat alle verurteilen. Die Beweise sind fadenscheinig. von harry ladis, thessaloniki

Seit 1974 sei die Demokratie in Griechenland wiederhergestellt, sogar die KP sei großherzig legalisiert worden: Wohlfahrtsstaat, Sozialversicherung für alle, Fortschritt. Zur gleichen Zeit habe es jedoch einige Personen gegeben, die am Parlamentarismus nicht teilnehmen und stattdessen dem Land schaden wollten. So beschrieb der Staatsanwalt Eleftherios Patsis in seinem Schlussplädoyer den Kontext der Entstehung der griechischen Stadtguerilla-Gruppe Ela (»Revolutionärer Volkskampf«) und verlangte Mitte Juli die Verurteilung der fünf mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe, die seit Februar in Athen auf der Anklagebank sitzen, für alle dem Ela zur Last gelegten Aktionen. Den fünf Angeklagten werden Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Beteiligung an zwei Morden, 17 Mordversuche und 69 Sprengstoffanschläge vorgeworfen.

Der 1975 gegründete Ela verstand sich als Teil einer Bewegung »zum revolutionären Sturz des kapitalistisch-imperialistischen Systems und zur Errichtung einer sozialistischen Herrschaft des Volkes«. Der militante Arm des Ela ging zwischen 1975 und 1995 vorwiegend gegen symbolische Ziele – Konzerne, Banken, Polizeistationen – vor, seit Anfang der Neunziger vermehrt auch gegen Personen. 1995 endeten die Aktionen.

In dem eifrigen Versuch, vor Beginn der olympischen Spiele einen Grabstein auf die Geschichte des bewaffneten Kampfes in Griechenland zu setzen, wurden in diesem Prozess die rechtsstaatlichen Garantien gegenüber den Angeklagten weitgehend ignoriert. Die Anklage fußte zum Teil auf Aussagen der Kronzeugin Sofia Kiriakidou, die mit einem der Angeklagten, Angeletos Kanas, verheiratet war, zum Teil auf Stasi-Material, das den Kontakt des Ela zur so genannten Carlos-Gruppe belegen soll (Jungle World, 36/02). Wie die Verteidigung und die als Prozessbeobachterin beim Verfahren anwesende deutsche Rechtsanwältin Silke Studzinsky wiederholt betonten, wurden die Stasi-Dokumente bereits in deutschen Gerichtsentscheidungen als unzureichend für eine Verurteilung erklärt. Aber das griechische Gericht entschied, das Stasi-Material als Beweismittel zuzulassen. Zudem erwiesen sich die Aussagen der Kronzeugin als zweifelhaft und widersprüchlich, etwa im Hinblick auf die Lage einer Wohnung, in der sie mal zwei, mal drei der Angeklagten 1982 oder 1983 beim Bombenbasteln gesehen haben will.

Eine Blamage erlebte die Anklage just am Tag vor dem Plädoyer, als die Tageszeitung Avriani in einem Artikel behauptete, der Antiterror-Abteilung sei seit Jahren bekannt, dass die Sprengstoffanschläge auf den saudi-arabischen Botschafter 1983 und auf die von US-Marines besuchte Kneipe »Oscar« in Athen 1988 ein Libanese mit dem Decknamen »George« begangen habe, angeblich ein Komplize von Carlos und Johannes Weinrich. Die Zeitung veröffentlichte ein Bild des Libanesen sowie die Aktenzeichen der entsprechenden Dokumente. Diese Anschläge werden dem Angeklagten Angeletos Kanas zur Last gelegt, der angeblich denselben Decknamen benutzte und mit der Carlos-Gruppe kooperierte. Die Vorsitzende Richterin erlaubte der Verteidigung nicht, den Artikel zu kommentieren.

Christos Tsigaridas ist der einzige Angeklagte, der bestätigt hat, zum Ela gehört zu haben. Aber er verließ nach eigenen Angaben die Organisation bereits 1990, womit der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach der bis 2001 gültigen Rechtslage verjährt wäre. Aber das Gericht behilft sich mit einer Konstruktion: Erst mit Verhaftung der Angeklagten 2003 sei die Tätigkeit des Ela beendet worden, somit würden die neuen, im Anti-Terrorgesetz 2001 von fünf auf 15 Jahre verlängerten Verjährungsfristen gelten.

Und es gibt ein weiteres Problem für das Gericht. Am Montag lief für zwei Angeklagte, Irene Athanasaki und Angeletos Kanas, die Frist der gesetzlich zugelassenen 18 Monate U-Haft ab. Das Verfahren hätte auch dazu dienen sollen, noch vor Beginn der olympischen Spiele einen »Sieg gegen den Terrorismus« vorzuweisen. Mit einem Urteil ist jedoch erst Anfang September zu rechnen.