Freiwillig beraubt?

Preußisches Einmaleins. Eigentlich müssen NS-Opfer ihre Verfolgung nicht nachweisen. Dies sollte auch gelten, wenn ihre Nachfahren womöglich erpresste Kunstgegenstände zurückfordern wie derzeit den so genannten Welfenschatz. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verkündete am Freitag voriger Woche jedoch, es gebe »deutliche Indizien«, dass der Verkauf im Jahre 1935 rechtmäßig zustandegekommen sei. Preußen kaufte die Reliquien für vier Millionen Reichsmark von den jüdischen Kunsthänd­lern, die noch 1930 das Doppelte hatten ausgeben müssen.   ken