Über die Rehabilitierung von Kriegsverrätern

Ein bisschen Recht muss sein

Noch vor der Bundestagswahl will nun sogar die Regierungskoalition die so genannten Kriegsverräter rehabilitieren. Angesichts der Rolle der NS-Kriegsgerichte müssten jedoch alle von ihnen ergangenen Urteile aufgehoben werden.

Seit Jahren hat Jan Korte von der »Linken« im Bundestag die pauschale Aufhebung der Urteile gefordert, die von den NS-Militärgerichten wegen »Kriegsverrats« gefällt wurden. Seit Jahren ist durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei bewiesen: Der Tatbestand des »Kriegsverrats« wäh­rend des NS diente der Bekämpfung des Widerstands und abtrünnigen Verhaltens.
Seit Jahren haben sich aber auch die Unionsfraktion und die Mehrheit der SPD-Parlamentarier geweigert, dem Gesetzentwurf von Korte zuzustimmen. Die Sozialdemokraten wollten keine gemeinsame Sache mit der »Linken« machen. Den Verantwortlichen in der Union war die pauschale Aufhebung der Urteile schlicht zu pauschal. Bis zuletzt war der CSU-Abgeordnete Norbert Geis im Gegensatz zu fast allen Experten überzeugt, dass die »Täter« oft in »einer verbrecherischen Wei­se den eigenen Kameraden geschadet« hätten.
Auf nachdrücklichere Forderungen einiger SPD-Abgeordneter hin hat sich die Unionsfraktion nun dazu bereit erklärt, der pauschalen Aufhebung der Urteile doch zuzustimmen – angesichts der eindeutigen, historischen Sachlage lohnt es sich nicht, das Thema im Wahlkampf zur Sprache zu bringen. In einer Sondersitzung des Bundestags Ende August soll – ohne vorherige Aussprache – das Gesetz zur Aufhebung der Kriegs­verratsurteile beschlossen werden. Aus Sicht der meisten Abgeordneten dürfte das weniger eine geschichtspolitische Notwendigkeit als vielmehr ein beruhigendes Ende nach der jahrelangen und beharrlichen Versuche von Korte und seiner Fraktion sein. Die »Linke« soll an dem Gesetzentwurf allerdings nicht beteiligt werden. Warum nämlich sollte man, so die Union, der Nachfolgepartei »der einen deutschen Diktatur« erlauben, über die Grausamkeiten »der anderen deutschen Diktatur« zu urteilen? Das sollte man mal schön den bürgerlichen Parteien überlassen – selbst wenn die »Linke« das Thema überhaupt erst zum Gegenstand der Diskussion gemacht hat.
Allzu weit will die Koalition aber mit der Rehabilitierung doch nicht gehen und das Gesetz tatsächlich auf die Fälle beschränken, die erforscht sind – so wird der Gesetzentwurf vor allem damit begründet, dass keine Fälle nachgewiesen wer­den konnten, in denen als »Kriegsverräter« verurteilte Personen anderen Soldaten Schaden zugefügt hätten. Dies ist ein Zugeständnis an die Forschungslage – ganz grundsätzlich aber will man den Tatbestand des Kriegsverratsparagraphen nicht in Zweifel ziehen und seine Anwendung nicht verurteilen. Denn der »gute deutsche Soldat« war treu, auch wenn er am deutschen Vernichtungskrieg teilnahm – deshalb kann auch der »Kriegsverrat« während des NS nicht generell gutgeheißen werden.
Will man die deutsche Wehrmacht also nicht weiter belasten, so gilt das Gleiche auch für die NS-Militärjustiz. Deren Rechtsprechung war zutiefst willkürlich und diente als wichtiges Instrument im Repressionsapparat des NS-Regimes. Allein deshalb müssten alle Urteile der NS-Kriegs­gerichte unabhängig von den jeweiligen Fällen aufgehoben werden. Stattdessen aber beschränkt sich die bundesdeutsche Politik darauf, mit mehr als 60 Jahren Verspätung einzelne Gruppen von Justizopfern zu rehabilitieren, wie in diesem Fall die »Kriegsverräter«. Damit bleibt eine Menge als Recht bestehen, was bereits damals als Recht galt – Hans Filbinger, den NS-Militärrich­ter und späteren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, würde das sicherlich freuen. Aber der war ja bekanntlich, wie der derzeitige baden-württembergische Ministerpräsident Gün­ter Oettinger weiß, auch kein Nationalsozialist.