Das Simon-Wiesenthal-Zentrum beobachtet die deutschen Prozesse gegen NS-Täter

Wegen Ablebens geschlossen

Zu spät, aber doch auffallend: Seit dem Beginn des Demjanjuk-Prozesses in München ist in die Strafverfolgung von NS-Tätern in Deutschland noch etwas Bewegung gekommen. Der oberste Nazijäger des Simon-Wiesenthal-Zentrums, der die deutsche Entwicklung von Israel aus beobachtet, lobt nun erstmals die deutsche Justiz. Zugleich stellt er die Frage nach politischen Absichten.

Ein unscheinbares Büro nahe der Altstadt von Jerusalem, grauer Teppich und braune Kaffeetassen: Seit 24 Jahren leitet der Historiker Efraim Zuroff von hier aus die weltweiten Bemühungen des Simon-Wiesenthal-Zentrums, bislang unbehelligte NS-Verbrecher vor Gericht zu bringen, zuletzt unter dem Motto »Operation Last Chance«. Zu den späten Überraschungen zählt es, dass die Arbeit der Nazijäger im Jahr 2010 keineswegs abflaut, sondern gerade zum Ende hin noch einmal beträchtlich in Bewegung geraten ist. Gegen vier der zehn meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher auf der Liste des Zentrums wurden gerichtliche Maßnahmen gerade im vergangenen halben Jahr eingeleitet. Gegen zwei davon in Deutschland: Der mutmaßliche SS-Auftragsmörder Heinrich Boere steht derzeit in Aachen vor Gericht, der mutmaßliche KZ-Aufseher John Demjanjuk in München. Was man in diesen Wochen in Deutschland beobachten könne, nennt Zuroff selbst die größte Überraschung.
Bei einem Gespräch, das vor zwei Jahren am selben Schreibtisch stattfand, war diese Entwicklung noch nicht absehbar. Da beklagte der Nazijäger, der vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg als Experte bei der Fahndung nach flüchtigen NS-Tätern geschätzt wird, einen »Zustand der Trägheit« in der deutschen Justiz (Jungle World 45/08). Nach einem viel diskutierten Leiturteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2006, mit dem die Richter ein jahrelanges Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer Friedrich Engel unter Verweis auf dessen fortgeschrittenes Alter einstellten, sah die strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Deutschland tatsächlich bereits wie beendet aus. Die ita­lienische Justiz eröffnete im Jahr 2007 noch über 200 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche deutsche NS-Täter. Aber wo in München, Stuttgart und in Nordrhein-Westfalen noch vereinzelt Kriegsverbrecher-Akten bearbeitet worden waren, kam nun scheinbar nichts voran.

Als die Ludwigsburger Zentrale Stelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen im Jahr 2008 ihr 50jähriges Bestehen feierte, klang in mancher Festrede bereits eine leise Schlussbilanz an. Der Leiter der Zentralen Stelle, Kurt Schrimm, bemühte sich damals im Spiegel, Sachzwänge zu verdeutlichen und Erwartungen zu dämpfen: »Wir können noch aufklären. Aber rechtskräftige Verurteilungen sind kaum mehr zu erwarten.«
Und heute? Nicht nur Boere und Demjanjuk stehen derzeit in Deutschland vor Gericht. Zwischenzeitlich ist in einem weiteren, neuen NS-Prozess in München ein Schuldspruch gegen einen 91jährigen gefallen. Aus Ludwigsburg kam zudem erst kürzlich ein 80seitiger Ermittlungsbericht über einen weiteren mutmaßlichen KZ-Aufseher. Im Januar durchsuchten Ermittler die Wohnung des 88jährigen in Dortmund. Der Fall wird vielleicht demnächst dort aufgerollt werden.

Bis es endgültig zu spät sei, um weltweit Strafverfahren gegen noch lebende Täter zu initiieren, bleibe vielleicht noch ein Jahr, sagt Efraim Zuroff, der diese Frage lieber vermieden hätte. Die deutschen Ermittler sprechen unterdessen von rund dreißig Ermittlungsverfahren, die man derzeit wieder führe. Vermutlich werden nur die wenigsten davon jemals das Stadium eines Gerichtsverfahrens erreichen – dennoch lässt sich kaum abstreiten, dass sich die Situation damit in kürzester Zeit noch einmal deutlich verändert hat.
Noch vor zwei Jahren erhielt die deutsche Justiz im Jahresbericht des Simon-Wiesenthal-Zen­trums die Note Sechs für mangelnden politischen Willen, was die Gemeinten als Anmaßung zurückwiesen. Heute bezeichnet Zuroff die »erneuerten Anstrengungen« der Bundesrepublik als eine der »erfreulichsten Entwicklungen des vergangenen Jahres«.
Was hat sich geändert? Dass Archivfunde aus Osteuropa und Italien Prozesse ermöglichen, wo es jahrzehntelang an Beweisdokumenten fehlte, ist nicht neu. Die entsprechenden Archive stehen bereits seit den neunziger Jahren offen. Neu ist, dass die Ermittler der Ludwigsburger Zentralen Stelle nicht mehr nur abwarten, bis ihnen Beweise für konkrete NS-Verbrechen zugetragen werden, sondern auf eigene Initiative die Archive aufsuchen. Diese »proaktive« Methode wende man allerdings bereits seit mindestens fünf Jahren an, schränkt Kurt Schrimm von der Zentralen Stelle im Gespräch ein. Wenn sich nach Jahren der Stille nun überraschend die Erfolge häuften, dann sei dies eben Zufall – und nicht etwa Ausdruck eines späten Sinneswandels.

Dass ein gewisser »Zeitgeist« eine Rolle spiele, räumt der nordrhein-westfälische Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß, der den Boere-Prozess verantwortet, durchaus ein. Vieles im Strafrecht könne man schließlich so oder so auslegen. Einer der beiden aktuellen NS-Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland – gegen Heinrich Boere – bildet dafür vielleicht das beste Beispiel. Deutsche Strafverfolger hätten hier bereits seit Jahrzehnten zugreifen können, sahen davon jedoch ab, unter anderem mit rechtlichen Begründungen.
Von »Zeitgeist« möchte der Oberstaatsanwalt Maaß in dieser Hinsicht ebenso wenig sprechen wie der Ludwigsburger Chefermittler Schrimm – und doch gibt es zumindest ein Ereignis, das in der Zwischenzeit einen beachtlichen neuen Diskurs in Gang gebracht hat. Der Beginn des Demjanjuk-Prozesses in München löste in internationalen Medien ein überaus positives Echo aus. Zum Prozess-Auftakt kommentierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung: »Jeder dieser Prozesse ist ein Signal an Deutschland und die Welt: Das Land nimmt – wie wohl kein anderes – seine historische Verantwortung ernst.« Der Historiker Zuroff reagiert darauf, indem er sein Gesicht verzieht. Aber er, der sich in den vergangenen Jahren als Polit-Lobbyist um die Einleitung von Ermittlungsverfahren bemüht hat, findet höfliche Worte. Dass die Geschichte der strafrechtlichen Ahndung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik jahrzehntelang vor allem eine Geschichte teils irrwitziger Freisprüche war, ist oft beschrieben worden, Zuroff erinnert daran in wenigen Worten. Doch in den Vordergrund tritt nun etwas anderes.
Am ersten Tag des Prozesses gegen den aus den USA nach Deutschland ausgelieferten gebürtigen Ukrainer Demjanjuk – der einst in Israel vor Gericht stand – versank das Münchner Gericht im Chaos. Hunderte Journalisten waren angereist, auch Zuroff befand sich, etwas verloren, in der Menge. Über den polemisch auftretenden Verteidiger Demjanjuks waren die meisten Kommentatoren entsetzt. Aber die deutschen Staatsanwälte sind jetzt international gefragte Leute. »Man kann damit Punkte machen« – diese Erkenntnis greife seither vielleicht auch in anderen deutschen Amtsstuben um sich, mutmaßt Zuroff. Man könnte an Heinrich Boere denken.
Auf der anderen Seite, so Zuroffs These weiter, sei der praktische Aufwand für die deutschen Ermittler zuletzt auf eine überschaubare Größe geschrumpft. »30 Prozent der eigenen Bevölkerung strafrechtlich zu verurteilen, wie es manche nach dem Krieg forderten, wäre unmöglich gewesen. Heute gibt es dieses Größenproblem nicht mehr.« Das unterstellte Kalkül weisen Strafverfolger in Deutschland zwar weit von sich. Dabei ist es lediglich der implizite Vorwurf früherer Versäumnisse, der Zuroffs Lob einen Stachel verleiht.
Allerdings passt nicht jedes Verfahren in gleicher Weise zu Zuroffs Analyse. Eines der 30 NS-Ermittlungsverfahren, auf welche deutsche Ermittler in diesen Tagen gern verweisen, spielt sich in Stuttgart ab: Mittlerweile im achten Jahr führt die dortige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen eine große Gruppe ehemaliger SS-Männer, die am 12. August 1944 im toskanischen Bergdorf Sant’Anna di Stazzema etwa 560 Menschen ermordeten. Eine Anklage wegen Mordes haben die hochbetagten Be­schuldigten kaum mehr zu befürchten. Denn die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, dass sie bei dem Massaker, bei dem Kinder an Häuserwänden erschlagen wurden, keinen hinreichenden Verdacht auf »Grausamkeit« oder »niedrige Beweggründe« erkennen könne. Damit wären die Taten verjährt. Die Beschuldigten sind zwar in der Zwischenzeit, im Jahr 2005, von einem italienischen Gericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Bundesrepublik liefert sie aber nicht aus.
Von den anfänglich 17 Ermittlungsakten sind heute noch zehn übrig, wie es aus Stuttgart heißt. Die übrigen sind inzwischen wegen Ablebens geschlossen worden.