Das »Erfolgsmodell« Maßregelvollzug

Lieber Knast als Klapse

Immer mehr Straftäter werden von deutschen Gerichten in forensischen Psychiatrien untergebracht. Die Insassen im so­genannten Maßregelvollzug sitzen für ihre Taten meist erheblich länger fest als im Gefängnis.

Es sind oft nur Details, die darüber entscheiden, ob aus einem Diebstahl ein räuberischer Diebstahl wird. Sven P.* ist Mandant des Berliner Rechtsanwalts Alexander Paetow, er wurde mehrmals beim Stehlen erwischt. Als es dabei einmal zu einer Rangelei mit einem Ladendetektiv kam, sah es das urteilende Gericht als erwiesen an, dass er mit seinem Handeln das Diebesgut verteidigen wollte. Der Tatbestand des räuberischen Diebstahls war damit erfüllt. Wenn der Wert der Beute gering ist, verhängen deutsche Gerichte für diese Tat eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Doch ein Psychiater attestierte Sven P. eine hohe Wiederholungsgefahr sowie eine geistige Störung. Damit galt er als vermindert schuldfähig. Er kam nicht ins Gefängnis, sondern wurde im Rahmen des sogenannten Maßregelvollzugs in eine forensische Psychiatrie eingewiesen. »Da sitzt er deswegen schon seit drei Jahren«, sagt sein Verteidiger Paetow. Der Wert der gestohlenen Waren lag zwischen 15 und 55 Euro.

Hinter der bürokratischen Floskel »Maßregelvollzug« verbirgt sich eine besondere Form der Haft, von der vor allem zwei Personenkreise betroffen sind. Suchtkranke Delinquenten können in eine forensische Psychiatrie eingewiesen werden, wenn sie zum Beispiel im Alkoholrausch eine Straftat begangen haben. Der Aufenthalt in der Forensik ist in ihrem Fall auf zwei Jahre begrenzt, im Einzelfall kann er jedoch verlängert werden. Größtenteils gilt der Maßregelvollzug allerdings für Rechtsbrecher, die in ärztlichen Gutachten als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig eingeschätzt werden. Sie können von den Gerichten in forensischen Psychiatrien untergebracht werden, wenn sie wegen ihrer Erkrankung als gefährlich gelten und weitere erhebliche Straftaten wie Gewalt- oder Sexualdelikte von ihnen zu erwarten sind. Der Maßregelvollzug ist für sie grundsätzlich unbefristet. Die Zahl der von dieser Haftform Betroffenen hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes saßen vor 20 Jahren 3 649 Personen für ihre Straftaten in der Forensik. Im Jahr 2009 waren es bereits 9 251 Menschen, das sind knapp 1 000 mehr als im Jahr zuvor.

Für den Anwalt Alexander Paetow ist die steigende Zahl der Einweisungen unter anderem auf eine veränderte Spruchpraxis der Gerichte zurückzuführen. »Bei den Urteilen wurden in den vergangenen Jahren tendenziell die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in den Fokus gerückt und weniger die Freiheitsansprüche der Gefangenen«, sagt er. Auch die Berichterstattung über spektakuläre Verbrechen, die von Insassen der forensischen Psychiatrie begangen wurden, hat nach Paetows Ansicht zu dieser Entwicklung beigetragen. Als Beispiel nennt er den Fall Frank Schmökel. Diesem gelang in den neunziger Jahren mehrmals die Flucht aus dem Maßregelvollzug in Brandenburg. Bei einem Freigang im Jahr 2000 stach er seine Mutter und einen Pfleger nieder und erschlug einen Rentner.
Doch Anwälten, die sich mit dem Thema befassen, macht nicht nur der schlechte Ruf ihrer Mandanten zu schaffen. »Der Umgang mit dem Maßregelvollzug ist immer restriktiver geworden«, sagt Paetow. So werden nicht nur Hafterleichterungen wie Freigänge seltener genehmigt. Auch die juristischen Auflagen für die Entlassungen wurden in den vergangenen Jahren erhöht, was dazu führt, dass Insassen in der Forensik meist sehr viel länger einsitzen als im Regelvollzug. Im Durchschnitt handelt es sich um sechs bis acht Jahre.
Dieter Seifert geht davon aus, dass verurteilte Diebe in der Forensik Einzelfälle sind. Er arbeitet am Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg und hat untersucht, welche Taten zu einer Einweisung führen. »Der Anteil derer, die wegen Bagatelldelikten im Maßregelvollzug untergebracht sind, hat sich seit den acht­ziger Jahren verringert«, stellt er fest. Vielmehr seien in der jüngeren Vergangenheit mehr und mehr Personen eingewiesen worden, die wegen schwerer Delikte wie Mord verurteilt wurden. Die Tatsache, dass die Zahl der Forensik-Insassen kontinuierlich steigt, führt auch Seifert auf das abstrakte Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft zurück. Seit den neunziger Jahren habe dieses Bedürfnis zugenommen und Richter in ihrer Entscheidung beeinflusst – trotz sinkender Kriminalitätsrate. »Man kommt mit dem Bau neuer Psychiatrien fast gar nicht mehr hinterher«, sagt Seifert. »Die Entwicklung, immer mehr Menschen in Gefängnissen oder Psychiatrien wegzuschließen, lässt sich jedoch europa- und sogar weltweit beobachten.«
Dennoch bezeichnet er den Maßregelvollzug als Erfolgsmodell. Seifert zitiert eine Studie, die er im vergangenen Jahr selbst angefertigt hat: Demnach wurden nur zehn bis 15 Prozent aller aus der Forensik entlassenen Probanden mit schweren Delikten rückfällig. Bei ehemaligen Insassen des Regelvollzuges läge dieser Anteil hingegen bei 50 bis 70 Prozent. »Wir haben mit dem Maßregelvollzug eine Möglichkeit gefunden, die Gefährlichkeit von Straftätern zu reduzieren.«
Mit dieser Einschätzung gibt sich René Talbot vom Berliner Verein Psychiatrie-Erfahrene nicht zufrieden. »Forensische Psychiatrie bedeutet die totale Negierung des Subjekts, die Unterwerfung unter eine rein willkürliche Herrschaft eines Ärzteregimes«, sagt er. Sein Verein kritisiert vor allem die Zwangsbehandlung, die im Maßregelvollzug Alltag sei, etwa mit neuroleptischen Medikamenten. »Jede Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie ist Terror, in der Forensik ist es der zeitlich unbegrenzte Terror.«
Die Psychiatrie-Erfahrenen fordern eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 63 im Strafgesetzbuch über die Unterbringung im Maßregelvollzug. Stattdessen soll ein Gefangener nur dann psychiatrisch therapiert werden können, wenn er selbst der Meinung ist, dass er diese Behandlung benötige. »Wenn der Arzt zu der Überzeugung gelangen sollte, er habe erfolgreich geheilt, dann sollte er das Gericht auch davon überzeugen, dass vorzeitig entlassen werden soll«, sagt Talbot.

Denn es hängt auch bei der derzeitigen Regelung von den psychiatrischen Gutachten ab, ob ein Patient entlassen werden kann oder nicht. Zwar liegt die Entscheidung in der letzten Instanz bei den Gerichten. In Frage gestellt werden die Gutachten von diesen jedoch so gut wie nie, weiß Alexander Paetow.
Für den Rechtsanwalt ergibt sich daraus eine neue Herausforderung im Gerichtssaal. »Bei Angeklagten, die von einer Unterbringung in den Maßregelvollzug gefährdet sind, ist die Verteidigungsstrategie heute eine ganz andere.« So spekulierten die Strafverteidiger bei vielen ihrer Mandanten früher meist auf eine verminderte Schuld- oder eine Schuldunfähigkeit, um eine Gefängnisstrafe zu verhindern. »Ganz nach dem Motto: Aus der Psychiatrie kriegen wir die Leute schneller wieder heraus.« Heute gilt nach Paetows Einschätzung das Gegenteil. Viele Anwälte, die für das Thema sensibilisiert sind, setzen meist alles daran, bei der Verurteilung den Regelvollzug zu erreichen. Denn in der Forensik sitzen ihre Mandanten im schlimmsten Fall für den Rest ihres Lebens.

* Name von der Redaktion geändert