»Die Erholung muss Vorrang haben«

Es ist Ferienzeit. Für viele Schülerinnen und Schüler heißt es nun: Ran an die Arbeit! Über Ferienjobs und ihre Tücken spricht Benjamin Krautschat von der DGB-Jugend.

Wie viele Schülerinnen und Schüler gehen Ferienjobs nach?
Dazu gibt es leider keine verlässlichen Zahlen. Wer bei seinem Nachbarn den Rasen mäht oder sonstige bezahlte Nachbarschaftshilfe ausübt, wird ja nicht erfasst. Zudem sind Ferienjobs nicht anmelde- oder ausschreibungspflichtig.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferienjobs. Sind die Bestimmungen ausreichend?
Da gibt es Verbesserungsbedarf, etwa was die Altersgrenzen betrifft. Das Gesetz regelt neben den Ferienjobs vor allem die Arbeitsbedingungen für junge Menschen in der Ausbildung. 18 Jahre als Obergrenze ist ein Alter, das einfach die Realität nicht mehr widerspiegelt. Das Durchschnittsalter bei Ausbildungsbeginn liegt derzeit bei 19,5 Jahren. Deshalb sollte der Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes erhöht werden.
Sind Ihnen Verstöße gegen das Gesetz bei Ferienjobs bekannt?
Es gibt immer wieder einzelne Fälle. Vor einigen Wochen gab es in den Medien einen Bericht über einen Schüler, der wegen der Unachtsamkeit des Arbeitgebers schwere Verletzungen davongetragen hat. Verstöße gibt es also. Daher ist Schülerinnen und Schülern anzuraten, sich in solchen Fällen sofort bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Sind Schüler ausreichend informiert, um Verstöße zu erkennen?
Natürlich ist die Frage: Hat der Jugendliche in der Schule gelernt, dass es ein Jugendarbeitsschutzgesetz gibt? Das ist die Voraussetzung, um gegen die Verstöße vorzugehen. Die DGB-Jugend hat daher im vorletzten Jahr eine Broschüre für Schüler und Auszubildende veröffentlicht, in der die wichtigsten Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes kommentiert wurden, in einer der Zielgruppe angemessenen Sprache.
Sollte man Schülern nicht davon abraten, sich ihre schönen Ferien mit Arbeit zu vermiesen?
Ganz klar ist, dass die Erholung Vorrang haben muss. Und deshalb ist auch gesetzlich geregelt, dass Schüler nicht länger als vier Wochen im Jahr arbeiten dürfen. Wenn sich jemand ein wenig Geld verdienen möchte, um in den Urlaub zu fahren oder sich etwas Schönes zu leisten, spricht nichts gegen einen Ferienjob. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber zahlt einen fairen Lohn und hält sich an die Gesetze.