»Schwarzfahren gehört zum Bereich der einfachen ­Kriminalität«

Schwarzfahren oder Falschparken? Beides gleich schlimm, meinen die Berliner Grünen, die eine Initiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ins Leben gerufen haben. Dirk Behrendt, der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärt, warum.

Die Berliner Grünen wollen das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Welche Vorteile erhoffen Sie sich davon?
Die Berliner Gefängnisse sind voll mit Menschen, die dort nicht hingehören. Die Beförderungserschleichung, also das Schwarzfahren, gehört zum Bereich der einfachen Kriminalität. So wird beim Schwarzfahren in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Weil viele der Betroffenen nicht zahlen können, kommt es dann aber zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen – die Betroffenen müssen also in den Knast. Vergangene Woche saßen 181 Menschen in Berlin wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Knast – ein Drittel davon waren Schwarzfahrer. Die sitzen dann ihre 20, 30 Tagessätze ab, kommen raus und fahren mangels Kohle häufig wieder schwarz. Die regelmäßig kurze Haftzeit hat also häufig keinerlei verhaltensändernde Wirkung, verursacht aber erhebliche Kosten. Diesen sinnlosen Kreislauf wollen wir durch Entkriminalisierung beenden.
Derzeit beträgt die Höchststrafe für Schwarzfahren ein Jahr Freiheitsstrafe – genauso viel wie etwa für Hausfriedensbruch. Das erscheint unverhältnismäßig. Wie kann so etwas sein?
Wir wollen das Schwarzfahren in Zukunft wie das Falschparken behandeln, mit dem die »Beförderungserschleichung« vom Unrechtsgehalt her vergleichbar ist. Zugeparkte Überwege und Kreuzungen machen ein vorausschauendes Fahren oder ein gefahrloses Überqueren von Straßen und Kreuzungen kaum möglich und gefährden damit das Leben und die Gesundheit von Kindern, älteren Menschen und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen. Trotzdem wird das Falschparken lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Ganz ehrlich – sind Sie selbst schon einmal schwarzgefahren, und sei es, dass Sie nur Ihr Ticket zu Hause liegen gelassen haben?
In meiner Studentenzeit habe ich mich über eine Preiserhöhung der BVG einmal so geärgert, dass ich einen ganzen Monat schwarz gefahren bin und so die Erhöhung wieder rein bekam. Schon vor allem wegen der nervenden Ausschau nach den Kontrolleuren ist das nicht zur Nachahmung zu empfehlen.