Die Debatte über Minijobs

Im Land des Vergessens

Ohne das Hartz-IV-Regime wäre die rasante Erweiterung des Niedriglohnsektors nicht möglich gewesen. Im Zentrum des Bundestagswahlkampfs soll nun die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit stehen. SPD und Grüne versuchen damit, ihr angeschlagenes sozialpolitisches Image aufzubessern. Die SPD fordert einen gesetzlichen Mindestlohn, die Grünen wollen Minijobs abschaffen.

Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Agenda 2010 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder fordert die SPD in ihrem Bundestagswahlprogramm einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und eine bessere Bezahlung für Leiharbeiter, der Spitzensteuersatz soll auf 49 Prozent steigen. Olaf Scholz, der als SPD-Generalsekretär einst Schröders Mann fürs Grobe und als Bundesarbeitsminister in den letzten beiden Jahren der Großen Koalition maßgeblich für die Durchsetzung der Rente mit 67 verantwortlich war, möchte die steigende Zahl von Jobs im Niedriglohnsektor weiterhin nicht als Folge der Agenda-2010-Reformen werten. »Es ist ja kein deutsches Phänomen, dass der Anteil derer wächst, die sehr wenig, zu wenig Geld verdienen«, sagte er der FAZ anlässlich des Agenda-Jubiläums im März. Die Entwicklung des Niedriglohnsektors habe eher mit der Globalisierung und der internationalen Arbeitsteilung zu tun. Die Grünen indessen, die angesichts der ökonomischen Lage ihrer Mitglieder, ebenso wie die FDP, als Partei der Besserverdienenden gelten können, versuchen, im Nachhinein die Schuld an der Agenda-Politik ausschließlich der SPD zu geben. Die Genossen der Bosse hätten die Forderung ihres Koalitionspartners nach einem Mindestlohn blockiert, sagte Jürgen Trittin der Hannoverschen Neuen Presse: »Wenn es nach den Grünen gegangen wäre, hätten wir heute manches Problem nicht.« Rechtzeitig vor der Bundestagswahl haben SPD und Grüne damit begonnen, ihr angeschlagenes sozialpolitisches Image zu verbessern, schließlich müssen die Voraussetzungen für einen Wahlkampf geschaffen werden, in dessen Zentrum der Streit um die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit stehen soll.

Kurz nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung zu Beginn des Jahres die Verdienstgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben hat, wollen die Grünen sie nun auf maximal 100 Euro begrenzen, um diese Beschäftigungsform mittelfristig abzuschaffen. »Alle Verdienste über 100 Euro im Monat sollen steuer- und abgabenpflichtig werden, mit reduzierten Beiträgen für geringe Einkommen«, sagte Katrin Göring-Eckardt, die dem Realoflügel zugerechnete Spitzenkandidatin der Partei, der Rheinischen Post. Zu Zeiten der rot-grünen Koalition war Göring-Eckardt als Fraktionsvorsitzende der Grünen maßgeblich daran beteiligt, die Ausweitung geringfügiger Beschäftigung gesetzlich zu ermöglichen und voranzutreiben.
Genau dort, wo Minijobs am wenigsten wirksam kontrolliert werden, nämlich bei den »haushaltsnahen Dienstleistungen«, möchte Göring-Eckardt die Verdienstgrenze jedoch nicht antasten. Von den über sieben Millionen gemeldeten Minijobs betrifft das zwar nur etwa 250 000, aber wohl genau jene Minijobber, wie Reinigungskräfte oder Kindermädchen, die auch für die Wähler­klientel und so manchen Landtagsabgeordneten der Grünen arbeiten dürften. Durchaus selbstkritisch, aber keineswegs zerknirscht sagte Göring-Eckardt im Hinblick auf die einstige rot-grüne Regierungspolitik und die gegenwärtige Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen: »Als wir die Minijobs eingeführt haben, dachten wir, sie seien eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Erwartung hat sich aber nicht erfüllt.« Durch eine Reform könnte wieder mehr reguläre Beschäftigung entstehen. »Die Leute wären besser abgesichert und könnten wieder mehr Rentenansprüche aufbauen.«

Die rechtliche Grundlage der Minijobs wurde im April 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Rahmen ihrer Agenda-Politik geschaffen und seither nur geringfügig modifiziert. Die Verdienstobergrenze wurde damals von 325 auf 400 Euro angehoben, die zuvor bestehende Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden wurde unter Rot-Grün abgeschafft. Mit der Folge, dass es in einigen Branchen wegen extrem geringer Stundenlöhne mittlerweile auch Halbtagsstellen auf Minijobbasis gibt. Darüber hinaus wurde auch die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wieder möglich, mit dem Ergebnis, dass viele schlecht verdienende Arbeitnehmer, um über die Runden zu kommen, neben ihrer regulären Beschäftigung noch einem Nebenjob nachgehen, der ebenfalls im Niedriglohnbereich angesiedelt ist.
Mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kam die Bundesregierung unter Schröder den Forderungen der Arbeitgeberverbände nach der Schaffung eines breiten Niedriglohnsektors nach. Aus Sicht des Kapitals waren die Agenda 2010 und die mit ihr vollzogene Ausweitung der Minijobs eine Erfolgsgeschichte, aus Sicht der Lohnabhängigen bedeutete sie den Abstieg in Niedriglohnverhältnisse und ungesicherte Beschäftigung. Die Neuregelung löste einen regelrechten Boom der Minijobs aus. Regis­trierte die Bundesagentur für Arbeit Ende Juni 2003 noch 5,5 Millionen Minijobber, stieg ihre Zahl innerhalb eines Jahres auf knapp 6,5 Millionen, schon 2007 wurde die Marke von sieben Millionen überschritten. Ende 2011 erreichte die Zahl der Minijobber mit mehr als 7,5 Millionen einen neuen Höchststand. Mittlerweile ist jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein Minijob. Der Anstieg resultiert zum einen daraus, dass immer mehr schlecht bezahlte, regulär Beschäftigte noch einem geringfügig entlohnten Nebenjob nachgehen. Zum anderen stieg die Zahl der Menschen, die ausschließlich einen Minijob ausüben, vor allem in den ersten zwei Jahren nach der Neuregelung. Seitdem liegt sie mit geringen Schwankungen bei kontinuierlich etwa 4,9 Millionen, was auf einen stabilen Sockel prekärer Beschäftigung hinweist.

Die rasante Zunahme von Minijobs und anderer Formen prekärer Beschäftigung wäre ohne das Hartz-IV-Regime kaum denkbar gewesen. Nach den Erfahrungen, die sie mit der demütigenden Praxis des »Förderns und Forderns«, sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen und den Sanktionen des SGB II gemacht haben, scheinen viele Erwerbslose bereit zu sein, eine Lohnarbeiterexistenz mit einer Bezahlung auf dem Niveau des Regelsatzes zu fristen. Hinzu kommen die von offizieller Seite hartnäckig bestrittenen, jedoch längst vielfältig belegten Verdrängungseffekte: Prekäre Beschäftigung verdrängt reguläre tarifliche Arbeitsverhältnisse in einem erheblichem Umfang.
Die Arbeitgeberverbände weisen die Kritik an der Ausbreitung der Minijobs naturgemäß scharf zurück. »Minijobs können durchaus eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sein. Immerhin fast jeder dritte Minijobber nimmt im Anschluss an den Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, mehr als 40 Prozent davon beim selben Arbeitgeber. Dass es nicht noch mehr sind, liegt vor allem daran, dass zwei Drittel der Minijobber mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind oder sogar weniger Stunden arbeiten wollen«, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Ende März in einer Stellungnahme anlässlich der neuen Debatte über Minijobs. Es sei eine »Illusion zu glauben, dass sich Minijobs per Gesetz einfach so in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln lassen«, heißt es dort. »Viele Minijobber machen die Jobs nur deshalb, weil sie ihren Lohn netto für brutto erhalten. Wer Minijobs abschafft oder einschränkt, riskiert, dass bestehende Beschäftigung nicht mehr stattfindet oder durch Schwarzarbeit ersetzt wird.«

Welche Auswirkungen die Verbreitung der Minijobs tatsächlich auf die Lebenssituation der Beschäftigten hat, zeigt eine im März veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Mehr als zwei Drittel der knapp fünf Millionen Beschäftigten, die ausschließlich Minijobs haben, sind Frauen. Der Studie zufolge wird ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umso unwahrscheinlicher, »je länger der Minijob währt«. Der Untersuchung zufolge sind Frauen, deren Minijob keine zusätzliche Nebenbeschäftigung ist, im Durchschnitt bereits sechs Jahre und sieben Monate geringfügig beschäftigt, bei Verheirateten sind es sogar sieben Jahre und einen Monat. Nur 14 Prozent der Frauen, die früher einen Minijob als Hauptbeschäftigung ausübten, hätten heute eine Vollzeitstelle, 26 Prozent eine Teilzeitstelle mit mindestens 20 Stunden pro Woche. Mehr als die Hälfte der früheren Minijobber sei nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig. Dies belege, dass Minijobs »nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirken«. Stattdessen sei die geringfügige Beschäftigung »ein Programm zur Erzeugung lebenslanger Ohnmacht und Abhängigkeit«.
Auch mit der durch die Einführung der Minijobs in ihrer heutigen Form angeblich beabsichtigten Eindämmung der Schwarzarbeit ist es der Studie zufolge nicht weit her: Immerhin 85 Prozent der befragten Frauen bestreiten nicht, dass Schwarzarbeit bei Minijobs vorkomme. 32 Prozent gaben an, dass sie üblich sei, dass also Beträge, die über der Verdienstgrenze liegen, bar ausgezahlt würden, wenn entsprechend mehr gearbeitet wird. Der Autor der Studie, Carsten Wippermann vom Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung, kommentiert die Ergebnisse dieser Erhebung recht deutlich: Schwarzarbeit gelte unter den Minijobbern als »Ausweis von Engagement, Flexibilität und Vertrautheit mit dem Arbeitgeber – und ist nahezu eine soziale Norm: Wer diese nicht nutzt oder sich dieser gar verweigert, ist dumm oder verdächtig.« Auch die Erfüllung elementarer arbeitsrechtlicher Anforderungen durch die Arbeitgeber ist demnach eher die Ausnahme. So erhalten 77 Prozent der Frauen, die ausschließlich Minijobs ausüben, kein Urlaubsgeld und fast 50 Prozent keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allein diese Erhebung ist eine Bankrotterklärung für die unter Rot-Grün vorangebrachte Politik und straft die derzeitigen Bemühungen Lügen, mit denen die Arbeitgeberverbände und die schwarz-gelbe Bundesregierung die Beschäftigungsform Minijob verteidigen.