Die Debatte über die Rezeptfreiheit für die »Pille danach«

Rezeptpflicht schützt vor Kindern nicht

Ärzteverbände und die CDU lehnen die Rezeptfreiheit für die »Pille danach« ab. Neue Erkenntnisse der Europäischen Arzneimittelagentur entkräften jedoch ein häufig vorgebrachtes Argument der Gegner einer Freigabe.

Blöd, wenn eine die Einnahme der Pille vergessen hat, das Kondom gerissen oder das Pessar verrutscht ist. Doof auch, wenn man beim heterosexuellen Genitalsex so besoffen war, dass man für die Verhütung schlicht nicht gesorgt hat. Richtig schlecht, wenn eine vergewaltigt wird und der Vergewaltiger kein Kondom benutzt hat.

Gemeinsam haben diese Ereignisse, dass sie zu ungewollten Schwangerschaften führen können. Dies kann durch eine schnelle Einnahme der »Pille danach« verhindert werden. Je schneller, desto effektiver, denn Levonorgestrel, der Wirkstoff in dem zurzeit handelsüblichen Medikament, verhindert den Eisprung. Kein Ei, keine Befruchtung, keine Schwangerschaft – alles bestens. Allerdings muss der Wirkstoff vor dem Eisprung eingenommen werden, sonst bringt er nichts. Und das ist der Kern des deutschen Problems: In Deutschland besteht, anders als in fast allen anderen europäischen Ländern, Rezeptpflicht für die Pille danach. Selbst im erzkatholischen Irland gibt es das Medikament seit 2011 ohne Rezept in der Apotheke. Nur in Polen und Italien ist es ebenfalls verschreibungspflichtig.
Ein Rezept besorgen zu müssen, bedeutet im glimpflichen Fall Wartezeit beim Frauenarzt, kann aber auch zu unerwünschten Schwangerschaften führen, gerade am Wochenende. Da besteht zunächst das Problem des stundenlangen Wartens in der Notaufnahme. Dann verlangen manche Krankenhäuser einen Schwangerschaftstest, der aber meist nur von einer Gynäkologin durchgeführt wird. Wenn diese am Wochenende keinen Dienst hat, kann kein Rezept ausgestellt werden. Manche Häuser, vor allem konfessionelle, weigern sich grundsätzlich, ein solches Rezept auszustellen. Aufsehen erregte ein Fall in Köln. Dort verweigerten im Januar vergangenen Jahres zwei katholische Krankenhäuser einer vergewaltigten Frau die Nachsorge nach der Vergewaltigung, weil sie dazu auch die »Pille danach« hätten ausgeben müssen.

Immer wieder gibt es politische Bemühungen, die Rezeptpflicht aufzuheben. Bereits 2003 hatte sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dafür ausgesprochen. Dieses Jahr hat er diese Empfehlung noch einmal bekräftigt. Die Weltgesundheitsorganisation empfahl dies 2010 ebenfalls, auch für Minderjährige. Der Freigabe in der Bundesrepublik müssen das Bundesgesundheitsministerium und der Bundesrat zustimmen. Die CDU ist allerdings gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht und folgt den Argumenten des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist strikt gegen den freien Verkauf in Apotheken. In einem Interview mit Welt am Sonntag nannte er seine Gründe: Die Einnahme könne »schwerere Nebenwirkungen« haben. In Deutschland sei eine Freigabe auch nicht notwendig, da »innerhalb weniger Stunden« überall eine »zügige ärztliche Beratung« möglich sei.
Zumindest in der Packungsbeilage von Levo­norgestrel werden jedoch lediglich Nebenwirkungen aufgeführt, wie man sie auch von rezeptfrei verkäuflichen Schmerzmitteln kennt. Und mit der zügigen ärztlichen Beratung ist das so eine Sache. Das Internet ist voll von Geschichten, denen zufolge es eben vor allem am Wochenende weder schnell noch einfach ist, ein Rezept zu bekommen. Auch über die Qualität der ärztlichen Beratung gehen die Meinungen auseinander. Während Christian Albring, Präsident des BVF, behauptet, nur Ärztinnen und Ärzte könnten »entscheiden, ob die Betroffene eine Notfallverhütung braucht«, hat Pro Familia in einer Studie Beispiele aus der Beratungspraxis zusammengetragen, in denen Gynäkologen vor Unwissenheit und Standesdünkel nur so strotzen. Knapp die Hälfte der befragten Frauen bekam die »Pille danach« erst nach einer gynäkologischen Untersuchung oder einem Schwangerschaftstest, mehr als ein Drittel bekam gar kein Rezept. Ein Drittel der Frauen fühlte sich von den Ärzten und Apothekern abschätzig, respektlos und herablassend behandelt. In einem dokumentierten Fall führte die ärztliche Fachmeinung, dass keine Pille danach nötig sei, da die Frau nicht ihre fruchtbaren Tage haben könne, sogar zu einer ungewollten Schwangerschaft.
Albring argumentiert aber auch mit einer abhängig vom Körpergewicht geringeren Wirksamkeit des Wirkstoffs Levonorgestrel. Demnach soll die »Pille danach« bei Frauen, die über 75 Kilogramm wiegen, angeblich nicht mehr wirken. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA leitete wegen dieses Verdachts Anfang des Jahres ein Prüfverfahren ein. Das vor kurzem veröffentlichte Ergebnis dürfte Albring nicht gefallen: Die EMA konnte keinen Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit des Medikaments und dem Körpergewicht feststellen.

Solange keine politische Entscheidung getroffen ist, bleibt nur die Hilfe zur Selbsthilfe. Wie wäre es dieses Jahr mit einem Urlaubsmitbringsel aus der Apotheke statt aus dem Touri-Shop? Mit einer Internetpetition soll außerdem der Druck auf Gesundheitsminister Gröhe erhöht werden. Initiiert von der Gründerin des Magazins Missy, Stefanie Lohaus, hat die Petition mittlerweile fast 30 000 Unterstützerinnen und Unterstützer. 50 000 Unterschriften werden angestrebt. Auch das »Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung«, das zu Protesten gegen den für den 20. September von christlichen Abtreibungsgegnern angemeldeten »Marsch für das Leben« aufruft, unterstützt die Petition. Für das Bündnis ist klar: »Die Rezeptfreiheit der ›Pille danach‹ ist eine ethische Frage.«