Streikrecht und Streikkultur

Entgrenzter Kampf dem Arbeitskampf

Die Arbeitgeber kämpfen gegen aufsässige Gewerkschaften. Im derzeitigen Arbeitskampf von Lokführern und Piloten geht es um weitaus mehr als die Verkürzung der Arbeitszeit und höhere Löhne.

Selbst der verschlafenste Zeitgenosse dürfte es mittlerweile gemerkt haben: Unter dem Schlagwort der »Tarifeinheit« findet eine konzertierte Kampagne gegen das Streikrecht in Deutschland statt. Die mediale Propaganda gegen Lokführer, Zugbegleiter, Piloten und ihre gut organisierten Gewerkschaften ist in vollem Gange, der hysterische Schulterschluss von Süddeutscher Zeitung bis Bild, von Deutschlandfunk bis WDR2, von Heute-Show bis Heute-Journal ist vollzogen. Auf die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Vereinigung Cockpit darf, ja muss aus allen Rohren geschossen werden. Dabei sind die kursierenden Argumente offensichtlich vorgeschoben und in sich widersprüchlich.

Die vielbeschworene Tarifeinheit, um die es angeblich gehen soll, ist den Arbeitgebern völlig gleichgültig. Deutsche Unternehmen flüchten seit 1993 unter Anleitung ihrer Verbände massenhaft aus der Tarifbindung. Die Mehrheit der deutschen Beschäftigten arbeitet mittlerweile ohne Tarifvertrag. Und dort, wo noch Tarife existieren, hebeln Arbeitgeberverbände die Tarifeinheit durch Hunderte von Verträgen mit »christlichen« Scheingewerkschaften aus, die zwar kaum Mitglieder haben, dafür aber Dumpinglöhnen zustimmen. Kein Wunder, dass die GDL für diese Arbeitgeber bedrohlich wirkt.
Anders als beim Streik der GDL 2008 ist diesmal nicht der Gerichtssaal Hauptaustragungsort des Kampfes. Damals ging es dem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt Thomas Ubber vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) um Streikverbote wegen »Unverhältnismäßigkeit« und um eine faktische Gewerkschaftszerschlagung durch horrende Schadenersatzforderungen. Die gerichtlichen Manöver des von Ubber vertretenen Konglomerats aus DB, Lufthansa, Fraport und anderen scheiterten: Das BAG erlaubte 2008 in eingeschränktem Maße Streiks im Fernverkehr und schaffte 2010 einen Zwang zur Tarifeinheit ab.
Dieses Mal versuchen die Arbeitgeber, ihr Ansinnen mithilfe einer höheren Institution durchzusetzen: dem Bundestag. Damit die Arbeitsgerichte in Zukunft Streiks verbieten können, bedarf es einer Gesetzesänderung. Die gegenwärtige Kampagne der Arbeitgeber munitioniert jene Politiker, die gut organisierte und kampfbereite Gewerkschaften marginalisieren oder zerschlagen wollen. Dabei geht es nur vordergründig um eine Zementierung des brüchigen Alleinvertretungsanspruchs der DGB-Gewerkschaften und eine Verlängerung ihrer babylonischen Gefangenschaft in der Sozialdemokratie, die durch die Linkspartei zu einem gewissen Grad gefährdet scheint. Es geht vielmehr um die Hegemonie über die Streikkultur in Deutschland. Die Arbeitgeber wollen sich die Definitionsmacht über die Inhalte und Formen des Arbeitskampfs sichern.
Gestreikt werden soll nur noch in Ausnahmefällen, um Dampf abzulassen, als kurze Showeinlage, um 15 Sekunden lang in die Tagesschau zu kommen, um Mitglieder mit Fresspaketen und Schwenkelementen bewaffnet in Bussen zu ritualisierten Großevents durchs Land zu gondeln. Aber es darf dabei niemand geschädigt oder beeinträchtigt werden – nicht »unsere Wirtschaft«, auch nicht Konsumenten und brave Pendler, die zu »ihrer Arbeit« wollen und bei Verspätung Abmahnungen riskieren. Alle anderen Formen des Streiks gelten offensichtlich als Vorstufe des Terrors. Die große Koalition will Anfang Dezember über einen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit beraten, der mit dem Grundgesetz nur schwer vereinbar sein dürfte. Aber vielleicht lässt sich die öffentliche Hysterie derart steigern, dass sogar eine Grundgesetzänderung in Betracht kommt.

Solche Kampagnen müssen allerdings vorbereitet und strategisch geplant werden. Hier lohnt sich ein Blick nach Hamburg: Am 14. September kam in der privaten Universität Bucerius Law School (BCL) eine illustre Runde von habilitierten Streik- und Gewerkschaftsgegnern zusammen, um eine vermeintlich drängende Frage zu beantworten: »Entgrenzter Arbeitskampf?« Vertreter des Münchener Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (Zaar), das von dem Juraprofessor und erbitterten Gewerkschaftsverächter Volker Rieble geleitet wird, waren zu Gast in Hamburg. Dort sprach auch die »jüngste Professorin unter Deutsch- lands Juristen«, Lena Rudkowski von der Freien Universität Berlin. Sie referierte in Hamburg zu einem Thema, über das sie bereits promoviert hatte und mit dem sie 2012 mit 25 Jahren in den Professorenstand gelangt war: »Gesetzgeberische Optionen – von der Regulierung des Streiks in der Daseinsvorsorge zur umfassenden Kodifizierung«. Zudem ging es um die »arbeitskampfrechtliche Verhältnismäßigkeit« (Professor Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), um Schadenersatzforderungen beziehungsweise »Drittbetroffenheit und Drittschaden im Arbeitskampf« (Markus Sprenger, Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen) und um ein bedrohlich klingendes Thema mit dem Titel »strafrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitskampf« (Karsten Gaede, BCL).
Die sogenannte Daseinsvorsorge bildet einen zentralen Begriff in der Debatte der Streikgegner. Rudkowski orientiert sich dabei an dem bekannten Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn und einem Gesetzesvorschlag der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung vom März 2012. Darin ist der Bereich der Daseinsvorsorge, für deren Gewährleistung Streiks stark eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht werden sollen, sehr weit gefasst: Neben dem Flug- und Schienenverkehr sollen die medizinische Versorgung, die Telekommunikation, das Bildungswesen, die Energie- und Wasserversorgung, die Müllabfuhr, der Zahlungsverkehr und sogar die Betreuung in Kindertagesstätten dazu gehören. Der Gesetzesentwurf wurde erarbeitet von den Arbeitsrechtsprofessoren Martin Franzen (Zaar), Gregor Thüsing und Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität Berlin. Nach den Vorstellungen der Verfasser müssten Streiks vier Tage vorher angekündigt werden. Aber dazu käme es nur im äußersten Notfall: Die Hälfte aller Beschäftigten, nicht etwa aller Gewerkschaftsmitglieder, müssten in einer Urabstimmung für den Streik stimmen.
Das Argument der Daseinsvorsorge bietet eine Möglichkeit, die Mehrheit der Bevölkerung gegen jede Berufsgruppe oder Branche aufzubringen. So kann ein Streik als eine Art Geiselhaft verunglimpft werden, in die »die Gesellschaft« und »unsere Wirtschaft« angeblich von egoistischen Berufsgruppen, durchgeknallten Gewerkschaftsbossen und sinnlos konkurrierenden Gewerkschaften genommen wird. Auch Gewerkschafter sind gegen solche Ressentiments nicht gefeit. Doch jene DGB-Mitglieder, die sich angesichts vehementer Angriffe auf ihre frechen berufsständischen Konkurrenten vielleicht klammheimlich ins Fäustchen lachen, sollten sich näher mit der Geschichte der Zerschlagung der US-amerikanischen Flugverkehrsgewerkschaft Professional Air Traffic Controllers Organization (Patco, Mitglied der AFL-CIO) durch die Reagan-Administration im Jahr 1981 beschäftigen. Damals wurde aus einem Streik im Flugverkehr ein nationaler Notstand konstruiert, Militär und FBI wurden hinzugezogen, 90 Prozent der Streikenden nach einem kurzen Ultimatum gefeuert und lebenslang auf schwarze Listen gesetzt, die Gewerkschaft wurde vollständig zerschlagen. Es war der Beginn des dramatischen Niedergangs der US-Gewerkschaftsbewegung.

Bemerkenswert an dem Argument der Daseinsvorsorge ist zudem: Auch hier verteidigen die Hardliner des freien Marktes etwas, das ihnen in Wirklichkeit vollkommen gleichgültig ist. Einerseits fordern und betreiben sie seit 30 Jahren den Rückzug der öffentlichen Hand aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, privatisieren, sparen und kürzen, ja bestreiten den Wert der öffentlichen Daseinsvorsorge. Andererseits beschwören ausgerechnet diese Strategen im Streikfall den unermesslichen Wert der Daseinsvorsorge und rufen nach dem starken Staat. Dass die Zahl der Streiks in diesen Branchen zunimmt, liegt nicht zuletzt daran, dass etwa aus einstmals verbeamteten Lokführern und Spezialisten für Flugsicherung einfache Lohnabhängige gemacht wurden, die ihr Streikrecht nun gegen die Auslagerung an Subunternehmer und Lohndrückerei nutzen.
Es geht im derzeitigen Arbeitskampf also um weit mehr als um berechtigte Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung und angemessenem Lohn. Es geht um die Entstehung einer widerspenstigen Streikkultur in Deutschland, um die Verteidigung grundlegender Bürgerrechte und um Versuche, diese durch Gesetze, Gerichte und die mediale Fabrikation von Konsens systematisch zu beschneiden.