Über eine Gefängnisshop-App

HSV-Nistkasten aus Castrop-Rauxel

Mit einer neuen App kann man per Smartphone im Laden eines Gefängnisses einkaufen. Praktisch oder überhaupt irgendwie von Nutzen ist das nicht.

So gehe »Gefängnis 2.0«, freute sich Bild unlängst über eine neue kostenlose App, mit der man seit vergangenem Monat per Mobiltelefon in einem Knastladen einkaufen kann. Nun ist Shoppen für Gefangene in der Regel eine aufwendige, frustrierende und vor allem teure Sache, bei der jede Menge Vorschriften beachtet werden müssen. Die dortige Zwangskundschaft klagt regelmäßig in Gefängniszeitungen über zu hohe Preise, dazu schlechte Qualität der überteuerten Waren und mangelnden Service, weil das Verkaufspersonal auf geäußerte Warenwünsche nicht immer eingeht oder Bestellungen nicht pünktlich ankommen.
Eine App scheint da also eine prima Idee zu sein, ermöglicht sie doch auch weiter entfernt wohnenden Freunden und Bekannten eines Inhaftierten, ihm einfach zwischendurch ohne lästige Formalitäten oder langes Warten auf freie Besuchszeit ganz spontan ein Päckchen Tabak, etwas Lieblingsobst oder ein Glas Instantkaffee zukommen zu lassen. Und hey, vielleicht kann man damit sogar für jemanden einkaufen, den man gar nicht kennt? Gibt ja schließlich genug Leute in den Gefängnissen, die niemanden haben, der sich von draußen um sie kümmert. Prima Idee also, die Knastladen-App – eine tolle Möglichkeit, Inhaftierten eine kleine Freude zu machen.
Von wegen. Gefängnis 2.0 geht ganz anders: Mit der App kann man lediglich in der JVA Castrop-Rauxel von Häftlingen produzierte Waren kaufen. Warum man nun, wenn man das dringende Verlangen spürt, einen »Nistkasten HSV« mit riesigem Logo des nur noch bis Sommer 2016 in der Bundesliga spielenden Hamburger Vereins (oder einen Nistkasten mit BVB-, Schalke-, oder Borussia-Mönchengladbach-Logo) zu besitzen, nicht einfach auf die bereits vorhandene Webseite knastladen.de gehen kann, sondern erst eine im übrigen bislang nur für Android-Handys verfüg­bare App herunterladen, installieren, einmal benutzen und dann auf immer vergessen muss – denn hey, wie viele HSV-Nistkästen braucht ein Mensch? –, man ahnt es nicht. Aber so ist es halt, das Internet-2.0-Gedöns, nicht wirklich praktisch oder überhaupt von Nutzen, aber Haupt­sache man kommt damit in die Zeitung.
Womit wir zur beliebtesten Frage des Internets kommen, nämlich: Cui bono? (Auf Twitter auch gern: Qui bono?) Das mit HSV-Nistkästen und anderen Produkten erwirtschaftete Geld – im vorigen Jahr waren es 1,6 Millionen Euro – fließe, so der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gegenüber Bild, »direkt in den Strafvollzug«. Dass dort irgendwas damit gemacht wird, was den im Übrigen lächerlich wenig verdienenden Herstellern der Waren nutzt, sagte er nicht. Dafür erklärte er stolz, die Knast-App zeige, »dass NRW im Strafvollzug auf der Höhe der Zeit« sei. Nicht wirklich, es fehlen noch im Gefängnis produzierte und im Internet per Stream kostenpflichtig angebotene Unterhaltungsshows, deren Erlöse dann ebenfalls »dem Strafvollzug« zugute kommen könnten. Anbieten würde sich ein Format namens »Knast Big Brother« oder auch eine Talentshow »Deutschland sucht den Superknacki«, dazu vielleicht noch eine zu Herzen gehende Soap direkt aus der Nistkästenwerkstatt. Aber man sollte den Justizminister vielleicht besser nicht auf Ideen bringen.