Die Proteste in Algerien ­dauern an

Ruppiger Übergang

Nach dem Rücktritt Bouteflikas sind in der algerischen Führung heftige Konflikte ausgebrochen. Erstmals ist die Polizei in Algier gewaltsam gegen Protestierende vorgegangen.

Es war ein deutliches Signal. Am 6. April ging die algerische Polizei, die seit dem Ausbruch der Massenproteste überwiegend zurückhaltend auftrat, erstmals wieder gewalttätig gegen Proteste vor. In der Hauptstadt Algier gilt theoretisch seit Juni 2001 ein absolutes Demonstrationsverbot. Im Frühjahr jenes Jahres hatte eine Massenbewegung der berbersprachigen Jugend die östlich von Algier liegende Region Kabylei ­erfasst. Am 14. Juni 2001 kamen über eine Million Menschen zum Demons­trieren in die Hauptstadt, kurz danach verhängte die Staatsmacht den Ausnahmezustand.

Uniformierte Staatsbüttel knüppelten die Kundgebung nieder. Gewerkschafter landeten im Gefängnis.

Seither sind politische Versammlungen in Algier untersagt, ein Verbot, das also nicht mit dem islamistischen Terrorismus der neunziger Jahre zusammenhängt – während des als »schwarzes Jahrzehnt« bezeichneten Bürgerkriegs fanden Demonstrationen noch weitgehend ungehindert statt. Doch seit der Unmut über den Versuch der Regierenden, den schwerkranken und de facto amtsunfähigen Bouteflika noch einmal wiederwählen zu lassen, breite Kreise erfasst hat, ließen die Ordnungskräfte die Teilnehmenden zunächst weitgehend gewähren. Das Demonstrationsverbot existierte faktisch nicht mehr.

Am 4. April jedoch griffen die Ordnungskräfte auf brutale Weise ein, um eine Kundgebung von »freien Gewerkschaftern« vor dem Sitz ihrer Organisation, der Allgemeinen algerischen Arbeiterunion (UGTA), zu unterbinden. Der bürokratische Apparat der UGTA ist seit Jahrzehnten mit der Staatsmacht sowie der früheren Staatspartei und immer noch mitregierenden Nationalen Befreiungsfront (FLN) verbunden. Doch machen sich Oppo­sitionelle in der UGTA immer lautstärker bemerkbar und fordern etwa, dass Vertrauensleute in den einzelnen Unternehmen von der jeweiligen Belegschaft gewählt werden. Zudem kritisieren sie den seit 1997 – seit der Ermordung seines Amtsvorgängers durch ­bewaffnete Islamisten – amtierenden Vorsitzenden der UGTA, Abdelmadjid Sidi Saïd, einen langjährigen Unterstützer Bouteflikas und des Regimes. Neben den unabhängigen Gewerkschaften oder syndicats autonomes, von denen einige sich seit den frühen nuller Jahren vor allem unter Kommunalbediensteten, im Bildungs- und Krankenhauswesen etablieren konnten, bildet die UGTA-Opposition nunmehr den zweiten sozialen Schwerpunkt der Opposition. Die Kundgebung in der Rue Aïssait Dir knüppelten uniformierte Staatsbüttel gemeinsam mit Sicherheitsleuten der UGTA zusammen. Etwa zehn protestierende Gewerkschafter wurden festgenommen.

Am Montag wurde ferner bekannt, dass der als Menschenrechtsanwalt bekannte Verteidiger Salah Dabouz am Vortag in Algier festgenommen worden war. Unmittelbar darauf wurde seine Überstellung in die Sahara-Stadt Ghardaïa eingeleitet, in der der Haft­befehl gegen ihn ausgestellt worden war. Die dortige Justiz wirft ihm unter anderem vor, eines ihrer Urteile kritisiert zu haben. Dabouz war als Rechtsanwalt von Angehörigen der religiösen Minderheit der Ahmadiyya tätig, einer in Pakistan gegründeten und messianisch auftretenden islamischen Gemeinschaft. Mehrere Anhänger der Ahmadiyya  wurden 2018 in Ghardaïa wegen »Beleidigung des Islam« ver­urteilt. In Ghardaïa kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu gewaltsamen konfessionellen Auseinandersetzungen, hauptsächlich zwischen berberstämmigen Mozabiten und Angehörigen der sunnitischen Mehrheitsreligion. Seit 2014 hatten auch Regierungsvertreter mehrfach konfes­sionelle Konflikte in der Region – bei denen auch Landbesitz eine Rolle spielt – geschürt, bildeten diese doch eine willkommene Ablenkung von den sozialen Problemen im algerischen Süden, die ungefähr gleichzeitig in anderen Städten wie Ouargla zu Arbeitslosenprotesten führten.

Zudem war Salah Dabouz auch der Anwalt des Bloggers Merzoug Touati, gegen den im März dieses Jahres ein Urteil wegen »Aufforderung zu illegalen Versammlungen« und »Einvernehmens mit einer auswärtigen Macht« gefällt wurde, das dann jedoch – während des Auschwungs der Massenproteste – kassiert wurde. Am Montagnachmittag wurde der Haftbefehl gegen Dabouz aufgehoben, er wurde jedoch unter Meldeauflagen gestellt. Zuvor hatte die Nationale Union der Anwaltskammern, die auch bei den Protesten der vorigen Woche eine wichtige Rolle spielte, damit gedroht, ab Dienstag durch einen Streik die Gerichte des Landes lahmzulegen.

Auch wenn nicht unmittelbar mit einer gewaltsamen Niederschlagung der Protestbewegung zu rechnen ist, so zeigen die staatlichen Repressionsorgane doch, dass sie präsent bleiben und ihren Einfluss geltend machen. Die Armeeführung unter General­stabschef Ahmed Gaïd Salah versucht, die Initiative zu behalten. Am Abend des 31. März hatte Präsident Bouteflika kurz vor seinem Rücktritt eine als Technokraten- und Fachleutekabinett firmierende Regierung ernannt, doch Gaïd Salah amtiert weiterhin als stellvertretender Verteidigungsminister. Er war es auch, der Bouteflika zum vorzeitigen Abgang bewegte.

Bouteflika hatte am Montag voriger Woche zunächst angekündigt, seine Amtszeit doch nicht, wie am 11. März bekanntgegeben worden war, auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Vielmehr, so erklärte er, werde er mit dem Auslaufen seines 2014 erlangten Mandats am 28. April abtreten. Doch am darauffolgenden Tag forderte Gaïd Salah Bouteflika offensiv zum sofortigen Rücktritt auf. Dem leistete dieser noch am selben Tag Folge.

Gaïd Salah hatte zugleich verkündet, es hätten »Geheimversammlungen« bestimmter Kreise stattgefunden, die den Übergangsprozess torpedieren wollten. Bekannt wurde vor allem ein Treffen zwischen dem Präsidentenbruder Saïd Bouteflika sowie dem 2015 geschassten Geheimdienstchef Mohammed Mediène, auch bekannt als General Toufik, und anderen in der Stadt Zéralda. Die Betreffenden versuchten, an einer Übergangsregierung zu basteln, die unter die Führung des aus der Armee stammenden früheren Präsidenten Liamine Zéroual (1994 bis 1999) gestellt werden sollte. Zéroual schlug das Angebot jedoch aus.

Die Armeespitze behauptete nun, auch »französische Dienste« hätten sich an diesem wohl perspektivlosen Herumwerkeln an einer Übergangs­lösung beteiligt. Doch das ist sehr unwahrscheinlich, würden die Regierenden der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich doch ihren politischen Einfluss riskieren, wenn sie eine bestimmte Seilschaft im algerischen Machtkampf unterstützten, sich dann jedoch eine andere durchsetzen sollte.

In Wirklichkeit setzte die Armeeführung mit diesen Anschuldigungen ­gegen die frühere Kolonialmacht vor allem ein politisches Zeichen. Es geht dabei um Auseinandersetzungen innerhalb der algerischen Führungsschicht darüber, welche »Clans« nun von der mafiösen Selbstbereicherung ausgeschlossen werden sollen, ja sogar, welchen ihrer Angehörigen eventuell der Prozess gemacht werden soll. Etwa zehn Kandidaten dafür, unter ihnen der an der Grenze zu Tunesien fest­genommene früher Arbeitgeberpräsident Ali Haddad, sind in der Öffentlichkeit bekannt.

Am Dienstag fand unterdessen die Parlamentssitzung statt, die den Interimspräsidenten für eine 90tägige Übergangsperiode ernennen sollte. Wie erwartet übernimmt dieses Amt der Senatspräsident Abdelkader Bensalah. Dieser gilt als profilloser Technokrat und reines Produkt des Regimes, er ist folglich unpopulär. Die regierungs­nahe FLN-Zeitung El Moudjahed hatte zu Wochenanfang seine Ablösung an der Spitze des Senats, und damit auch von der Anwartschaft auf die Staatsführung in der Übergangszeit, befürwortet. Doch am Dienstag Mittag übernahm Bensalah die Amtsgeschäfte des Präsidenten.