66 Organisationen kritisieren die restriktive deutsche Abtreibungspolitik

Menschenrecht Abtreibung

Ein Bericht von 66 Organisationen über Frauenrechte in Deutschland kritisiert die Politik der Bundesregierung scharf und fordert, Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern.

Die deutsche Gesellschaft hält sich mehrheitlich für progressiv und aufgeklärt – die Gleichstellung der Geschlechter scheint erreicht. Diese Einschätzung stimmt jedoch nicht, wenn man die Definitionen der Vereinten Nationen über die Rechte von Frauen zugrundelegt.

Die UN-Frauenrechtskonvention von 1979 wird international mit ihrem englischen Kürzel CEDAW bezeichnet, was für »Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women« steht. Eine besonders viel diskutierte Form der Diskriminierung war in den vergangenen Jahren das Abtreibungsrecht. Die deutsche Regelung im Strafgesetzbuch ist im europäischen Vergleich rückständig. Die Reform des sogenannten Werbeverbots im Paragraphen 219a hat wenig verbessert. Zwar wurde Ärztinnen und Ärzten erstmals erlaubt, öffentlich zu sagen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beispielsweise auf der Website ihrer Praxis. Es wurde ihnen allerdings explizit verboten, weitergehende Informationen anzubieten. Schon die Formulierung »medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre« fällt unter dieses Verbot, wofür die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber im Juni des vergangenen Jahres vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt wurde.

An Deutschland, das die UN-Frauenrechtskonvention1985 ratifiziert hat, wurden bereits einige Aufforderungen zur gesetzlichen Anpassung an UN-Richtlinien gerichtet.

Die Staaten, die die UN-Frauenrechtskonvention ratifiziert haben, sind alle vier Jahre zur Berichterstattung an einen Ausschuss verpflichtet. An Deutschland, das die Konvention 1985 ratifiziert hat, wurden bereits einige Aufforderungen zur gesetzlichen Anpassung an UN-Richtlinien gerichtet, beispielsweise wegen der restriktiven Vorgaben des Abtreibungsparagraphen 218. Doch in ihrem jüngsten Zwischenbericht hat die Bundesregierung diese Kritik zurückgewiesen. Im März 2020 tagt der CEDAW-Ausschuss erneut, um festzulegen, zu welchen Fragen die Bundesregierung in ihrem nächsten Staatenbericht Rechenschaft ablegen muss.

Diese Gelegenheit wollte ein Bündnis aus 66 zivilgesellschaftlichen Organisationen nutzen, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Ein von der German Alliance for Choice (GAfC) verfasster Alternativbericht wurde Anfang Februar an den zuständigen Ausschuss für die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention nach Genf gesendet. In ihm wird eine Reihe von Missständen detailliert beschrieben, etwa die Regelung der Paragraphen 218 und 219 im Strafgesetzbuch; diese seien nicht menschenrechtskonform. Durch die juristische Regelung im Rahmen des Strafrechts würden ungewollt Schwangere, die sich für eine Abtreibung entscheiden, sowie Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert.

Heike Spohr, eine Mitautorin des Alternativberichts der GAfC, macht sich keine Illusionen über die Interventionsmöglichkeiten des Ausschusses. Mit der Ratifizierung internationaler Menschenrechtskonventionen habe sich die Bundesregierung zwar zu deren Einhaltung verpflichtet, allerdings habe »der UN-Ausschuss kein Instrument, um die Bundesregierung zu zwingen«, sagt sie im Gespräch mit der Jungle World. Doch auf Fragen, die der Ausschuss formuliert, müsse die Regierung antworten. Der Bericht solle daher »mit fundierten Informationen dazu beitragen, dass der Ausschuss die passenden Fragen stellt«. So schlägt der Bericht beispielsweise vor, ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche einzuführen, ohne die bisher erforderlichen zwangsweisen Beratungen und Wartezeiten, die es so in keinem anderen europäischen Land gibt.

Der GAfC-Bericht thematisiert die Verschlechterung der ärztlichen ­Versorgung für abbruchwillige Frauen. In vielen ländlichen Regionen Deutschlands sei es nicht mehr ohne weiteres möglich, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, der oder die einen Abbruch vornehmen würde. Ak­tuelle Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung vom 3. Februar auf eine Kleine Anfrage der frauenpolitischen Sprecherin der Linkspartei, Cornelia Möhring, bestätigen diesen Missstand, der immer drängender wird. In Teilen Deutschlands ist demnach eine Klinik oder Praxis, die Abbrüche vornimmt, für mehr als 100 000 Menschen zuständig.

Der Alternativbericht der 66 Organisationen kritisiert darüber hinaus die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, die in ihrem Studium wenig über die verschiedenen Formen von Schwangerschaftsabbrüchen lernen. Auch in den Schulen gebe es kaum allgemeine oder neutrale Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche, was die Autorinnen des Berichts mit dem Einfluss von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern wie der Aktion »Lebensrecht für alle« (ALFA) in Verbindung bringen. Des Weiteren problematisiert der Bericht »Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen« von sogenannten Lebensschutzorganisationen wie Pro Femina e. V. Diese sind nicht staatlich anerkannt und können keinen Beratungsschein ausstellen, der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. Bei Pro Femina werden ungewollt schwangere Personen zudem nicht ergebnis­offen beraten, sondern dahingehend beeinflusst, die Schwangerschaft nicht abzubrechen. Christlich-fundamen­talistische Abtreibungsgegner zeigen systematisch Ärztinnen und Ärzte an, stellen Unterrichtsmaterial für Schulen zur Verfügung und gründen »Lebensschutz«-Gruppen an Universitäten.

In den vergangenen Jahren hat sich in Deutschland die Diskriminierung von Frauen im Bereich reproduktiver Gesundheit also noch verschärft, ihre Menschenrechte sind bedroht. Spohr macht es Hoffnung, wie viel Unterstützung der Bericht in kurzer Zeit bekommen habe. Internationaler Druck könne ein wichtiger Beitrag sein, um die Situation zu verbessern.