»Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall«
Der Leipziger Verein Bellis rief Ende 2019 das feministische Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ ins Leben. Es soll drei Jahre lang laufen, der Einzugsbereich ist das Gebiet der Polizeidirektion Leipzig. Susanne Hampe, eine Mitgründerin des Vereins, hat mit der Jungle World über ihre Arbeit und die seit März geltende Regelung zur vertraulichen Spurensicherung gesprochen.
Nur etwa ein Sechstel der Betroffenen sexualisierter Gewalt erstattet Anzeige. Vor welchen Problemen stehen die Opfer?
Es gibt vielfältige Gründe, die Menschen davon abhalten, sich Hilfe zu holen. Zum einen schockrelevante Barrieren, Angst, Sprachlosigkeit, Verdrängung, Bagatellisierung, Schuld- und Schamgefühle. Zum anderen haben viele Betroffene schon sehr Schlechtes von der medizinischen Untersuchung oder vom Strafverfahren gehört. Auch gibt es beim Personal Unsicherheiten im Umgang mit Betroffenen und der rechtlichen Situation. Ich habe den Eindruck, es ist in manchen Kliniken und Praxen noch nicht angekommen, dass eine Vergewaltigung ein medizinischer Notfall ist und im Rahmen der Notfallbehandlung auch versorgt werden muss. Der erste Reflex ist oft: Ohne Anzeige läuft hier gar nichts. Diese Unsicherheiten schlagen sich bei den Betroffenen nieder, die nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.
Welche Maßnahmen ergreift Ihr Verein?
Wir bieten erstens Schulungen an für das medizinische Personal, damit mehr Handlungssicherheit entsteht: Was darf und muss man tun im Rahmen der medizinischen Behandlung? Wir werden zweitens Öffentlichkeitskampagnen machen, um Betroffenen zu sagen: Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall, du musst nicht zwangsläufig zur Polizei, aber hole dir Hilfe. Die Betroffenen haben in der Regel drei Fragen: Habe ich mich mit irgendetwas infiziert, bin ich verletzt, bin ich schwanger? Nur im Rahmen einer medizinischen Behandlung werden die Fragen richtig beantwortet. Und drittens werden wir die Möglichkeit der verfahrensunabhängigen Spurensicherung ausbauen, vereinheitlichen und bekanntmachen, damit die Betroffenen dieses Angebot in Anspruch nehmen können. Außerdem vernetzen wir Kliniken, Praxen, Polizei und Verwaltung, um den Zugang zur Erstversorgung zu vereinfachen. Hier stoßen wir momentan auf viel Offenheit bei den Ansprechpartnerinnen.
Seit März 2020 gilt bundesweit eine neue Regelung zur vertraulichen Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt. Die Kosten der Spurensicherung übernehmen künftig die Krankenkassen, auch wenn keine Anzeige erstattet wird. Wie beurteilen Sie das neue Gesetz?
Durch das Gesetz wurde das Thema in eine breitere Öffentlichkeit gebracht, doch ich halte es für einen Schnellschuss. Fachverbände wurden meines Wissens nicht einbezogen. Wir wollen eine adäquate medizinische Versorgung der Betroffenen. Bei der neuen Regelung geht es ja wirklich nur um die verfahrensunabhängige Spurensicherung. Schulungen und die Finanzierung von Notfallverhütung sind da nicht mit drin. Abzuwarten bleibt auch, wie sie in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird. Wir fürchten einen Flickenteppich, da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Vieles ist nicht durchdacht und benötigt Ergänzungen.
Gibt es Informationen im Netz, welche Einrichtungen in Sachsen eine verfahrensunabhängige Spurensicherung anbieten?
Nein. Es gibt de facto nur drei Stellen in Sachsen: Bei den Rechtsmedizinern in Dresden und Leipzig und bei uns in der Gewaltschutzambulanz in Kooperation mit dem Elisabeth-Krankenhaus. Es gehört zu unseren Aufgaben, entsprechende Informationen gesammelt zu veröffentlichen.