Small Talk mit Peer Stolle über die rechtswidrige Durchsuchung des KTS-Zentrums

»Das Vorgehen war eindeutig politisch motiviert«

2017 ließ das Bundesinnenministerium (BMI) die Internetplattform »Linksunten Indymedia« verbieten, weil diese der »gewaltbereiten linksextremistischen Szene« als Medium diene. Zur gleichen Zeit durchsuchten Sicherheitsbehörden das autonome Vereinszentrum KTS in Freiburg, das das BMI als »Infrastruktur« der Plattform bezeichnete. Vorige Woche urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Rechtsanwalt Peer Stolle, der das KTS-Zentrum vor Gericht vertritt, hat mit der »Jungle World« gesprochen.
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Mit welcher Begründung hat der VGH Baden-Württemberg die Durchsuchung des KTS-Zentrums im August 2017 für rechtswidrig erklärt?

Das Bundesinnenministerium hat 2017 die Landesbehörden beauftragt, die Verbotsverfügung der Plattform »Linksunten Indymedia« zu vollstrecken und Durchsuchungen vorzunehmen. Der VGH hat auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass die Freiburger Behörden ihre Kompetenzen überschritten haben, nämlich dadurch, dass sie das gesamte KTS-Zentrum der Plattform zugeordnet haben. Dafür gab es durch die Unterlagen, die das BMI zur Verfügung gestellt hatte, aber keine Grundlage. Der VGH hat daher geurteilt, dass das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag auf Durchsuchung beim Verwaltungsgericht Freiburg nie hätte stellen dürfen und dass der Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichts rechtswidrig war.

Nach Aussage der Betreiber des KTS-Zentrums sind bei der Durchsuchung Gegenstände und Gelder im Wert von insgesamt 40 000 Euro beschlagnahmt worden. Welche Auswirkungen hatte dies auf das Zentrum?

Da nicht klar war, ob – und wenn ja, welche – Verbindung es eigentlich zwischen »Linksunten Indymedia« und dem KTS gegeben haben soll, haben die Behörden die gesamten Räumlichkeiten einem angeblichen Mitglied von »Linksunten Indymedia« zugerechnet. Sie sind daher in das Gebäude eingebrochen, haben dabei ziemlich viel Schaden angerichtet, haben alle Räumlichkeiten durchsucht und alles, was sie als relevant angesehen haben – Geld, Datenträger, Computertechnik, Unterlagen –, mitgenommen. Das KTS stellt seine Räume einer Vielzahl unterschiedlicher Gruppen und Initiativen zur Verfügung stellt, die wurden durch diese Maßnahmen natürlich erheblich in ihrer Arbeit eigeschränkt.

Bereits im August hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschlagnahmung zweier Briefe von Personen, die beschuldigt werden, die Plattform betrieben zu haben, für rechtswidrig erklärt. Was bedeutet das?

Das ganze Vorgehen war eindeutig politisch motiviert, das stand im Zusammenhang mit ­einem von den Sicherheitsbehörden als notwendig erachteten Aktionismus nach den Protesten gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Das Verbot von »Linksunten Indymedia« ist im Zusammenhang mit der Forderung, gegen die linke Szene vorzugehen, einzuordnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar über dieses Verbot entschieden, allerdings nicht in der Sache, sondern hat die Klage mehrerer Einzelpersonen aus formellen Gründen scheitern lassen, weil diese nicht als Verein geklagt hatten.

Die Entscheidung über das Verbot von »Linksunten Indymedia« vor dem Bundesverfassungsgericht steht noch aus. Könnte das Urteil zur Durchsuchung darauf Auswirkungen haben?

Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil mitverfolgt hat und sich anschaut, was da eigentlich für Maßnahmen getroffen worden sind. Aber dass dies konkrete Auswirkungen haben wird, glaube ich eher nicht, weil dort nur ganz spezifische rechtliche Fragen und nicht das gesamte Verfahren geprüft werden.