Die globale Mindeststeuer droht, die Schweiz sucht nach Schlupflöchern

Keine Vertreibung aus dem Paradies

Die von OECD und G20 geplante globale Mindeststeuerhöhe für Unternehmen ist der Steueroase Schweiz hoch unwillkommen. Neue Möglichkeiten zur Steuervermeidung werden bereits geplant.

Manche Schweizer Banker leben gefährlich. Spanische Grenzbeamte nahmen Mitte August bei einer Routinekontrolle Peter Rüegg, den stellvertretenden Geschäftsleiter der Privatbank Ihag, bei seiner Einreise nach Mallorca fest, wie die Mallorca-Zeitung berichtete. Sein Name stand auf der Interpol-Liste flüchtiger Personen, wovon der Banker of­fen­bar nichts wusste. Er soll für drei US-amerikanische Kunden über 65 Millionen US-Dollar via Scheinkonten in Hongkong auf ein Konto der Ihag in Singapur verschoben haben, um sie vor den Steuerbehörden zu verbergen. Bei einer Auslieferung in die USA drohen ihm dort wegen Beihilfe zum Steuerbetrug bis zu fünf Jahre Haft.

Die Schweizer Finanzbranche ist nun in heller Aufregung, da niemand weiß, wie viele weitere Fahndungsgesuche existieren. Dabei ist seit langem bekannt, dass die US-Behörden rigoros gegen Steuerbetrug vorgehen. Die Schweiz und die USA schlossen 2014 ein Abkommen zur Durchsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act, eines US-Gesetzes zur ­Bekämpfung von Steuerflucht. Seither müssen Schweizer Finanzinstitute der US-Steuerbehörde IRS bestimmte Kontoinformationen zur Verfügung stellen. Das Schweizer Bankgeheimnis ist damit für US-Bürger faktisch aufgehoben. Vier Jahre später schloss sich die Schweiz zudem dem In­formations­austausch der OECD an, mit dem steuer­lich relevante Daten über Kapitalbeteiligungen und Kontostände zwischen einzelnen Staaten abgeglichen werden können.

Unter der Leitung von OECD und G20 haben sich Anfang Juli 132 Staaten auf eine Neuordnung der Besteuerung von internationalen Großkonzernen geeinigt.

Die Abkommen haben laut Alliance Sud, einem entwicklungspolitischen Bündnis von Schweizer Hilfsorganisationen, dazu geführt, dass die Schweiz zwar für Steuerflüchtige aus westlichen Ländern an Attraktivität verloren hat. Trotzdem bekämpfe der Staat Steuerflucht nach wie vor ungenügend.

Für viele vermögende Steuerflüchtige aus ärmeren Ländern ist es weiterhin ohne große Probleme möglich, ihr Geld in der Schweiz zu verstecken, da nicht wenige Staaten aus Asien und Afrika das OECD-Abkommen nicht unterzeichnet haben. So fror die Genfer Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr über eine Milliarde Franken (rund 900 Millionen US-Dollar) aus Angola wegen des Verdachts auf Geldwäsche ein. Alliance Sud geht insgesamt von einem dreistelligen Milliardenbetrag in Franken aus, der ärmeren Ländern durch Steuerhinterziehung auf Schweizer Konten verlorengeht.

Größeres Ungemach kommt auf die Schweiz mit dem geplanten Abkommen über eine weltweite Mindeststeuer zu. Unter der Leitung von OECD und G20 haben sich Anfang Juli 132 Staaten auf eine Neuordnung der Besteuerung von internationalen Großkonzernen geeinigt. Ursprünglich auf Konzerne der Digitaltechnologie zugeschnitten, ist das Projekt inzwischen zu einer umfassenden Reform herangewachsen, die zwei Grundsätzen folgt.

Gemäß dem ersten Grundsatz sollen die Steuerkompetenzen auf jene Länder verschoben werden, in denen Konzerne ihren Umsatz erwirtschaften, also nicht mehr dort liegen, wo sich deren Sitz befindet. Das soll eine gerechtere Besteuerung in den Staaten sicherstellen, in denen große multinationale Konzerne hohe Gewinne erzielen. Die Schweiz, die nur über einen kleinen Absatzmarkt verfügt, ist davon nicht begeistert, da vor allem große Nationalökonomien wie die USA, Deutschland und Frankreich davon profitieren. Die Regelung gilt jedoch nur für Konzerne mit einem Jahresumsatz von über 20 Milliarden US-Dollar, von denen es in der Schweiz nur eine Handvoll gibt. Schätzungen zufolge sind davon weltweit rund 100 Unternehmen betroffen, vor allem Amazon, Apple, Google, Facebook und Microsoft.

Wichtiger ist daher der zweite Grundsatz: Erzielen Unternehmen einen Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro, dann gilt ein Steuersatz von mindestens 15 Prozent. Davon wären etwa 200 Schweizer Unternehmen und zahlreiche Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne betroffen. 132 Länder haben sich geeinigt, dass die Mindeststeuer 2023 in Kraft treten soll, es sind allerdings noch viele grundsätzliche Fragen offen.

In der Schweiz wird der Plan mit großer Sorge betrachtet. Dort liegt der Steuersatz überwiegend unter 15 Prozent, in einigen Kantonen für Firmen nur bei zehn bis elf Prozent. Steigt der Satz, droht ein wichtiger Anreiz für internationale Unternehmen verlorenzugehen, sich in der Schweiz anzusiedeln.

Deswegen überlegen das Eidgenössische Finanzdepartement und die Kantone derzeit angestrengt, wie die Steuern trotz der neuen Regelung gesenkt werden könnten. Seit Jahresbeginn 2020 gibt es die sogenannte Patentbox, in die Unternehmen unter gewissen Auflagen ihre Patente aus dem Firmenvermögen auslagern können. Die Gewinne, die mit diesen Patenten erwirtschaftet werden, können dann zu einem geringeren Satz versteuert werden. So könnten Firmen ab 2023 auch die Bemessungsgrundlage für die Steuer und somit die Steuerlast senken.

Eine andere Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, ist ein Sonderabzug für Forschung und Entwicklung. Allerdings muss das jeweilige Unternehmen dafür in der Schweiz eine Forschungsabteilung haben. Die Ausgaben für Experimente können sich Unternehmen anrechnen lassen, den Betrieb einer Kantine für das Forschungsteam nicht.

Welche Vorteile diese Regelung mit sich bringt, hat die Woz kürzlich an einem Fall in Basel beschrieben. Dort hat der US-Konzern Moderna in einem unscheinbaren Coworking-Büro eine Tochtergesellschaft gegründet, die für den Vertrieb seines Covid-19-Impfstoffs innerhalb der EU zuständig ist. Versteuert werden die Erträge nicht in dem Hauptsitz des Konzerns in Cambridge im US-Bundesstaat Massachusetts, sondern in Basel. »Der kleine Kanton zählt für Firmen zu den interessantesten Steueroasen Europas«, heißt es in der Woz. »Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2019 senkte Basel-Stadt seine Gewinnsteuern von 22 Prozent auf bloß noch 13 Prozent. Wer im ­Kanton Forschung betreibt, kann seinen Steuersatz dank einer sogenannten Patentbox sogar auf elf Prozent drücken.«

Der von Moderna mit seinem Impfstoff innerhalb der EU erwirtschaftete Umsatz liegt der Financial Times zufolge bei weit über zehn Milliarden Dollar. Für das laufende Jahr rechnet das Unternehmen mit einer Gewinnmarge von 44 Prozent, worauf es kaum Steuern zahlen muss. Dabei hatte Moderna in hohem Maße von öffentlichen Zuwendungen profitiert und in den USA bislang über vier Milliarden Dollar an staatlicher Unterstützung erhalten.

Die komplexen Anforderungen für die Aufnahme in die Patentbox und den Abzug für Forschungsausgaben sind aber nur für wenige entsprechend versierte Unternehmen zu bewältigen. Deswegen bringen Schweizer Behördenvertreter immer neue Optionen ins Gespräch, wie notwendige Steuererhöhungen für die Firmen an anderer Stelle kompensiert werden könnten. Neben Steuerentlastungen für Angestellte und einer Senkung der Sozialabgaben durch Zuschüsse aus Steuermitteln an die Firmen gäbe es auch die Möglichkeit, den Unternehmen Umweltabgaben zu erlassen. Derlei war bislang in der Schweiz eigentlich kaum denkbar.