Sterilisiert gegen ihren Willen
Zur Geburt ihres zweiten Kinds wartete Elena Gorolová 1990 im nordtschechischen Ostrava bereits sediert im Krankenhaus auf den Kaiserschnitt, als ihr zwei Papiere zum Unterschreiben vorgelegt wurden, eines für den Namen des zu gebärenden Kinds und ein zweites, dessen Zweck ihr nicht verständlich war: »Ich wusste nicht, was das war. Ich sollte einfach unterschreiben«, erzählte Gorolová Jahre später Radio RomaRespekt. Sie hatte unwissentlich eine Vereinbarung zur Sterilisation unterzeichnet. »Niemand hat mir gesagt, dass eine Sterilisierung gemacht werden könnte. Ich wusste nicht, dass so etwas passieren kann.« Nach dem Eingriff eröffnete ein Arzt der 21jährigen, dass sie nun keine Kinder mehr bekommen könne.
Ähnlich wie Gorolová erging es Hunderten von Frauen ab 1966 in der Tschechoslowakei und nach 1993 in der Tschechischen und der Slowakischen Republik. An den Sterilisationen waren neben medizinischem Personal auch Sozialarbeitende beteiligt. Sie drohten den Schwangeren damit, ihnen Sozialleistungen zu entziehen oder ihre Kinder in staatliche Obhut nehmen zu lassen, oder sie versprachen als Gegenleistung Konsumgüter wie Waschmaschinen. Das Anreizprogramm endete mit dem Zusammenbruch des realsozialistischen Regimes 1989, aber auch danach wurden Frauen dazu verleitet, unwissentlich Einverständniserklärungen vor Kaiserschnittgeburten zu unterschreiben. Auch Frauen, die wegen einer Operation ins Krankenhaus kamen, wurden nebenbei ohne Aufklärung oder Zustimmung sterilisiert. Die irreversiblen Eingriffe wurden oft auch als vorübergehende Verhütungsmethode dargestellt.
Nicht nur, aber vor allem Romnja waren Opfer dieser Praxis. Die Folgen für die Frauen waren vielfältig – Beziehungskrisen und Trennungen, Angst vor der Familie, Schmerz über verwehrte weitere Kinder – und brachten sie schließlich zusammen. Nachdem 2004 das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma (ERRC) den Verdacht auf Zwangssterilisationen äußerte, wandten sich Dutzende Frauen an den damaligen Ombudsmann der Tschechischen Republik, Otakar Motejl. Er sammelte mehr als 80 Zeugenaussagen über Sterilisationen, bei denen die Einwilligung ungültig war. In seiner abschließenden Stellungnahme im Jahr 2005 empfahl er, Entschädigungen zu gewähren. Die betroffenen Romnja begannen, sich zu organisieren, um gemeinsam für das Ende der Eingriffe und die Auszahlungen zu kämpfen, Gorolová wurde ihre Sprecherin. Der Ministerpräsident der tschechischen Übergangsregierung, Jan Fischer (2009–2010, parteilos), entschuldigte sich 2009 offiziell. Erst 2012 wurde das tschechische Recht dahingehend geändert, dass zwischen dem Antrag einer Patientin und der Sterilisation eine Bedenkzeit liegen muss.
Seit diesem Jahr können Frauen Entschädigungen für die unfreiwilligen Operationen beantragen. Ein Gesetz spricht den Betroffenen einmalig 300 000 tschechische Kronen (circa 12 000 Euro) zu. »Die Entschädigung für die illegalen Sterilisationen ist eher eine Geste«, sagte Gorolová dem Sender Romea TV: »Sie wird niemals die Kinder ersetzen, die wir nicht haben konnten. Heute sind die Frauen, die das überlebt haben, schon alt. Sie sind oft nicht mehr gesund. Sie können die Entschädigung jetzt verwenden, um Medikamente zu kaufen oder ein Spa zu besuchen.«
Allerdings wird das Gesetz nicht befolgt. In einem offenen Brief an die Regierung schreiben NGOs: »Wir halten es vor allem für problematisch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vom Ministerium nicht eingehalten werden und als einziges Beweismittel die Krankenakten gelten. In vielen Fällen wurde diese Unterlagen offiziell vernichtet und sind nicht mehr verfügbar.« Das Gesetz ermögliche ausdrücklich die Vorlage anderer Beweise als Krankenakten, aber den Verfassern des offenen Briefs zufolge seien noch keine Fälle bekannt, in denen solche Beweise akzeptiert wurden. Bis Ende Mai hatten 261 Frauen einen Antrag auf Entschädigung gestellt, Schätzungen gehen von 400 Berechtigten aus. In nur 74 Fällen waren Entscheidungen getroffen, nur 35 Fälle davon positiv beschieden worden. Tschechische Staatsbürgerinnen, die auf dem Gebiet der heutigen Slowakei zwangssterilisiert wurden, sind zudem vom Entschädigungsgesetz ausgenommen.
Bereits der Versuch, die Reproduktion einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu unterbinden, fällt unter den Begriff des Genozids. Für eine völkerrechtliche Bewertung fehlt momentan allerdings die wissenschaftliche Grundlage. Bereits in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR, 1960–1990) gab es eine Form biopolitisch motivierter Diskriminierung von Roma. Die Menschenrechtlerin Gwendolyn Albert, die mit Gorolová und der stellvertretenden Ombudsfrau Monika Šimůnková 2021 den Alice-Garrigue-Masaryk-Preis der US-Botschaft für ihre Bemühungen um die Entschädigung der Opfer bekam, sieht die Ursachen im Selbstverständnis der ČSSR: Der Wunsch, wirtschaftlich autark zu sein, sei dort auf das Vorurteil getroffen, dass Roma beeinträchtigte Kinder gebären würden, die diese Autarkie gefährden könnten.
Bis heute werden Kinder von Roma in Tschechien wegen angeblich mangelnder Intelligenz in Sonderschulen segregiert. In dieser Tradition verortet Albert auch die Zwangssterilisationen, die bislang keine strafrechtlichen Folgen für beteiligte Ärzte hatten. »Die Idee dahinter ist, dass der Weg zur Beendigung von Armut darin bestehe, dass sich die Armen nicht weiter reproduzieren«, sagte sie im Interview mit Radio Roma Respekt.