Small Talk mit Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, über seinen Prozess gegen den Verfassungsschutz

»40 Jahre lang Grundrechtsbruch«

Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner wurde über Jahrzehnte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bespitzelt. Im Jahr 2011 bewertete das Verwaltungsgericht Köln die Dauerüberwachung als rechtswidrig. Vergangene Woche hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht dieses Urteil bestätigt.
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In welchem Zeitraum und auf welche Art wurden Sie bespitzelt?
Meine geheimdienstliche Überwachung durch das BfV erstreckte sich über 39 Jahre – von 1970 bis Ende 2008. In diesen vier Jahrzehnten kam es unter anderem zu offenen Observationen, Briefkontrollen, diversen Spitzelberichten, heimlichen Befragungen meiner Mitbewohner. Vor allem ist alles Mögliche über mich gesammelt ­worden: was ich wo veröffentlichte, wo ich Interviews gab, Referate hielt oder Diskussionen führte – zusammengefasst in einer mehr als 2000seitigen Personenakte, die aus Geheimhaltungsgründen zu fast 80 Prozent geschwärzt ist.

Was bedeutete das für Ihre Tätigkeiten?
Da ich in allen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, als Präsident der ­Internationalen Liga für Menschenrechte und als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof Bremen ausgeforscht worden bin, sind auch Berufsgeheimnisse wie Mandatsgeheimnis und Informantenschutz betroffen. Unter Überwachungsbedingungen sind diese Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandant, zwischen Journalist und Informant nicht zu schützen – meine Berufsfreiheit und berufliche Praxis waren mehr als beeinträchtigt.

Wie versucht das BfV, die Bespitzelung zu rechtfertigen?
Einerseits werden mir Kontakte zu angeblich linksextremistischen Organisationen und Medien vorgeworfen, mit denen ich diese und ihre Verfassungsfeindlichkeit »nachdrücklich unterstützt« haben soll. Neben dieser »Kontaktschuld« werden andererseits meine Veröffentlichungen unter Extremismusverdacht gestellt – so meine bürgerrechtliche Kritik am KPD-Verbot, an Berufsverboten, am Verfassungsschutz oder an der Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Warum beharrt das BfV auf der Rechtmäßigkeit des Vorgehens?
Bundesregierung und BfV können den ungeheuerlichen Vorwurf, fast 40 Jahre lang Grundrechtsbruch begangen zu haben, offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Zum einen ist ein solch lange währender Bruch der Grundrechte eines Bürgers dieses Landes bislang wohl keinem anderen staatlichen Sicherheitsorgan gerichtlich bescheinigt worden; zum anderen hätte dieses Urteil, würde es rechtskräftig, Auswirkungen auf die künftige Beobachtungstätigkeit: Die schier uferlose Gesinnungskontrolle müsste jedenfalls erheblich eingeschränkt werden. Und genau dies soll vermieden werden.

Ist mit einem Revisionsantrag zu rechnen?
Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, hat das BfV einen Monat Zeit, sich zu entscheiden. Nach zwei klaren Niederlagen wäre es vernünftig, keine Revision einzulegen; aber die gesamte Überwachungs- und Verfahrensgeschichte ist ideologisch dermaßen auf­geladen und der Prozess wurde bislang von staatlicher Seite mit solcher Verbissenheit geführt, dass ich nicht von einer vernünftigen Entscheidung ausgehen kann.

Weiter so, reformieren oder auflösen – welche Lösung für das BfV wäre am besten?
Auch ohne meinen Fall tendiere ich dazu, das BfV in seiner Aus­prägung als Inlandsgeheimdienst sozialverträglich aufzulösen. Denn es ist ein Fremdkörper in der Demokratie, weil es demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht; und es hat sich schon allzu häufig als große Gefahr für Verfassung und Bürgerrechte erwiesen.