Der Paragraph 219a erschwert es Frauen, sich über die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren – im Einklang mit der restriktiven Regelung im Paragraphen 218. Dagegen regt sich nun Protest.
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Die Familienministerin hat erste Maßnahmen zur Internetzensur durchgesetzt. Schon bald sollen weitere folgen. Bisher demonstrieren dagegen nur Computerfreaks.