Kann denn Deutsch-Fühlen Sünde sein?

Im Prozeß gegen einen Ex-Republikaner hatte Claus Bohmann, Richter am Landgericht Landshut, eigentlich nur veranschaulichen wollen, wie problematisch ein Verbot von Fahnen oder Abzeichen sei: Vor zehn Jahren, so Bohmann in dem von ihm geführten Verfahren wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, habe er bei einem Besuch in Namibia eine Reichskriegsflagge erstanden. Nach seiner Rückkehr wollte er diese in seinem Büro aufhängen, wozu es jedoch nie gekommen sei, weil er immer wieder vergessen habe, Nägel mitzubringen. Erst später dann habe er erfahren, daß das Zeigen der Flagge verboten ist, und sie wieder mit nach Hause genommen. Nach dieser Erzählung stellte der Staatsanwalt einen Befangenheitsantrag gegen Bohmann, dem dieser auch stattgab, ihn später in einer dienstlichen Stellungnahme jedoch bedauerte: "Man kann doch noch deutsch fühlen, das allein kann nicht strafbar sein." In einem Vorermittlungsverfahren wird nun geklärt, ob sich der Richter in einem förmlichen Disziplinarverfahren wegen Verletzung der richterlichen Neutralität verantworten muß.