Mißbrauch für verdeckte Ermittler

Spät aber deutlich kritisierten die Strafverteidiger das vor zwei Wochen verabschiedete Zeugenschutzgesetz. Von "ungeheuerlichen Eingriffen" in die Rechte von Beschuldigten und ihrer Verteidiger, sprach die Kölner Rechtsanwältin Evelyne Römer-Hahn auf dem Strafverteidigertag am vergangenen Wochenende. Mit der Begründung, Kinder, die in Mißbrauchsverfahren aussagen, schützen zu müssen, war in dem Gesetz unter anderem die Videobefragung von Zeugen erlaubt worden. Römer-Hahn prophezeite, die Einschränkung von Verteidigerrechten werde sich auf andere Verfahren ausweiten. Zudem bringe das Gesetz "den Opferschutz keinen Schritt voran". Es sei eine Illusion, daß es bei einer Videovernehmung bleibe, wenn der Täter nicht geständig sei. Für den Strafverteidiger Rolf Köllner soll das Gesetz in erste Linie verdeckte Ermittler begünstigen, die zum Schutz ihrer Identität nicht öffentlich vernommen werden können.