Mülheim-Kärlich, zweite Runde

Von einer Erdbebenspalte läßt sich die Rheinisch-Westfälischen Energie AG (RWE) nicht erschüttern. Im Januar war sie in letzter Instanz mit der Genehmigung für den altersschwachen Atommeiler (Baubeginn 1975) in Mülheim-Kärlich gescheitert. Grund: Die seismologische Sicherheit des Kraftwerks, das direkt an einer Erdbebenspalte steht, war nicht ausreichend geprüft worden. Bei dem jetzt eingeleiteten neuen Verfahren muß das komplette Kraftwerk und der Standort neu nach "aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik" geprüft werden. Ob nach einer langwierigen neuen Prüfung das AKW ans Netz gehen könnte, ist mehr als zweifelhaft. Vermutlich beantragte die RWE nur deshalb eine neue Genehmigung, um im laufenden Schadensersatzprozeß gegen das Land Rheinland-Pfalz, Streitwert 1,5 Milliarden Mark, bessere Karten zu haben.