22 Jahre für zwei Drittel

Nun ist auch das Urteil gesprochen - die Verurteilung aber stand schon vorher fest: Michael Steinau und Bernhard Falk müssen für neun bzw. dreizehn Jahre ins Gefängnis. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf fand die beiden 32 und 31 Jahre alten Männer des vierfachen Mordversuchs in Tateinheit mit Sprengstoffanschlägen für schuldig. Außerdem sollen die beiden "ersten muslimischen politischen Gefangenen deutscher Nationalität" die Ermordung des SPD-Politikers Freimut Duve geplant haben. Mit ihren Sprengstoffanschlägen hätten die beiden Angeklagten "Angst und Schrecken" verbreitet - "Terror im ureigensten Sinn des Wortes", so der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling. Auf eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der "terroristischen Vereinigung Antiimperialistische Zellen" verzichtete das Gericht. Vor allem deshalb, weil keine "drei Mitglieder" einer solchen Organisation benannt werden konnten. Die undurchsichtige Zusammenarbeit von Staatsschutz- und Strafverfolgungsbehörden bei der Fahndung nach möglichen AIZ-Mitgliedern akzeptierte das Gericht, ebenso den rechtlich umstrittenen Einsatz eines satellitengesteuerten Ortungsgerätes, das in das Fahrzeug Steinaus eingebaut worden war. Die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt will die Verteidigung von Bernhard Falk vor dem Bundesgerichtshof prüfen lassen. Verteidiger Heinrich Comes legte gegen das Urteil Revision ein.