»Jeder sagt etwas anderes«

Im Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung auch die so genannte Umweltprämie verabschiedet. Umgangssprachlich wird sie schlicht als Abwrackprämie bezeichnet. Man erhält dem Beschluss zufolge einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 2 500 Euro, wenn man sein altes Auto verschrotten lässt und sich ein neues anschafft. Allerdings muss der alte Wagen mindestens neun Jahre alt sein. Nach Presseberichten sorgte die Aussicht auf die Abwrackprämie am Wochenende für Andrang bei Autohändlern. Doch wie sieht es bei denen aus, die die alten Rostlauben entsorgen? Ein Schrotthändler gibt Auskunft.

Zeigt die Abwrackprämie denn schon Auswirkungen auf Ihr Geschäft?
Na ja, die Umsetzung steht ja noch nicht so definitiv fest.
Aber die Prämie ist doch beschlossene Sache.
Das stimmt. Aber derzeit sagt jeder etwas anderes darüber, wie und wo man sich das Geld dann abholen kann, wenn man sein altes Auto verschrottet und sich einen Neuwagen zulegt. Das geht hin und her und ist alles sehr vage.
Und wie sieht Ihre Aufgabe als Schrotthändler aus?
Wir müssen einen Verwertungsnachweis ausstellen. Den benötigen die Halter im Original ebenso wie den Fahrzeugbrief im Original. Sich die Prämie abzuholen, wäre dann die Aufgabe der Halter selbst. Wir haben da weiter nichts damit zu tun. Wir müssen nur sichergehen, dass die betreffende Person mindestens ein Jahr lang der Halter des Wagens war.
Denken Sie, die Prämie wird auch Ihr Geschäft beleben?
Ja, da sind wir zuversichtlich.
Der ADAC und der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürchten, professionelle Banden könnten die Wagenpapiere für die Verschrottung fälschen und dann die Neuwagen gewinnbringend im Ausland verkaufen. Lassen sich Schrotthändler so leicht übers Ohr hauen?
Nein, nein. Das ist mir auch noch gar nicht zu Ohren gekommen.