Die Kriminalisierung von Prostitution

Drama um Rosi

Zehn Jahre nach der weitestgehenden Legalisierung der Prostitution in Deutschland sind Sexarbeiterinnen in einigen deutschen Städten wieder verstärkt von Repression und Kriminalisierung betroffen.

Vor über einem Jahrzehnt stimmten die Unionsparteien im Bundestag als einzige im Bundestag gegen das Prostitutionsgesetz. Die Aufmerksamkeit anlässlich des zehnten Jahrestags des Inkrafttretens dieses Gesetzes nutzte der CSU-Rechtsexperte Stephan Mayer nun für eine Abrechnung: »Es war ein Fehler, die Prostitution zu legalisieren.« Und auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, forderte jüngst: »Das Gesetz muss auf den Prüfstand.« Nun ist es ausgerechnet der mit absoluter Mehrheit regierende SPD-Senat in Hamburg, der den Befürwortern einer Abolitionspolitik zuarbeitet. Im Januar beschloss er die sogenannte Kontaktverbotsverordnung für den Stadtteil St. Georg. Freier, die dort Prostituierte ansprechen, müssen seitdem mit einem Bußgeld von bis zu 5 000 Euro rechnen. Die Innenbehörde sieht darin ein angemessenes Mittel, um die seit 1980 geltende Sperrgebietsverordnung, die Prostitution in diesem Stadtteil untersagt, endlich durchzusetzen.
Der Innensenator Michael Neumann (SPD) kommentierte den Beschluss mit den Worten: »Das ist ein Ansatz, der sich nicht gegen die Frauen richtet, sondern gegen die Männer, denn das Problem sind in Wirklichkeit die Männer, die diese Dienstleistungen nachfragen.« Was Neumann dabei nicht erwähnte, ist die Tatsache, dass ausgerechnet jene Frauen, für die der Politiker seine empathischen Worte fand, zur gleichen Zeit ihren Unmut über die Verordnung zum Ausdruck brachten: Zusammen mit dem Bündnis »Recht auf Straße« demonstrierten Sexarbeiterinnen auf dem Hansaplatz und kritisierten das Kontaktverbot als weitere Eskalation einer gegen sie gerichteten Repression.

Am 20. Dezember 2001 verabschiedete der Bundestag mit dem »Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten« eines der liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt. Ziel des mit den Stimmen der SPD, Grünen, FDP und PDS beschlossenen Gesetztes war es, die rechtliche und soziale Stellung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in Deutschland zu verbessern. Prostituierte können sich seitdem offiziell als solche melden und entsprechend Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes wurden Verträge über sexuelle Dienstleistungen noch als sittenwidrig angesehen, was es für Prostituierte unmöglich machte, ihre Arbeit auf einer rechtssicheren Grundlage auszuüben. Zudem hatte der Staat jährlich mit Steuereinnahmen in Milliardenhöhe von Sexarbeit profitiert, Prostituierten aber zugleich den Zugang zu den Sozialsystemen versperrt. Das Gesetz stärke die Rechte der Prostituierten und trage auch den veränderten Moral­vor­stellungen in der Bevölkerung Rechnung, gab damals die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk im Bundestag zu Protokoll.
Ein Jahrzehnt später hat sich die Annahme Schewe-Gerigks nicht bestätigt. So stellte jüngst das »Feministische Institut Hamburg« in einer Evaluation fest, dass die neuen rechtlichen Bedingungen kaum Nutzen brächten. Denn wegen fehlender praktischer Bestimmungen zum Prostitutionsgesetz bestehe weiterhin eine große Rechtsunsicherheit, in deren Folge etwa Finanzämter geradezu willkürlich hohe Steuerabgaben nachverlangte. Zahlreiche Sexarbeiterinnen seien nachträglich wegen Steuerhinterziehung angezeigt worden. Zusätzlich führten Städte und Kommunen vielerorts Sondersteuern ein, wie beispielsweise in Bonn, wo Sexarbeiterinnen für sechs Euro ein Ticket für eine Arbeitsnacht ziehen müssen. Das Institut macht auch darauf aufmerksam, dass sich ein Großteil der Sexarbeiterinnen im illegalisierten Bereich bewege, oft keine Aufenthaltserlaubnis habe oder in Beschaffungsprostitution verwickelt sei, und deshalb von den Gesetzen nicht im Geringsten profitiere. Vielmehr riskierten Frauen ohne deutschen Pass die sofortige Abschiebung bei einer Kontaktaufnahme mit Behörden.

Wie das Beispiel Hamburg zeigt, lässt sich Sexarbeit illegalisieren, selbst wenn sie nicht mehr als sittenwidrig gilt. Möglich wird dies dadurch, dass sie von Landesregierungen – etwa mit dem Verweis auf den Jugendschutz oder Anwohner – lokal verbannt werden kann. Denn entgegen der Behauptung, die Verordnung richte sich gegen die Freier, trifft sie vielmehr die Sexarbeiterinnen, die durch den Entzug ihrer Einkommensmöglichkeiten prekarisiert werden. Dabei wird auch der Konkurrenzdruck unter ihnen verschärft und ihre Selbstbestimmung bei der Wahl der Arbeit eingeschränkt. Auf diese Weise wird den Frauen nicht geholfen, sondern werden die Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich Prostituierte befinden, nur weiter gefestigt.
Die Erfahrung zeigt auch, dass physische und psychische Gewalt gegen Prostituierte zunimmt, je stärker Sexarbeit kriminalisiert wird. Welche Folgen die repressive Verdrängung und Kriminalisierung von Sexarbeit haben kann, kann etwa in Dortmund beobachtet werden. Dort wurde im Mai vergangenen Jahres kurzerhand das gesamte Stadtgebiet zum Sperrgebiet für die Straßenprostitution erklärt. Der Leiter der zuständigen Landesbehörde, Gerd Bollermann (SPD), begründete dies offiziell damit, dass Jugendschutz und öffentlicher Anstand kaum noch zu gewährleisten seien. Zudem zögen viele Mieter weg und neue blieben aus. Herkömmliche Geschäfte würden schließen und Wettbüros, Internetcafés und türkischen Teestuben Platz machen, beklagte Bollermann. »Für Dortmund ist die Straßenstrichschließung ein großes Drama«, kommentierte hingegen Astrid Gapp vom Bochumer Beratungsverein Madonna die Entscheidung in einer WDR-Dokumentation. »Vieles findet jetzt im Verborgenen statt, das bedeutet eine krasse Verschlechterung für die Frauen«, so Gapp. Für Betroffene wie die ebenfalls befragte Sexarbeiterin Dany hat die Verordnung gravierende Auswirkungen: »Auf dem Strich kann ich arbeiten, wann ich will, für wie viel ich will und für wen ich will. Diese Unabhängigkeit will ich nicht aufgeben. Zimmer sind horrend teuer und im Puff verliere ich meine Selbstständigkeit.«

Im Zuge der Dortmunder Verordnung wurde auch das Modellprojekt »Ravensberger Straße« beendet. Bei diesem Projekt waren zwanzig sogenannte »Verrichtungsboxen« – garagenähnliche Unterkünfte, in die die Freier mit ihren Autos fahren können – errichtet worden, die es Sexarbeiterinnen ermöglichten, ihrer Arbeit in einem abgesicherten Umfeld nachzugehen. Über einen Alarmknopf auf der Beifahrerseite konnte im Notfall Hilfe gerufen werden. Allein diese Vorrichtung bewirkte einen drastischen Rückgang der gewalttätigen Übergriffe auf die Frauen. Elke Rehpöhler, die für »Kober«, eine Dortmunder Beratungseinrichtung für Sexarbeiterinnen, tätig ist, befürchtet denn auch, dass nach der Schließung des Straßenstrichs schlechte Zustände zurückkehren, wie sie vor der Einführung des Prostitutionsgesetzes vorzufinden waren. Tatsächlich stach ein Freier bereits einen Tag, nachdem die Verrichtungsboxen abgerissen worden waren, eine 25jährige Sexarbeiterin nieder und warf sie kopfüber aus dem Fenster seiner Wohnung. Rehpöhler bezweifelt, dass dies ein Einzelfall bleiben wird, denn Sexarbeiterinnen müssten nun wieder im Auto der Freier mitfahren oder auf Hausbesuche ausweichen. Die Wiederkehr von Übergriffen bis hin zum Mord sei ihres Erachtens vorprogrammiert, ebenso wie die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten wie Tripper, Syphilis und Chlamydien, die zuletzt durch die Aufklärungsarbeit von Streetworkerinnen deutlich eingedämmt werden konnte.
Was in Dortmund, Bonn und Hamburg derzeit geschieht, bezeichnet Susanne Frank, Professorin für Stadtsoziologie an der Universität Dortmund, als einen Prozess, in dem »die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper entzogen und dieser unter staatliche Aufsicht und Verwaltung gestellt« werde. Wenn nun in St. Georg nicht nur willkürliche Platzverweise an verdächtige Frauen verteilt werden, sondern auch Freier bei einem Gespräch eine Festnahme riskieren, so reiht sich dies in eine lange Geschichte der staatlichen Kontrolle von Sexarbeit in Deutschland ein. Diese staatliche Regulierung konnte im vergangenen Jahrhundert zwar Geschlechtskrankheiten zurückdrängen und auch den einen oder anderen Stadtteil »aufwerten«, doch die damit verbundene Repression verbaute schon immer einen Ausweg aus den pre­kären Verhältnissen der Sexarbeit. Sie festigte außerdem jene bürgerliche Doppelmoral, die Prostitution einerseits ächtet, anderseits aber käuflichen Sex als willkommenes Angebot und Erprobungsfeld für Männer ansieht.