Die geplante Reform des Prostitutionsgesetzes

Kontrolle ist besser

Die Große Koalition hat ein Eckpunktepapier für die von ihr geplante Reform des Prostitutionsgesetzes vorgestellt. Sie setzt dabei vor allem auf Repression.

Die Regierung meint es gut mit den Huren. Um das deutlich zu machen, hat die Koalition aus CDU, CSU und SPD ihr geplantes Gesetz, mit dem Missständen in der Prostitution abgeholfen werden soll, an denen nach verbreiteter Auffassung das »liberale« Prostitutionsgesetz von 2002 die Schuld trägt, »Prostituiertenschutzgesetz« genannt. Das klingt gut, denn was bräuchten Sexarbeiterinnen laut der üblichen Erzählung dringender als die schützende Hand des Staats?
Während 2002, unter der rot-grünen Bundesregierung, noch dem Gesetzestitel zufolge die »Rechtsverhältnisse der Prostituierten« geregelt wurden, was auf bürgerliche Gleichheit und Rechtssicherheit durch Eingliederung in die allgemeine Rechtsordnung hindeutete, sind Sexarbeiterinnen nun nach dem Willen der Großen Koalition wieder zu hilflosen Objekten staatlichen Wohlwollens geworden. Diese Perspektive auf die Prostituierten spiegelt den Tenor der öffentlichen Debatte der vergangenen Jahre wider, die sich vor allem um Zwangsprostitution und ausufernde Straßenstriche voller osteuropäischer Armuts­prostituierter drehte. Das Überwiegen eines paternalistischen Schutzgedankens zeigt sich auch im Inhalt des geplanten Gesetzes. Seine erklärten Ziele sind die Bekämpfung von »Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel« in der Prostitution sowie die »Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes« von Prostituierten. Von letzterem ist allerdings in den nun veröffentlichten »Eckpunkten« des Gesetzes, auf die sich die Fachpolitiker beider Parteien bisher geeinigt haben, kaum etwas zu spüren. Fast alle Maßnahmen sind repressiver Natur und dienen der stärkeren Regulierung und Kontrolle der Prostitution – und der Prostituierten.

Dazu zählen eine mit Auflagen verbundene Erlaubnispflicht für »Prostitutionsstätten«, das Verbot angeblich das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten verletzender Formen sexueller Dienstleistungen, ein Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken sowie eine individuelle Anzeigepflicht für Sexarbeiterinnen. Weitere Maßnahmen, die vor allem die Union heftig propagiert, sind in der Koalition noch strittig: eine Altersgrenze für Prostituierte von 21 Jahren, eine Kondompflicht in der Prostitution sowie die Wiedereinführung regelmäßiger gesundheitlicher Pflichtuntersuchungen für Sexarbeiterinnen, wie es sie bis zur Einführung des Infektionsschutzgesetzes 2001 in Deutschland gab. Ein weiteres Lieblingsthema der Politik, die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten, wird es wohl nicht in das jetzige Gesetz, das vom Familienministerium erarbeitet wird, schaffen, sondern in die Zuständigkeit des Justizministers fallen.
Der Punkt, der bislang am heftigsten kritisiert wurde – vor allem durch Prostituiertenverbände und Beratungsstellen – , ist die vorgesehene individuelle Registrierung von Sexarbeiterinnen. Auch diese Maßnahme soll dem Schutz vor Ausbeutung und Zwang dienen. Dabei handelt es sich nicht um eine mit einer gewöhnlichen Gewerbeanmeldung vergleichbaren Meldepflicht, der auch andere Gewerbetreibende unterliegen.
Ausdrücklich überlässt die Regierung die Wahl der »zuständigen Behörde« den jeweiligen Bundesländern, was nichts anderes bedeutet, als dass zumindest einige Länder eine polizeiliche Registrierung einführen werden. In Bayern und Baden-Württemberg werden Prostituierte bereits ohne Rechtsgrundlage von der Polizei registriert und ihre Bewegungen von einem Arbeitsort zum anderen protokolliert. Eine polizeiliche Registrierung von Prostituierten ist gleichbedeutend mit ihrer Stigmatisierung als Angehörige eines kriminellen Milieus. An der Wirksamkeit der Maßnahme muss gezweifelt werden: Prostituierte haben als nach wie vor gesellschaftlich stigmatisierte Berufsgruppe ein berechtigtes Interesse an ihrer Anonymität. Viele fürchten um ihren Arbeitsplatz in ihrem Hauptberuf, ihre zukünftigen Chancen auf eine andere Anstellung oder das Sorgerecht für ihre Kinder. Sie wollen nicht erpressbar sein und verhindern, dass ihre Familie sozial benachteiligt wird. Den besten Schutz fänden Sexarbeiter gegenwärtig in der Anonymität, heißt es daher in einer ausführlichen Stellungnahme des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) zum Gesetzentwurf.
Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass sich alle oder auch nur ein Großteil der Prostituierten, wie es die Regierung will, bei der »zuständigen Behörde« anmelden werden. Dass insbesondere die Polizei auf Datenschutz nicht den größten Wert legt, haben viele Prostituierte in Bayern bereits leidvoll erfahren. Ergebnis der Maßnahme wird darum die Schaffung eines neuen Bereichs illegaler Prostitution sein, der mit Menschenhandel nichts zu tun hat. Krönung des Entwurfs ist die Formulierung, Prostituierte sollten das bei der Anmeldung erhaltene »Nachweisdokument« gegebenenfalls gegenüber Betreibern (die künftig riskieren würden, ihre Lizenz zu verlieren, sollten sie nicht gemeldete Sexarbeiterinnen beschäftigen) oder gar Kunden vorzeigen.

Freier und Betreiber werden damit zum verlängerten Arm der Kontrollbehörden – gegen die Prostituierten. Die Position von Freiern und Betreibern wird gestärkt, die Prostituierte wird erpressbar. Denselben Effekt erzielen die gesundheitlichen Pflichtuntersuchungen, werden diese doch als Argument für ungeschützten Verkehr benutzt, schließlich ist die Prostituierte ja nachweislich »gesund«.
Für migrantische Sexarbeiterinnen stellen sich noch ganz andere Probleme: Wird die Behörde ihnen glauben, dass sie freiwillig in die Prostitution einsteigen wollen? Wird es möglich sein, sich ohne Deutschkenntnisse anzumelden? Sind die Daten vor Weitergabe in ihre Herkunftsländer, in denen Prostitution oftmals illegal ist, sicher?
In den Niederlanden wurde ein Gesetz zur Registrierung von Prostituierten im Jahr 2009 gekippt, weil es nicht mit der europäischen Datenschutzrichtlinie vereinbar war, die für die Speicherung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, zu denen etwa das Sexualleben betreffende Daten gehören, strenge Vorgaben formuliert. Unter anderem ist es erforderlich, dass die Speicherung verhältnismäßig ist und das anvisierte Ziel nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Auch Deutschland hat diese Richtlinie ratifiziert.
Auch die weiteren Maßnahmen sind zumindest fragwürdig. Die angestrebte Erlaubnispflicht für Bordelle, von der lediglich die Ausübung der Prostitution in der eigenen Wohnung ausgenommen werden soll, sorgt dafür, dass Zusammenschlüsse von Kolleginnen, die sich gemeinsam eine Wohnung mieten wollen, dieselben Hürden zu überwinden haben dürften wie Großbordelle. In Wien oder in den Niederlanden, wo es ähnliche Gesetze gibt, führte das vor allem dazu, dass sich die Anzahl der Bordelle deutlich reduzierte, mit der Folge, dass sich die Konkurrenz unter den Frauen verstärkte und Betreiber erst Recht die Bedingungen bestimmen können. Ähnliches befürchtet der BesD für Deutschland. Ob dem mit einer sinnvollen Ausgestaltung der Auflagen begegnet werden wird, beispielsweise indem angemessene Arbeitsstandards vorgeschrieben werden, was ein wirklicher Fortschritt für Prostituierte sein könnte, ist bislang höchst zweifelhaft. Eher scheint zusammen mit der Ausweitung von Sperrgebieten, die viele Kommunen in letzter Zeit verfügt haben und die von dem neuen Gesetz unberührt bleibt, eine weitestmögliche Eindämmung und Verdrängung der Prostitution das Ziel zu sein. Was dann mit den Frauen passiert, interessiert niemanden. Wenn einige Ausländerinnen weniger sich auf die Suche nach lukrativen Verdienstmöglichkeiten in Deutschland machen, ist dies wohl ein mehr als willkommener Nebeneffekt.

Das Problem an der noch strittigen Kondompflicht hingegen besteht darin, dass sie nur unter Eingriff in die Intimsphäre überprüft werden kann (wenn sie nicht überhaupt einen Eingriff in die Intimsphäre darstellt), wovon die Polizei in Bayern, wo eine solche Pflicht besteht, rege Gebrauch macht. Ein Werbeverbot für ungeschützte Praktiken scheint demgegenüber die einzig vernünftige Maßnahme des Entwurfs zu sein, der auch viele Sexarbeiterinnen zustimmen.
Das angestrebte Verbot von »Flatratebordellen« und »Rape-Gang-Bang-Partys« (ob die Koalition Gruppensexpartys mit Männerüberschuss generell für eine Form der Vergewaltigung hält oder ob hier eine sehr spezielle Form von Veranstaltung gemeint ist, von deren Verbreitung bislang nur die Regierung gehört hat, bleibt im Dunkeln) ist ebenfalls eine Maßnahme, die eher populäre Ressentiments bedient als Prostituierten hilft. Ob die Arbeitsbedingungen in solchen Läden generell schlechter sind als in anderen Etablissements, ist nicht untersucht. Und Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, auch von Prostituierten, zum Beispiel die Anweisung, eine bestimmte Anzahl von Kunden zu bedienen, sind heute bereits strafbar.

Der repressive Schutzgedanke des Entwurfs ist von einem entscheidenden Widerspruch geprägt: Einerseits gelten Prostituierte als besonders verwundbar und gefährdet und ihr Beruf gilt wegen der mit ihm einhergehenden Gefahren für ihre Selbstbestimmung und Unversehrtheit nicht als einer »wie jeder andere«, weshalb sie besonderen Schutzbestimmungen zu unterwerfen seien. Andererseits wird aber die besondere Verletzbarkeit, die die Prostitution zu einem speziellen Beruf macht, also die Intimität und das »Höchstpersönliche« der Dienstleistung, wie es im Gesetz von 2002 heißt, aufs Gröbste missachtet, sobald es um staatliche Kontrolle und Überwachung geht.
Die Konsequenz, die aus dieser Besonderheit zu ziehen wäre, wäre nicht staatliche Totalüberwachung, sondern die Ermöglichung von weitestgehender Freiheit in der Ausgestaltung der Tätigkeit und die Förderung von kooperativen Modellen des selbstbestimmten Arbeitens unter Kolleginnen ohne Chefs sowie der politischen Selbstorganisation von Prostituierten. Anstatt in dieser Richtung zu wirken, wird die alte Strategie aus Ausgrenzung, Stigmatisierung und staatlicher Kontrolle gewählt, die die Prostituierten schon seit dem 19. Jahrhundert kennen und gegen die sich einst die feministischen Abolitionistinnen wie Josephine Butler wandten, deren antiliberale Nachfolgerinnen heute für die polizeiliche Überwachung streiten.