Die Deutschen und die Vorratsdatenspeicherung nach den Anschlägen in Paris

Obolus der Überwachung

Für das nationale Seelenheil und den Frieden mit dem Islam ist der deutsche Staatsbürger zu großen Opfern bereit. Nach den Pariser Anschlägen soll er sein Einverständnis zur Vorratsdatenspeicherung geben.

Darauf kann man sich verlassen. Das Amen in der Kirche war einmal so gewiss, dass es selbst im neomythologischen Zeitalter der gegenwärtigen Post-Postmoderne noch als Sprichwort gegenwärtig ist. Dem liturgischen Abschluss des Gottesdienstes ging in religiöser Zeit stets die Konfrontation der Gläubigen mit den geöffneten Klingelbeuteln voraus. Kostenloses Seelenheil stand wohl niemals auf einer pastoralen Agenda.
Heutzutage folgt jedem islamistischen Terroranschlag die obrigkeitliche Versicherung eines ganz und gar friedlichen Islam und der Wohlgesonnenheit seiner Anhänger. Anschließend öffnen sich die rechtsstaatlichen Klingelbeutel: Statt klingender Münze wird von den Gläubigen als Obolus ein Teilverzicht auf zuvor als heilig und unabdingbar geglaubte »Grundrechte« erwartet. Ein frommes Opfer, das sich durch eine Ausweitung der Befugnisse von Justiz und Polizei für den Staatsbürger rentieren soll.

Während und nach den Pariser Massakern vom 7. bis 9. Januar gab es hierzulande zunächst die erwartbaren Sermone: Der Islam war’s nicht, Extremisten sind’s gewesen. Dann aber fand am 13. Januar bald nach Einbruch der winterlich frühen Dunkelheit vor dem Brandenburger Tor eine gespenstische Zeremonie statt, die jede metaphorisch-religiöse Kennzeichnung – und damit auch jede ironische Kommentierung – brüsk verweigerte und vielmehr unmittelbar in eine bizarres Ritual der ideologischen Kumpanei von ungeglaubter Religion und staatsfetischistischer Gläubigkeit überleitete. Vor dem farbig illuminierten Kitschmonument deutscher Nationalblähungen bekundeten die ranghöchsten Vertreter des deutschen Staates und hohe Funktionäre islamischer Verbände mit Ansprachen, Umarmungen und Wangenküssen einander Loyalität und versicherten, sich nicht gegenseitig in die Suppe spucken zu wollen. Bundespräsident Joachim Gauck, der – das muss fairerweise erwähnt werden – seine postreligiöse Gesinnung nie verhehlte und in mancherlei autobiographischer Betrachtung den politisch kalkulierten, antikommunistischen Zweck seiner Pfarrertätigkeit in der früheren DDR freimütig bekannt hatte, beglückwünschte die lieben Muslime für ihr »patriotisches Ja zu dem Land, in dem wir gemeinsam leben.«
Dass außer den islamischen Verbandsfunktionären auf der Tribüne kaum Muslime im zehntausendköpfig aufmarschierten Fußvolk vor dem Brandenburger Tor vertreten waren, mochte den selbstbewussten Gauck wohl nicht verdrießen. Manchen Massenmedien war’s aber schon ein Wermutstropfen. So fragte tags darauf etwa die Berliner Zeitung in angemessener Bescheidenheit: »Aber ist er nicht vielleicht auch ein wenig enttäuscht darüber, dass er sich so gut präsentiert und so wenig Muslime auf den Platz gekommen sind, um ihn zu sehen?« Denn »weiter hinten, jenseits der Absperrung vor der Bühne, trifft man nur vereinzelt auf ein paar Migranten«. Tja, so ist das in Deutschland: Migranten gelten als Muslime. Wenn Migranten nicht Muslime sein wollen, bekommen sie unter Umständen Probleme, wie beispielsweise jene Migrationswilligen, die in Berlin mit der Besetzung öffentlicher Plätze und Gebäude auf ihre Bedrohung durch islamische Lynchmobs im zerfallenden Libyen hinwiesen und inzwischen mehrheitlich ihrer Ausweisung entgegensehen. Das deutsche Fußvolk freilich – hinreichend repräsentiert durch die 10 000 am Brandenburger Tor, Gegendemos gab es nicht – ist mit seiner Führung einig: Akzeptierte Migranten sind Muslime und Allahu akbar reimt sich vortrefflich auf Deutschland. Doch auch im demokratischen Rechtsstaat gibt es nationales Seelenheil nicht umsonst. Welcher Obolus ist also von den Staatsbürgern zu entrichten?

Der geöffnete Klingelbeutel des Rechtsstaates verlangt diesmal: Zustimmung zu sicherheitspolitischen Verschärfungen und besonders zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Diese funktioniert so: Private Firmen, die Telefon- und Internetkommunikation verkaufen, werden staatlicherseits verpflichtet, die Verlaufsdaten ihrer digitalen Waren über eine von den staatlichen Exekutivorganen bestimmte Zeit zu speichern, um diese bei Bedarf auszuhändigen. Bedarf wird in diesem Zusammenhang explizit als »verdachtsunabhängig« definiert. Dieses Vorgehen ermöglicht den Ermittlern – in welcher Sache auch immer – nach den herkömmlichen Methoden bislang verschlossene Erkenntnisse: Wer hat mit wem und wie lange mittels Gespräch, SMS oder E-Mail kommuniziert? Wer war wie lange auf welcher Website?
Solche Daten sind leicht zu erlangen, wie jeder Internet-User weiß: Mehr als 90 Prozent der Surfer besuchen – zumindest statistisch gesehen – gelegentlich Porno-Websites, viele interessieren sich notgedrungen für ökonomische Dinge, geben Fragen zu allerlei Problemen einfach in Suchmaschinen ein, erkundigen sich nach günstigen Autos, Möbeln oder Kinderbedarf. Keiner wundert sich mehr über Spam-Mails mit dem Betreff »Viagra« oder »Kredit ohne Schufa«, über Spam zu krisensicheren Anlagemodellen und prüfungsresistenten Rolex-Imitaten oder über ungebetene Angebote günstiger Automobile oder Kinderwagen. Alles Spam, zu vernachlässigender Dreck unter den Fingernägeln des digitalen Zeitalters. Aber wenn es nicht die üblichen kommerziellen Verdächtigen sind, die Profile der User erstellen und deren Belästigungen man einfach löschen kann? Wenn es der Staat ist, dessen Ranking der primären Volksfeinde gerade zwischen Islamkritiker, Kinderpornograph und Steuersünder oszilliert, und der morgen schon ganz neue Kriterien des Verdachts präsentieren kann? Offenbar nicht ganz grundlos beginnt jede Folge der auch hierzulande populären US-amerikanischen TV-Serie »Person of Interest« mit dem suggestiven Satz: »Du wirst beobachtet!«
So aber sollte es in einer den traditionellen bürgerlichen Idealen von persönlicher Autonomie und staatlicher Gewaltenteilung verpflichteten Gesellschaft eigentlich nicht zugehen. Wahrscheinlich hat dies auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in seinem Jurastudium gelernt. Jedenfalls verkündete er noch während der Pariser Massaker, die Vorratsdatenspeicherung bringe überhaupt nichts in Sachen Terrorabwehr, Frankreich habe sie ja schon, und dort habe sie nichts Präventives bewirkt. Inzwischen ist Maas diesbezüglich sehr ruhig, wohl wissend, dass er seinen beruflichen Aufstieg wesentlich der Befolgung sozialdemokratischer Parteitugenden wie Gehorsam und Disziplin verdankt. Eine deftige Maßregelung musste der Minister wohl nicht direkt einstecken, nicht immer muss der allgemeine sozialdemokratische Imperativ in einer konkret geäußerten Direktive auftauchen.

Maas’ beredtes Schweigen unter der Federführung des Parteivorsitzenden der SPD und stellvertretenden Bundeskanzlers Sigmar Gabriel erzeugte bei den deutschen Massenmedien eine Art Friedensstimmung. Der geschätzte Islam war schon – selbstverständlich bis auf weitere kompetente Erörterung – aus der Schusslinie. Warum sollte also der staatsbürgerliche Obolus nicht ganz gelassen entrichtet werden? Der Tagesspiegel schrieb: »Zur neuen Gelassenheit bei diesem Thema beigetragen hat ebenfalls, dass Millionen Deutsche freiwillig weit privatere Daten den sozialen Netzwerken überlassen, als bei der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden.«
Schräge Syntax, eigenwillige Kommasetzung und bislang unbekannte, skurrile Steigerungsformen – privat, privater, privatest – sowie die fromme Gewissheit des Staatsbürgers über eine längst stattfindende Datenspeicherung sollten nicht verwischen, dass die unbeholfene Ansage durchaus Wahres enthält. Eine Mehrheit der Zeitgenossen dürfte tatsächlich bereit sein, nicht nur in sogenannten sozialen Netzwerken einen großen Teil ihrer eingebildeten Subjektivität zu präsentieren. Vielleicht glaubt ja der sozialdemokratische Sozialcharakter wirklich, nichts mehr zu verbergen zu haben. Zumindest bis ihm die Bilanz seines Internetsurfens präsentiert wird.