Der Atomkonzern Vattenfall fordert von der Bundesrepublik fast fünf Milliarden Euro Schadensersatz

Ein teurer Ausstieg

Fast fünf Milliarden Euro Schadensersatz fordert der Energiekonzern Vattenfall wegen des Ausstiegs aus der Atomenergie von der Bundes­republik. Am Montag vergangener Woche begann der Prozess vor dem umstrittenen internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington.

Noch ist unklar, wie das Verfahren ausgehen wird, eines ist jedoch sicher: Die Klage des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall wird Deutschland einiges kosten. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ergab, hat die Klage der Staatskasse bereits mehr als acht Millionen Euro an Verfahrenskosten beschert. Sollte der Energiekonzern vor Gericht erfolgreich sein, ist dieser Betrag für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) jedoch das geringste Problem – immerhin 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz fordert Vattenfall von der Bundesregierung.
Hintergrund der Klage ist der im Frühjahr 2011 beschlossene Atomausstieg. Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011, bei der es nach einem Tsunami zu einer verheerenden Kernschmelze kam, machte die Bundesregierung die erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke rückgängig. Vattenfall hatte zuvor in der Überzeugung, dass die Anlagen noch über Jahre in Betrieb bleiben würden, in die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel investiert. Die beiden AKW, die zu den störanfälligsten der Bundesrepublik zählten, wurden jedoch nach dem dreimonatigen Atommoratorium vom März 2011 endgültig stillgelegt, weshalb sich Vattenfall nun als faktisch enteignet betrachtet.
Ebenso wie die beiden deutschen Energiekonzerne Eon und RWE hat Vattenfall deshalb Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zusätzlich klagte Vattenfall auf Basis der Internationalen Energiecharta, einem Abkommen zum Schutz von Investitionen im Energiebereich, vor dem In­ternational Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID). Ein Weg, der deutschen Energiekonzernen versperrt ist, da nur ausländische Konzerne Staaten vor dem internationalen Schiedsgerichtshof verklagen können.
Das ICSID wurde 1965 als internationale Schiedsinstitution unter Führung der Weltbank geschaffen und hat seinen Sitz in Washington, D.C. Es nimmt selbst keine Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern soll eine neutrale internationale Streitbeilegungsinstitution bilden, die unabhängig von nationalen Gerichten angerufen werden kann. Zuständig ist die Schiedsstelle ausschließlich bei Investitionsstreitigkeiten. Es muss also eine Investition eines Unternehmens mit Sitz im Ausland in einem anderen Staat vorliegen und beide Staaten müssen sowohl das ICSID-Übereinkommen ratifiziert haben – was auf mehr als 150 Staaten weltweit zutrifft – als auch einer Streitbeilegung durch ein ICSID-Tribunal, beispielsweise im Rahmen eines In­vestitionsschutz­abkommens, zugestimmt haben.
Meist bestehen die Schiedsgerichte, wie im Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik, aus einem Tribunal von drei Schiedsrichtern, von denen jeweils einer vom Kläger, einer vom Beklagten und einer von beiden gemeinsam bestimmt wird. Das ICSID hält eine Liste von möglichen Schiedsrichtern bereit, aus denen die Parteien wählen können. Neben dem ICSID gibt es noch zahlreiche weitere Institutionen, unter deren Leitung Schiedsgerichtsverfahren möglich sind. Es ist jedoch kein Zufall, dass oftmals die Washingtoner Behörde gewählt wird. Der Investor profitiert hier davon, dass das ICSID ein Bestandteil der Weltbank ist und somit die Möglichkeit hat, ergangene Schiedssprüche auch durchzusetzen. So kann die Weltbank einem Staat neue Kre­dite verweigern, kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach.
Der Prozess, der vorige Woche in Washington begonnen hat, wird nicht nur wegen der hohen Summe der Schadensersatzforderung aufmerksam verfolgt. Er fällt zudem in eine Zeit, in der die bisher wenig beachteten Schiedsgerichte und besonders das ICSID kritisch beobachtet werden. Das liegt vor allem an der Debatte über die neuen Freihandelsabkommen TTIP und Ceta. In beiden Verträgen soll auch ein Investorenschutz und die Möglichkeit der Klärung von Streitfällen vor dem internationalen Schiedsgericht festgeschrieben werden. Die Gegner der Freihandelsabkommen sehen deshalb in dem gerade begonnen Verfahren einen Vorgeschmack auf kommende Prozesse und warnen vor der Errichtung einer »Paralleljustiz«, die rechtsstaatlichen Normen nicht gerecht werde, weil dabei die nationale Rechtsprechung außer Kraft gesetzt wird.
So sind die einmal ergangenen Schiedssprüche unmittelbar bindend und gelten als letztinstanzliches Urteil, eine Möglichkeit zur nochmaligen Prüfung beispielsweise bei einer Berufungsverhandlung besteht nicht. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Intransparenz der Verfahren. So sind der Prozess und die ergangenen Schiedssprüche geheim. Im Fall der Klage von Vattenfall gegen die Bundesrepublik sind beispielsweise weder die Klageschrift von Vattenfall noch die Anträge der Bundesregierung oder andere Prozessdokumente bekannt. Bisher ist sogar unklar, welche konkrete Bestimmung der Internationalen Energiecharta der Konzern als Klagegrund anführt.
Auch der rasante Anstieg von Investorschutzklagen beunruhigt die Kritiker. Hatte das ICSID in den ersten 30 Jahren seines Bestehens im Jahr etwa einen Fall zu bearbeiten, hat sich die Zahl seit 1995 auf bis zu 48 pro Jahr erhöht. Dabei geht es häufig um Milliardenbeträge. So wurde Ecuador 2012 zu einer Zahlung von 2,3 Milliarden US-Dollar verurteilt, da es eine schon genehmigte Ölprobebohrung aufgrund von Umweltbedenken untersagte. Ebenso erging es Venezuela, das in einem ähn­lichen Verfahren zu einer Schadensersatzzahlung von 1,6 Milliarden Dollar an den Ölkonzern Exxon Mobile verurteilt wurde.
Zu den Klagegründen gehören auch arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie in den Klagen von Konzernen gegen die ägyptische Regierung wegen der Einführung eines Mindestlohns, gegen Rumänien wegen einer Ausweitung des Streikrechts oder gegen Kirgisien ­wegen der Einführung eines Lohnzuschlags für Minenarbeit unter schweren Bedingungen. Aus Angst vor hohen Schadensersatzforderungen enden viele der Verfahren in einem Vergleich, bei dem die beanstandete Maßnahme von der Regierung zurückgenommen wird.
Auch Vattenfall und die Bundesrepublik treffen sich nicht zum ersten Mal vor dem internationalen Schiedsgericht. So klagte der Energiekonzern gegen die Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg. Nachdem Vattenfall bereits eine vorläufige Genehmigung erteilt worden war, stellte die zuständige Behörde eine endgültige Genehmigung unter erhöhte wasserrechtliche Auflagen. Daraufhin rief das Unternehmen, ebenfalls auf Basis der Internationalen Energiecharta, den internationalen Schiedsgerichtshof an und erzielte im März 2011 einen Vergleich, bei dem ein Großteil der Auflagen zurückgezogen werden musste.
Welchen Ausgang das nun begonnene Schiedsgerichtsverfahren um den Ausstieg aus der Atomenergie nehmen wird, ist nicht absehbar. Die mündliche Anhörung läuft noch bis zum 21. Oktober, mit einem Urteil ist erst im kommenden Jahr zu rechnen. Während Vattenfall sich siegessicher gibt, hält die Bundesregierung ihr Vorgehen beim Atomausstieg für legitim. Ein Antrag der Bundesrepublik, die Klage als offensichtlich unbegründet abzuweisen, ist jedoch gescheitert.
Ebenfalls unklar sind die Chancen auf eine gütliche Einigung im Verfahren. So verhandelt die Bundesregierung derzeit parallel dazu mit den vier Stromkonzernen Eon, RWE, Vattenfall und EnBw über ein etliche Milliarden Euro umfassendes Geschäft zur Regelung der Entsorgung des Atommülls. Im Gegenzug für die Übernahme eines Großteils des finanziellen Risikos bei der Lagerung und Beseitigung des radioaktiven Abfalls durch den Staat besteht das Bundesfinanzministerium auf der Rücknahme aller Klagen gegen den Atomausstieg. Auch bei einer solchen gütlichen Einigung würde Vattenfall also auf der Siegerseite stehen und Milliarden Euro an Entsorgungskosten sparen.