Der mutmaßliche Urheber des Wehrhahn-Anschlags ist nicht mehr inhaftiert

Verfrühtes Schulterklopfen

Raucherecke Von

Vergangene Woche teilte das Land­gericht Düsseldorf mit, dass der mutmaßliche Urheber des Wehrhahn-­Anschlags, Ralf S., aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Nach bislang 25 Verhandlungstagen in einem überwiegend auf Indizien basierenden Prozess sah das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Entlassung komme überraschend,  sagen Prozessbeobachter.

Die »Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus« (MBR) in Nordrhein-Westfalen beobachtet den Prozess seit dessen Beginn am 25. Januar. Akribisch hat die Beratungsstelle jeden Verhandlungstag auf einem Blog dokumentiert.
Zu Beginn des Prozesses klopften sich Politiker und Behördenvertreter noch gegenseitig auf die Schultern. Auf der Pressekonferenz zur Festnahme des Neonazis Ralf S. im Januar 2017 waren sich viele sicher, dass der Urheber des Anschlags endlich gefasst sei. Am 27. Juli 2000 soll er durch das Zünden einer Rohrbombe am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn zehn Menschen zum Teil schwer verletzt haben, eine Frau verlor damals ihr ungeborenes Baby. Die Opfer waren überwiegend jüdische Sprachschüler aus Osteuropa. Das gegenseitige Lobhudeln von Behörden und Politikern kam zwar über 16 Jahre nach der Tat, aber dennoch verfrüht.

Ähnliches gilt für den NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Eigentlich war er mit der Aufarbeitung von Ermittlungspannen im Bereich des Naziterrorismus beauftragt worden. Weil Ralf S. beim Absitzen einer Haftstrafe einem Mithäftling die Tat gestanden haben soll, drangen die Behörden darauf, dass der Fall nicht Gegenstand des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird.
Dabei scheint die Anklage nun über die Fehler bei den Ermittlungen kurz nach dem Anschlag zu stolpern, sagt die MBR.

Die Beratungsstelle ist zwar weiterhin von der Schuld des Angeklagten überzeugt, fürchtet aber: »Sogar ein Freispruch ist jetzt denkbar. Ralf S. hat im Verlauf des Prozesses versucht, sich als harmlosen Spinner darzustellen. Es sieht fast so aus, als könnte er damit durchkommen.« Die schwierige Lage der Anklage sei »nicht unwesentlich auf die gravierenden Ermittlungsfehler im Jahr 2000 zurückzuführen«, kritisierte MBR-Sprecher Dominik Schumacher. »Der Wehrhahn-Anschlag ist ohne eine Beteiligung von Ralf S. nicht denkbar.« Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft zeichne ein deutliches Bild.

Die Hauptverhandlung soll am 5. Juni fortgesetzt werden.