Der Protest gegen das geplante nordrhein-westfälische Polizeigesetz ist groß

Ein Gesetz droht

Ein ungewöhnliches Bündnis organisierte am Wochenende eine Demonstration in Düsseldorf gegen das geplante nordrhein-westfälische Polizeigesetz. Bis zu 18 000 Menschen folgten dem Aufruf.

Kurz bevor die Demonstration sich dem Düsseldorfer Landtag nähert, schallt es durch die Anlage des Lautsprecherwagens: »18 000 Demons­trantinnen und Demonstranten sind heute gegen das neue Polizeigesetz ­unterwegs.« Das Bündnis »Nein zum neuen Polizeigesetz« hatte in den ­Wochen zuvor deutliche Kritik am Gesetzentwurf des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) geübt. Dessen Vorhaben hatte so unterschiedliche Gruppen wie die linksradikale Kampagne »Nationalismus ist keine Alternative«, die Partei »Bündnis 90/Die Grünen« und verfeindete Ultragruppen aus Düsseldorf und Köln dazu veranlasst, sich in dem Bündnis zusammenzuschließen.

Vor dem Düsseldorfer Landtag erzählt Paul, ein Mitglied der sozialistischen Jugendorganisation »Die Falken«, von einem Erlebnis auf dem Weg zum G20-Gipfel. Ein Bus der Falken, der Mitglieder mehrerer Jugendorganisationen an Bord hatte, wurde von der Polizei angehalten. »Wir wurden für fünf Stunden festgehalten und in die Gefangenensammelstelle verfrachtet«, sagt Paul. Die Polizei habe die Festgenommenen keinen Anwalt kontaktieren lassen. »Was das mit dem ­Polizeigesetz zu tun hat?« fragt er rhetorisch. »Mit dem neuen Polizeigesetz wäre so etwas legal. Stadtverbote und Hausarreste könnte es geben, ohne dass wir irgendwas geplant oder gemacht haben«, sagt er.

Der junge Mann spielt dabei auf eine Änderung im Polizeigesetz an, mit der der Begriff der »drohenden Gefahr« eingeführt werden soll. Für die Insassen eines solchen Busses könnte in Zukunft bereits die Planung der Anreise eine bis zu vier Wochen lange Ingewahrsamnahme nach sich ziehen, sähe die Polizei eine »drohende Gefahr«.

»Ein Rechtsbegriff, der nach Meinung diverser Juristen völlig unbeschrieben ist«, sagt Frank Nobis, der zweite Vorsitzende der Strafverteidigervereinigung Nordrhein-Westfalens, der ebenfalls an der Demonstration teilnimmt. In Roben tragen die Juristen ein Transparent, »Rechtsstaat verteidigen« ist darauf zu lesen. »Es sind viele rechtsstaatswidrige Dinge, die im Gesetz ­stehen, aber insbesondere die Ausweitung der Ingewahrsamnahme auf bis zu einen Monat und den Begriff der ›drohenden Gefahr‹ kritisieren wir«, sagt Nobis. Der Strafverteidiger führt weiter aus: »Laut Europäischer Menschenrechtskonvention ist präventiver Gewahrsam nur möglich, wenn begründeter Anlass besteht, dass dieser zur Verhütung einer ›konkreten und spezifischen Straftat‹ erforderlich ist.« Nicht zulässig hingegen sei Freiheitsentzug aus präventiven Gründen wegen potentieller Gefahren ohne Bezug zu einer Straftat, so Nobis. Damit verstoße das neue Polizeigesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Deutschland geltendes Recht ist.