Eine Reform des Verfassungsschutzes löst die Probleme nicht

Die Problembehörde

Nicht nur wegen seines ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen steht der Verfassungsschutz in der Kritik. Die Opposition fordert eine Umstrukturierung des Geheimdienstes.

Egal ob im NSU-Komplex, im Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, oder bei der Beurteilung der Vorfälle von Chemnitz – in allen Fällen wurden gewichtige Fehler des Verfassungsschutzes öffentlich und blieben dennoch weitgehend folgenlos. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll Bestrebungen erkennen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Bestand der Bundesrepublik richten oder darauf abzielen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Der Dienst bezeichnet sich selbst daher als ein »Frühwarnsystem« für die Demokratie (siehe Seite 5). Sechs Jahre lang stand Hans-Georg Maaßen dieser Behörde vor. Während seiner Amtszeit, aber auch schon früher, stand die Behörde immer wieder in der Kritik. Besonders wenn es um die Aufklärung von rechtem Terror ging.

Der NSU-Prozess und zahlreiche NSU-Untersuchungsausschüsse haben dieser Kritik seither ständig Nahrung gegeben und sie konkretisiert. Im September bezweifelte Maaßen öffentlich das Ausmaß rechter Gewalt in Chemnitz. Auch die unmittelbare Nähe von Informanten verschiedener Geheimdienste und der Polizei zu Anis Amri und der Versuch, den Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin über geheimdienstliche Verstrickungen zu täuschen, bewirkten einen Vertrauensverlust. Dass Maaßen den mutmaßlichen Tötungsfall, der die Ausschreitungen von Chemnitz ausgelöst hatte, schließlich als »Mord« bezeichnete, obwohl die Staatsanwaltschaft nur wegen Totschlags ermittelt, ließ eine politische Ausrichtung des Behördenleiters vermuten. Schließlich wurde Maaßens Versetzung beschlossen – wenn auch bislang nicht ausgeführt. Maaßen bleibt vorerst auf unbestimmte Zeit im Amt.

Seine Extremismusformel macht dem VS Schwierigkeiten mit der Kategorisierung der Rechtspopulisten und Neurechten.

Der Spiegel berichtete am 12. Oktober, dass das Bundesinnenministerium für Maaßen jedoch eine neue Stelle auf dem Niveau eines Abteilungsleiters schaffen möchte. Die Grünen hätten dem entgegengehalten, dies verstoße gegen das Haushaltsrecht. Doch auch ein Wechsel in der Führung der Behörde wird deren Probleme mit demokratischer Transparenz nicht lösen können, denn der Fehler liegt nicht im Detail. Die Linkspartei fordert daher die völlige Auflösung des Verfassungsschutzes als Inlandsgeheimdienst. In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 hieß es, durch ihre »Intransparenz« behinderten die Geheimdienste polizeiliche Ermittlungen und juristische Aufklärung. Die Grünen fordern hingegen eine Reform: Ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung soll durch die wissenschaftliche Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen »eine Analyse aktueller Entwicklungen« liefern.

Die Zuständigkeiten sollen nach Vorstellung der Sprecherin für Innenpolitik der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, klarer verteilt werden. Der Taz sagte sie: »Daneben soll es ein Amt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr geben, sozusagen den Rest des jetzigen Bundesamtes reduziert auf seine Kernaufgaben. Dieses Amt wird immer dann zuständig sein, wenn das wissenschaftliche Institut mit offenen Quellen nicht weiterkommt und nachrichtendienstliche Mittel notwendig sind. Und wenn sich aus der Beobachtung konkrete Gefahren ergeben, ist die Polizei zuständig.« Von einer größeren Transparenz und klareren Aufgabenteilung versprechen sich die Grünen auch einen geschärften Blick auf politisch relevante Gruppen, so auch auf die AfD.

Kürzlich ließen 13 der 16 Landesämter dem BfV Materialsammlungen zur AfD zukommen. Teils sind das Konvolute von mehreren hundert Seiten. Bis Ende des Jahres soll das Prüfverfahren abgeschlossen sein und sich herausgestellt haben, ob die Ziele und das Vorgehen der AfD als Partei oder gegebenenfalls auch nur ihrer Teile als eine »Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« oder kurz: als »verfassungsfeindlich« beziehungsweise »extremistisch« einzustufen seien. Diese Forderung hatten SPD und Grüne bereits Anfang 2016 erhoben, nachdem die damalige AfD-Parteisprecherin und Vorsitzende der AfD in Sachsen, Frauke Petry, im Interview mit dem Mannheimer Morgen erklärt hatte, die Grenzpolizei müsse »notfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen«, um illegale Einreisen zu verhindern. Vergeblich: Noch im März hatte die »Amtsleitertagung«, das regelmäßige Treffen der Präsidenten der Verfassungsschutzämter, festgehalten: Man prüfe zwar im Verfassungsschutzverbund »fortlaufend«, ob »Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen«. Aber: »Derzeit sind keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutz begründen.«

Dennoch hielten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der BfV-Präsident Maaßen auch nach den rassistischen Ausschreitungen und Demonstrationen unter AfD-Beteiligung in Chemnitz daran fest, dass es keine »tatsächlichen Anhaltspunkte« für eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD gebe, die eine Beobachtung rechtfertigen könnten. Dass das derzeitige Prüfverfahren trotzdem zustande kam, dürfte vor allem an der Einigung zwischen den Innenministern Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns, Boris Pistorius und Lorenz Caffier, gelegen haben. Die beiden sind Sprecher der SPD- und der unionsgeführten Innenministerien und hatten im September angekündigt, eine Abstimmung auf Bundesebene in der Innenministerkonferenz anstreben zu wollen. Die Entscheidung, ob eine Organisation vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und beobachtet wird oder nicht, ist immer eine politische, auch wenn sie durch die rechtlichen Floskeln der Verfassungsschutzgesetze legitimiert wird. Klar ist auch, dass dem Verfassungsschutz seine jetzige Extremismusformel Schwierigkeiten mit der Kategorisierung der Rechtspopulisten und Neurechten macht. Denn viele von ihnen kommen nicht von Rechtsaußen, sondern aus den traditionellen bürgerlichen Parteien.

Sie vertreten auch Positionen, die sich nicht merklich von denen des CSU-Bundesinnenministers unterscheiden. Und sie mobilisieren die »besorgten Bürger«. So kommt es zu eklatanten Fehleinschätzungen seitens des BfV, wie im April. Auf seiner Homepage berichtet der BfV über den »Versuch der Einflussnahme von Rechtsextremisten auf »Anti-Asylkundgebungen des demokratischen Spektrums«. Gemeint waren die rechten Demonstrationen in Cottbus, Kandel und eine Kundgebung der »Mütter gegen Gewalt« im März in Bottrop, die das Amt absurderweise
 einem »demokratischen Spektrum« zurechnet, ihnen ein »bürgerliches Erscheinungsbild« unterstellt und sie von den Rechtsextremen wie der NPD, »Der III. Weg« und »Die Rechte« abgrenzt.