Affengeräusche und Hitlergrüße
Es war als entspannte Freizeitveranstaltung geplant: Am 27. April 2018 besuchte der Sozialarbeiter Sören S. gemeinsam mit einer Kollegin und einer Gruppe migrantischer Jugendlicher ein Basketballspiel in der Berliner Mercedes-Benz-Arena. Doch von Entspannung konnte keine Rede sein. »Schräg gegenüber von unseren Plätzen fielen meiner Kollegin und mir sieben Männer auf, die kurz nach Spielbeginn einen schwarzen Spieler der gegnerischen Mannschaft mit Affengeräuschen beleidigten«, sagt S. im Gespräch mit der Jungle World. Den Auftritt der Cheerleader-Truppe hätten die Männer mit dem Ruf »Ausziehen, ausziehen!« bedacht. Als dann vor der Halbzeitpause aus der Männergruppe heraus der Ruf »Sieg Heil« ertönt sei, habe es ihm und seiner Kollegin gereicht. Die beiden erstatteten noch im Stadion Anzeige. Bei einer anschließenden Kontrolle fanden Polizeibeamte auf den Mobiltelefonen von zweien der Männer rechtsextreme Inhalte.
W. wurde in den Polizeidienst berufen, obwohl das Verfahren gegen ihn wegen des rechtsextremen Vorfalls bekannt war.
Am 16. Mai fand der Prozess gegen drei Beschuldigte vor dem Amtsgericht Tiergarten statt. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der Männergruppe um Polizeischüler handelte, die in der Mercedes-Benz-Arena den Geburtstag eines Kollegen gefeiert hatten. Vor Gericht sagte der Beschuldigte Tobias B., er habe mit anderen in die »Sieg«-Rufe des Alba-Fanblocks eingestimmt, den Ausruf »Heil« habe er aber nicht gehört. Die Polizisten, die die Gruppe nach der Anzeige kontrolliert hatten, wurden in dem Prozess ebenfalls vernommen. Eine Polizistin sagte, die Gruppe sei bereits in der Vergangenheit wegen der Verletzung von Polizeidienstvorschriften in einem rechtsextremen Zusammenhang aufgefallen.
Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole durch die »Sieg Heil«-Rufe als erwiesen an und bezog sich dabei auf die Aussagen von Sören S. und seiner Kollegin. Das Amtsgericht verurteilte die drei Männer zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe – B. und den Angeklagten F. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen von je 30 Euro, weil sie noch Polizeianwärter sind, den Angeklagten W. zu ebenso vielen Tagessätzen à 50 Euro, weil er mittlerweile Polizeimeister auf Probe ist. Die drei Männer legten Berufung gegen das Urteil ein.
Sören S. hält eine Sache für beunruhigend: W. wurde in den Polizeidienst berufen, obwohl das Verfahren gegen ihn bereits bekannt war. »Das ist vor allem angesichts der Debatte über rechte Tendenzen in der Berliner Polizei unverständlich«, sagt S. Ein Pressesprecher der Berliner Polizei bestätigte der Jungle World schriftlich, dass es sich bei der Männergruppe um Polizeischüler gehandelt habe, deren Verhalten auch dienstliche Konsequenzen haben werde. »Es wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt wurden«, heißt es in der Stellungnahme.
Die Befürchtungen des Sozialarbeiters S. sind auch persönlicher Natur. Wenige Tage nach seiner Aussage im Prozess sei er auf einer Party in der Kreutzigerstraße in Berlin-Friedrichshain Ziel einer polizeilichen Maßnahme geworden, sagt S. Es habe eine Anzeige wegen Ruhestörung vorgelegen. Die Polizei sei ohne Vorankündigung in einen Raum gekommen und habe sich sehr aggressiv verhalten. S. habe versucht, die Lage zu beruhigen. Doch darauf sei die Polizei nicht eingegangen. Schließlich sei er als einziger festgenommen und erst nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach mehreren Stunden wieder freigelassen worden. Gegen den Sozialarbeiter wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. S. fragt sich, ob es nicht nur ein Zufall war, dass er nur wenige Tage nach seiner Zeugenaussage eine solche Begegnung mit der Polizei hatte.
In den vergangenen Monaten gab es wiederholt Schlagzeilen wegen rechtsextremer Vorfälle bei der Berliner Polizei. So sorgte der Fall eines Berliner Polizisten für Aufsehen, der Drohbriefe an linke Einzelpersonen und Hausprojekte wie das in der Rigaer Straße 94 verschickt hatte. Darin hatte er gedroht, Adressen an Neonazis weiterzuleiten. Der Polizist hatte die Daten für seine Drohbriefe dem Polizeisystem entnommen. Mittlerweile wurde der Mann wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3 500 Euro verurteilt. Das Disziplinarverfahren gegen ihn läuft noch. Zudem wurde er versetzt – nach Angaben der Zeit ausgerechnet in den Polizeiabschnitt in Friedrichshain, in dem die meisten Adressaten seiner Drohbriefe wohnen.