Repression gegen russische Oppositionelle

Ausschließen und einsperren

Oppositionelle Kandidaten wurden für die Moskauer Stadtparlaments­wahlen nicht zugelassen. Bei Protesten kam es erneut zu Massenfestnahmen.

Im September finden in Moskau Stadtparlamentswahlen statt – ohne die Opposition. Die Wahlkommission lehnte 57 Kandidaturen ab, darunter auch die führender liberaler Politiker und Politikerinnen der russischen Hauptstadt. Weil diese sich nicht mit ihrem Ausschluss abfinden wollten und zu Protest aufriefen, wurden einige von ihnen zu Administrativhaft zwischen sieben und 30 Tagen verurteilt. Es laufen Ermittlungen wegen Behinderung der Wahlkommission, gegen neun Personen wurde Anklage wegen Beteiligung an Massenunruhen und Gewaltanwendung gegen Poli­zeibeamte erhoben. Darauf stehen bis zu acht beziehungsweise fünf Jahre Haft.

»Wir sind unbewaffnet«, riefen Protestierende im Zentrum Moskaus am 27. Juli. Ihnen standen behelmte, uniformierte Polizeikräfte und Angehörige der Nationalgarde gegenüber. Es gab 1.373 Festnahmen und etliche verletzte Demonstrierende. Die Demonstrationsteilnehmer hatten freie Wahlen und die Zulassung oppositioneller Kandi­daten gefordert. Eine Woche zuvor hatten über 20.000 Menschen an einer genehmigten Protestkundgebung teilgenommen, für den 27. Juli aber lag keine Genehmigung vor. Der Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin behauptete, es sei zur Stürmung seines Amtssitzes aufgerufen worden. Überhaupt liege die eigentliche Absicht der abgelehnten Kandidaten darin, auf illegi­time Weise die Macht an sich zu reißen.

In einem Dokument der zuständigen Behörde lautet die Begründung für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen sechs Männer wegen »Massenunruhen«, die Wahlen dienten als Vorwand, bewaffneten Widerstand gegen Staatsvertreter zu leisten. 84 Ermittler befassen sich bislang mit der Angelegenheit, die Anzahl der Angeklagten dürfte steigen. Ein Polizist wurde verletzt, nun soll sich ein Verdäch­tiger wegen lebensgefährlicher Gewaltanwendung verantworten. Doch es kam am 27. Juli nicht zu Massenunruhen oder gar einem bewaffneten Aufstand. Einer der Verdächtigen hatte ein Messer im Rucksack dabei, ein anderer hatte aus Jux einem Polizisten an den Helm gefasst, einer mit einer Plastikflasche geworfen und einer war noch auf dem Weg zur Kundgebung festgenommen worden.