Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilt die IS-Rückkehrerin Elina F.

Zweifelhafter Bruch mit dem Islamismus

Das Oberlandesgericht Hamburg hat Elina F. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau war 2013 nach Syrien gereist, um sich dem »Islamischen Staat« anzuschließen.

Nach elf Prozesstagen verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg Elina F. vergangenen Monat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die mittlerweile 30jährige Hamburgerin war im September 2013 ihrem damaligen Ehemann Serkan E. nach Syrien gefolgt und hatte sich dort dem »Islamischen Staat« (IS) angeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat.

Das Urteil fiel damit – insbesondere im Vergleich zu ähnlichen Verfahren gegen kurdische oder türkische Linke – ausgesprochen milde aus. Als Mitglied des IS hatte Elina F. unter anderem an einem Propagandavideo mitgewirkt, in dem sie vor allem Frauen aufrief, nach Syrien zu reisen und sich dem bewaffneten Jihad anzuschließen. Einer Freundin habe sie damals bekundet, ihren Sohn »zum Kämpfer Allahs« erziehen zu wollen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns Serkan E. erhielt sie im Herrschaftsgebiet des IS in einem sogenannten Frauenhaus Islamunterricht und als Frau eines sogenannten Märtyrers sowie als Mutter diverse Zahlungen. In dieser Zeit habe sie, so sagte sie selbst, »wie eine Prinzessin ­gelebt«.

Als islamistische Täterin will Elina F. sich nicht verstanden wissen, vielmehr als Verirrte. Die Verteidigerin äußerte in ihrem Plädoyer die Hoffnung, dass Elina F. nicht »nochmal in ihr Unglück rennt«.

Elina F. heiratete erneut, was aus ihrem zweiten Ehemann wurde, ist nicht zweifelsfrei geklärt. Nach zweijährigem Aufenthalt in einem kurdischen Gefangenenlager konnte sie mit Unterstützung ihrer Anwältin und des Auswärtigen Amts im Januar dieses Jahres nach Deutschland zurückkehren.

Ein, wie die Richterin befand, »von Reue getragenes Geständnis« und eine gute Sozialprognose wirkten sich mildernd auf das Strafmaß aus. F. habe sich, so das Gericht, aus eigener Kraft von der Ideologie gelöst und sich während ihrer Haft im kurdischen Lager Ayn Issa selbst »deradikalisiert«. Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, Elina F. sei zum Abschluss des Prozesses eine »entgegengesetzte Person« gewesen, ganz anders als diejenige, die 2013 nach Syrien ausgereist sei. Während der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betonte, Elina F. habe bewusst Möglichkeiten zur Flucht ungenutzt gelassen, sprach die Verteidigerin von einer schicksalhaften Tragödie bei ihrer Mandantin. Sie beschrieb Elina F. als handlungsunfähig und als »kleines Rad im Getriebe«.

Der IS nutze auf perfide Weise Biographien wie die der Angeklagten aus. Ihre Kindheit und Jugend ­seien von Armut und Gewalt geprägt gewesen. F. sei in einer proletarischen und patriarchalen Familie aufgewachsen, in der die Kinder wiederholt erleben mussten, wie ihr Vater ihre Mutter verprügelt habe. Nach der Trennung der Eltern hätten sich ihre Brüder mit dem Vater verbündet, die Gewalt habe sich immer mehr gegen Elina F. gerichtet. Während der Vater die Wohnung verlor, habe sie ihre Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin abgebrochen und eine Zeitlang auf der Straße gelebt.

Serkan E., den sie seit ihrer Jugend kannte, holte F. nach Darstellung der Verteidigerin aus diesem Elend heraus. Die daraus entstandene emotionale Bindung scheine bis heute nicht nachgelassen zu haben. Sie sei bei seiner Familie untergekommen und dort »wie eine Tochter« aufgenommen worden. In der Beziehung zu Serkan E. hätten sich allerdings F.s frühere Gewalterfahrungen wiederholt: E. sei ihr gegenüber wiederholt gewalttätig geworden. Als Mitglied der »Hells Angels« sei er an einer Schießerei beteiligt gewesen, weshalb ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes gegen ihn eingeleitet worden sei. Nachdem F. sich 2012 von Serkan E. getrennt hatte, habe er ihr nachgestellt und versucht, sie mit einem Auto zu überfahren.

In die Zeit der Trennung fiel Elina F.s Hinwendung zum Salafismus. Sie radikalisierte sich sehr schnell, ähnlich wie viele andere islamistische Terroristinnen und Terroristen. Einige Monate nach ihrer Trennung trafen Elina F. und Serkan E. sich bei einer salafistischen Veranstaltung wieder. Nach F.s Aussagen hatte er sich in der Zwischenzeit, unabhängig von ihr, ebenfalls radikalisiert. Vor Gericht beschrieb sie ihr Wiedersehen mit Serkan E. als einschneidendes Erlebnis: Er sei wie ausgetauscht gewesen, habe sich »um 180 Grad ­gedreht«. Einige Wochen später heirateten die beiden in einer Hamburger Moschee. Serkan E. hatte offenbar immer noch ein sexistisches Frauenbild, dieses war nach seiner Radikalisierung allerdings durch islamistische Glaubenssätze bestimmt. Die Beziehung lief nach einem für die islamistische Ideologie üblichen Muster ab: Sie band sich als Frau an einen patriarchalen Idealtyp, einen betont heterosexuellen Mann, der einer vermeintlich höheren Sache diente. Auf diese Weise konnte sich Elina F. in ihre vor Gericht beschriebene Frauenrolle als »Prinzessin« hineinphantasieren. Während Elina F.s Konversion und der Hinwendung zum Islamismus hatte eine Freundin sie unterstützt.

Ihre Ausreise plante sie mit einer weiteren Freundin, die Verbindungen in das salafistische Milieu hatte. Auch die Konkurrenz innerhalb ihrer Clique darum, wer die bessere Muslimin sei, war eine wichtige Motivation während der Radikalisierung. In Syrien erfüllte F. ihre »Pflichten« als Ehefrau und Mutter. Der islamistischen Ideologie zufolge bilden Frauen das Fundament der Familie, indem sie zur Erziehung der nächsten Generation bei­tragen und den Kämpfern den Rücken freihalten.

Die Frage der Richterin nach den ideologischen Verstrickungen der Angeklagten blieb im Prozess unbeantwortet. Zwar hat F. sich offenbar vom IS als Organisation distanziert. Dass sie sich vor Gericht ohne Kopftuch zeigte und nach der Urteilsverkündung eine Flasche Sekt öffnete, legt auch eine Abkehr von islamischen Grundsätzen nahe. Inwieweit sie mit der beim IS verbreiteten Familienideologie und dem ­islamistischen Antiimperialismus gebrochen hat, ist allerdings unklar. ­Opfer des IS, etwa die vertriebenen oder geflohenen Syrerinnen und Syrer, in deren Wohnungen sie wohnte, oder versklavte Yezidinnen, kommen in Elina F.s Erzählung nicht vor. Stattdessen bediente sie vor Gericht immer wieder rassistische Ressentiments. So begründete sie ihre Rückkehr nach Deutschland unter anderem damit, dass es in Syrien so »dreckig« und »unordentlich« gewesen sei, was, wie sie sagte, »in deren Kultur« läge. Ihre besondere Betonung von »Ordnung und Sauberkeit« wirkte sich indessen positiv auf das Urteil aus.

Als islamistische Täterin will Elina F. sich nicht verstanden wissen, vielmehr als Verirrte. Die Verteidigerin äußerte in ihrem Plädoyer die Hoffnung, dass Elina F. nicht »nochmal in ihr Unglück rennt«. Unter Tränen flehte F. in ihrem Schlusswort die Richterin an, ihr Land möge ihr verzeihen – sie habe Fehler gemacht, wie alle Menschen, und wolle aus diesen lernen. Sie wisse nun, dass sie »hierher« gehöre. Ihre Verteidigungsstrategie ging offenbar auf – am 9.   September konnte sie den Gerichtssaal zwar als verurteilte Straftäterin, aber auf freiem Fuß verlassen.

 

Geändert am 9.11.2020