Der jihadistische Anschlag von Wien und die Folgen

Keiner will’s gewesen sein

Nach dem jihadistischen Anschlag in Wien monieren Kritiker, dass die Behörden versagt hätten, und stellen die Frage nach der politischen Verantwortung.

Kujtim F., der jihadistische Terrorist, der in österreichischen Medien häufig nur als »K. F.« oder »Oaschloch« vorkommt, als würde schon die Nennung seines Vornamens sprachmagisch den Teufel beschwören, war nicht mit übermäßiger Intelligenz gesegnet. Ein klügerer Terrorist hätte wohl gewusst, dass die Wiener Judengasse nicht zwangsläufig voller Juden ist, der Stadttempel in der Seitenstettengasse, die Hauptsynagoge von Wien, an einem Montagabend geschlossen hat und Menschen in vollen Lokalen sich nicht in Luft auflösen, nur weil sie dort das Licht ausschalten; ein klügerer Terrorist hätte wohl noch schlimmer gewütet.
Am 2. November erschoss F. in der Wiener Innenstadt vier Menschen und verletzte 23 weitere teils schwer, bevor ihn die Polizei erschoss. Der »Islamische Staat« (IS) bekannte sich auf seiner Plattform Nashir News und über sein Propagandaorgan Amaq zu der Tat. Im April 2019 hatte das Wiener Landesgericht F. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt. 2018 hatte er versucht, über die Türkei nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Im September desselben Jahres nahmen türkische Behörden F. in Abschiebungshaft, im Januar 2019 schickten sie ihn zurück nach Österreich, wo er in Untersuchungshaft kam.

Während der Haft musste F. an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Der im Rahmen des Programms für F. zuständige Betreuer bescheinigte ihm im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Profil ein kindliches Gemüt und ein ebenso kindliches Verständnis von der Religion, für die er zum Terroristen wurde.

Während der Haft musste F. an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Der im Rahmen des Programms für F. zuständige Betreuer bescheinigte ihm im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Profil ein kindliches Gemüt und ein ebenso kindliches Verständnis von der Religion, für die er zum Terroristen wurde. F. habe sich immer wieder verwundert gezeigt, dass Gott seine »Bittgebete« nicht erhörte und ihn nicht einfach aus dem Gefängnis holte. Aus der Weigerung Allahs, seine Wünsche zu erfüllen, zog er den fatalen Schluss, nicht fundamentalistisch genug zu sein. Dennoch konnte er die Haftprüfer davon überzeugen, sich auf dem Weg der Läuterung zu befinden, was im Dezember 2019 zu seiner bedingten vorzeitigen Entlassung aus der Haft führte. F. erhielt Bewährungshilfe und musste weiter an dem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Der Anschlag erschütterte das bislang vom jihadistischen Terrorismus weitgehend verschont gebliebene Wien zutiefst. In den ersten Tagen bestimmte die Trauer um die Opfer des Terroristen die Debatten ebenso wie eine rasche Mythologisierung (ein aus dem Fenster mit eher aus nördlichen Gefilden stammenden Akzent gerufenes »Arschloch« mutierte rasch zur Legende vom trotzig-wienerischen »Schleich’ di, du Oaschloch«). Als dann jedoch die Geschichten von mutigen Helfern und professionellen Ordnungskräften erzählt waren, stellte sich die Frage nach der politischen Verantwortung dafür, dass diese Tat möglich geworden war. Bundeskanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) kritisierten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sowie die ihr unterstellten Justizbehörden wegen der vorzeitigen Haftentlassung F.s. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sowie die Ver­einigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entgegneten in einer Pressemitteilung, dass F. auch ohne Strafverkürzung bereits im Juli dieses Jahres freigekommen wäre. ­Abschiebe- und Untersuchungshaft eingerechnet, hätte er seine 22monatige Haftstrafe zu diesem Zeitpunkt verbüßt gehabt.

Bald stellte sich heraus, dass die Kritik der ÖVP an den Justizbehörden offenbar vom wahren Skandal ablenken sollte: Slowakische Stellen hatten das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Monate vor der Tat darüber informiert, dass F. versucht hatte, große Mengen Munition in Bratislava zu kaufen. Das BVT setzte das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) davon in Kenntnis. Doch weder das BVT noch das LVT leitete die Information an die Justiz­behörden weiter. Sabine Matejka, die Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter, sagte dem ORF, hätte die Justiz diese Information bekommen, »wäre es ziemlich sicher möglich gewesen, den spä­teren Attentäter aufgrund neuer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft zu nehmen«.

Vor allem das ÖVP-geführte Innenministerium, dem das BVT unterstellt ist, sieht sich nun mit peinlichen Fragen konfrontiert. Allein Profil formulierte nicht weniger als 54 solcher Fragen und forderte von der Regierung Auskunft darüber, wie es zu solch einem Versagen kommen konnte.
Verschiedene Medien berichteten auch, für den 3. November, den Tag nach dem Anschlag, sei eine großangelegte Razzia im islamistischen Milieu in Wien und an anderen Orten geplant gewesen. Falls ein Informant oder gar verdeckter Ermittler des Verfassungsschutzes diese Information in Islamistenkreisen weitergegeben haben sollte, so wurde spekuliert, wäre das womöglich eine Erklärung dafür, warum Kujtim F. einen Tag zuvor zuschlug.

Das Versagen der Behörden hatte inzwischen erste personelle Konsequenzen. Der Leiter des Wiener LVT, Erich Zwettler, musste zurücktreten. Zwei LVT-Beamte, deren Aufgabe es war, Gefährlichkeitsprognosen für amtsbekannte Islamisten, wie etwa F.; zu erstellen, wurden von ihrer Aufgabe abgezogen. Damit räumte das LVT sein Versagen ein. Karl Newole, Rechtsanwalt und Gründer von »Wir im Ersten«, ­einer Bürgerliste im ersten Wiener Gemeindebezirk, gab am Montag bekannt, für Überlebende und Angehörige von Opfern des Anschlags eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorzubereiten. Zudem forderte er die Regierung auf, einen Entschädigungsfonds einzurichten.

Es fällt auf, dass vor allem der öffentlich-rechtliche Österreichische Rundfunk (ORF) und Boulevardmedien Innenminister Nehammer und Kanzler Kurz nicht mit der politischen Verantwortung für das Behördenversagen konfrontieren und stattdessen lieber die alte Leier von der »Kuscheljustiz« anstimmen. Ob das daran liegt, dass der ORF mit ÖVP-Sympathisanten durchsetzt ist, oder an der Verfügungsgewalt der Regierung über die Corona-Hilfe für die Presse, von der die Boulevardzeitungen wegen ihrer hohen Auflage stark profitiert haben, kann nur spekuliert werden. Apropos Spekula­tionen: Mit jedem Tag, an dem Aufklärung darüber ausbleibt, wie ein amts­bekannter, kürzlich haftentlassener Islamist, der noch dazu am Tag vor seiner Tat auf Instagram dem IS die Treue geschworen hatte, ungehindert mit einer Kalaschnikow, einer Pistole, einer Machete und einem Sack voll Munition in die Wiener Innenstadt marschieren konnte, schießen wilde Theorien ins Kraut. An einigen könnte jedoch etwas dran sein.

Bis zur Abdankung der ÖVP-FPÖ-Koalition nach dem Ibiza-Skandal hatte der FPÖ-Politiker Herbert Kickl den Posten des Innenministers inne. Eine seiner ersten Amtshandlungen war es, im Februar 2018 eine filmreife Razzia im Amstgebäude des BVT vornehmen zu lassen und im Anschluss zu versuchen, das Amt personell umzustrukturieren. Kickls Plan war, das traditionell der ÖVP nahestehende und dem rechten Rand der FPÖ immer wieder Schwierigkeiten machende Amt mit ihm loyalen Beamten zu besetzen. Das BVT wehrte sich nach Kräften dagegen und es entspann sich ein regelrechter Kleinkrieg zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Das könnte einer der Gründe sein, warum das BVT Informationen nicht gerne an die Justizbehörden weitergab, denn diese wären bei der FPÖ-affinen Polizei gelandet. Der Machtkampf zwischen FPÖ und ÖVP hat möglicher­weise zur unglückselige Verkettung von Behördenfehlern beigetragen, die den Anschlag in Wien begünstigte.

Am Tag nach dem Terroranschlag hielt Kurz eine für viele überraschend reife und gut formulierte Rede. Er sagte, man habe es nicht mit einem Kampf zwischen Christen und Muslimen oder Österreichern und Migranten zu tun, sondern mit einem Kampf zwischen »den vielen Menschen, die an den Frieden glauben, und jenen wenigen, die sich den Krieg wünschen«. Freilich war F. kein Migrant, sondern ein in Österreich geborener österreichischer Staatsbürger, und Kurz blieb nicht allzu lange beim staatsmännischen Gestus, sondern griff bald in rechtspopulistischer Manier die angeblich zu nachsichtige Justiz an.

Die Opposition aus der sozialdemokratischen SPÖ, der FPÖ und den libe­ralen Neos zollte zunächst dem Bedürfnis der schockierten Bevölkerung nach »Zusammenhalt« Respekt und überließ es kritischen Medien wie der Wochenzeitung Falter, Fragen nach der politischen Verantwortung für das rasch bekannt gewordene Versagen der Ordnungsbehörden zu stellen. Die FPÖ erstattete am Freitag voriger Woche Anzeige gegen unbekannte Täter innerhalb der Ermittlungsbehörden wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die SPÖ forderte eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts und die Aberkennung eben jener Staatsbürgerschaft für Menschen, die sich terroristischen Vereinigungen anschließen. An wen die Sozialdemokraten ­anschließend die Staatenlosen weiterreichen wollen, erklärten sie nicht.